Startseite Allgemeines Vermittlungsplattform verzinst.com
Allgemeines

Vermittlungsplattform verzinst.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Vermittlungsplattform verzinst.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Verzinst Finanzservice GmbH, Berlin, Betreiberin der Internetseite verzinst.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat (siehe dazu auch die Verbraucherwarnung vom 19.Oktober 2021). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für Kundinnen und Kunden der Verzinst Finanzservice GmbH an. Die Verzinst Finanzservice GmbH vermittelt auf der Website verzinst.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an in Deutschland ansässige Kunden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig

Impressum

Büroadresse

Verzinst
Friedrichstraße 76
10117 Berlin

info@email-verzinst.com

Geschäftsführer: Dr. Clemens Freund
Firma: Verzinst Finanzservice GmbH
Handelsregister: Deutschland, HRB 213127 B

Privatkunden

Telefon: 03361 – 5062460

info@email-verzinst.com
www.verzinst.com

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gates, Clinton und die Gästeliste der Unsterblichen

Im Epstein-Skandal wird die Liste der prominenten Vorladungen immer länger. Nun durfte...

Allgemeines

„Toy Story 5“ oder doch „Taylor Story“? Pixar-Premiere wird zur Swift-Festspiele-Woche

Los Angeles erlebt derzeit ein Phänomen, das Wissenschaftler bislang nicht erklären können:...

Allgemeines

Trump und der ewige Friedensdeal: Bomben heute, Einigung morgen

US-Präsident Donald Trump bleibt seiner bewährten außenpolitischen Strategie treu: Erst bombardieren, dann...

Allgemeines

Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur Stellungnahme der TGI AG aus Vaduz

Interview: „Die Unschuldsvermutung gilt – aber sie ersetzt keine rechtliche Prüfung“ Rechtsanwalt...