Vor einem Gericht in Sydney ist ein brisanter Rechtsstreit gegen Rebel Wilson gestartet. Im Zentrum steht der Vorwurf, die Schauspielerin habe falsche und rufschädigende Behauptungen über ihre Kollegin Charlotte MacInnes verbreitet.
MacInnes wirft Wilson vor, in sozialen Medien den Eindruck erweckt zu haben, sie habe eine Beschwerde über einen angeblichen Vorfall mit einer Produzentin aus Karrieregründen zurückgezogen. Laut Klägerseite handelt es sich dabei um „frei erfundene und böswillige Darstellungen“.
Streitpunkt: Vorfall in privater Umgebung
Konkret geht es um ein Treffen im Jahr 2023, bei dem MacInnes und eine Produzentin nach einem Strandbesuch gemeinsam ein Bad nahmen. Die Anwälte der Klägerin betonen, dass es dabei keinerlei unangemessenes Verhalten gegeben habe. Vielmehr sei die Situation harmlos gewesen.
Wilson hingegen behauptet, MacInnes habe sich ihr gegenüber zunächst unwohl über den Vorfall geäußert. Später habe sie diese Darstellung jedoch zurückgenommen – angeblich, um ihre Karrierechancen nicht zu gefährden.
Aussage gegen Aussage
Vor Gericht wurden nun Nachrichten und E-Mails vorgelegt, die den Ablauf rekonstruieren sollen. Während MacInnes jede entsprechende Beschwerde bestreitet, argumentiert Wilsons Verteidigung, die Schauspielerin habe ihre Aussagen aus taktischen Gründen geändert.
Die Klägerin sieht darin eine gezielte Schädigung ihres Rufs und fordert Schadensersatz. Ihre Anwälte betonen, die Vorwürfe hätten ihre Glaubwürdigkeit massiv beeinträchtigt.
Mehrere Verfahren gegen Wilson
Der Fall ist nicht der einzige Rechtsstreit für Wilson. Parallel laufen weitere Verfahren – unter anderem im Zusammenhang mit ihrem Filmprojekt „The Deb“. Beobachter sehen darin eine zunehmende juristische Belastung für die Schauspielerin.
Der Prozess in Sydney soll mehrere Tage dauern. Im Kern steht dabei eine zentrale Frage: Handelt es sich um legitime Meinungsäußerung – oder um rufschädigende Falschbehauptungen mit weitreichenden Folgen?
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