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Verbraucher:Preisangaben prüfen

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Ein Supermarkt wirbt mit einem Preisrabatt am Regal für Butter, berechnet an der Kasse aber den Normalpreis, ein anderer Markt nennt den Stückpreis für Rotkohl, während auf dem Kassenzettel dann pro Kilo berechnet wird.

Selbst aufmerksame Verbraucher bemerken solche Preisabweichungen oft erst nach dem Einscannen oder zuhause. „Kunden können bei einer Abweichung zwar nicht den niedrigeren Preis verlangen, sollten sich aber auf die Preisangaben am Regal verlassen können“, meint Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg und verweist auf die Preisangabenverordnung: „Die Preise müssen den Waren eindeutig zuzuordnen sein und vor allem richtig angegeben werden.“ Wer dagegen verstößt, könne von den Ordnungsämtern belangt werden.

Was aber kann der betroffene Kunde tun? „Wird für ein Produkt an der Kasse ein höherer Preis als auf dem Preisschild am Regal verlangt, sollte man das beim Personal reklamieren und kann durchaus auf Kulanz hoffen“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Ein Recht auf den niedrigeren Preis gebe es jedoch nicht, denn das Aufstellen der Waren im Regal gilt rechtlich noch nicht als Vertragsangebot des Händlers. Der Vertrag kommt erst an der Kasse zustande, wenn der Kunde sich endgültig für den Kauf entschieden hat und den hier angebotenen Preis akzeptiert.

„Fehler bei den Preisangaben sollten nicht nur schnellstens korrigiert werden, um die Rechtsverletzung auszuräumen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in den Handel wieder herzustellen“, schätzt Reinke ein. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale geben Geschäftsinhaber die Ware aus diesem Grund oft aus Kulanz zum niedrigeren angegebenen Preis ab. Bemerken Verbraucher eine Preisdifferenz erst zuhause, sollten sie dies umgehend mit dem Kassenbon im Geschäft reklamieren. Wer allerdings häufiger Unregelmäßigkeiten bei der Preisauszeichnung beim selben Händler feststellt, sollte unbedingt das örtliche Ordnungsamt informieren, weil dann scheinbar bewusst getäuscht wird.

Quelle:VBZ Berlin

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