In den USA ist der Rechtsstreit über die politische Betätigung steuerbefreiter Kirchen erneut entbrannt. Wenige Monate vor den Zwischenwahlen geht es um die Frage, ob religiöse Einrichtungen Kandidaten ausdrücklich unterstützen dürfen, ohne dadurch ihren steuerbegünstigten Status zu gefährden.
Im Zentrum steht das sogenannte Johnson Amendment. Die seit 1954 geltende Regelung untersagt steuerbefreiten Organisationen wie Kirchen und Wohltätigkeitsverbänden, sich direkt oder indirekt an Wahlkämpfen zu beteiligen. Dazu gehört insbesondere, Kandidaten öffentlich zu unterstützen oder abzulehnen.
Mehrere evangelikale Organisationen und zwei Kirchen aus Texas verklagten die US-Steuerbehörde IRS im Jahr 2024. Sie argumentierten, das Verbot verletze ihre verfassungsmäßig geschützte Meinungs- und Religionsfreiheit.
Zu den Klägern gehören der Verband National Religious Broadcasters, die konservative Organisation Intercessors for America sowie die First Baptist Church Waskom und die Sand Springs Church.
Im Jahr 2025 erzielten die Beteiligten zunächst eine vorläufige Einigung. Danach sollten Kirchen unter bestimmten Voraussetzungen politische Kandidaten unterstützen dürfen. Die Steuerbehörde erklärte in Gerichtsunterlagen, Äußerungen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft könnten eher als familiäre Diskussion über Politik und nicht automatisch als verbotene Beteiligung an einem Wahlkampf betrachtet werden.
Damit hätte die Vereinbarung eine jahrzehntelange Rechtsauslegung deutlich verändert. Ende März 2026 wies ein Richter das gesamte Verfahren jedoch überraschend ab. Bundesgerichte seien nicht befugt, den steuerlichen Status eines Klägers zu verändern oder Ausnahmen vom Steuerrecht zu schaffen.
Die Kläger legten Anfang Juli Berufung ein. Sie kritisierten, das Gericht habe eine von keiner Seite beantragte Abweisung vorgenommen und eine bereits vereinbarte Lösung zunichtegemacht. Damit seien die Kirchen weiterhin jener rechtlichen Unsicherheit ausgesetzt, die sie ursprünglich beseitigen wollten.
Auch die Regierung von Präsident Donald Trump kündigte an, neue Leitlinien zum Umgang mit dem Johnson Amendment vorzulegen. Dabei verwies sie auf den Schutz der Religionsfreiheit als grundlegendes Recht. Bis Ende Juli waren diese Richtlinien jedoch noch nicht veröffentlicht worden.
Die Kläger werfen der Steuerbehörde vor, konservative und religiöse Stimmen strenger zu behandeln als andere politische Akteure. Ähnliche Beschwerden kommen allerdings auch von religiösen Vertretern anderer politischer Richtungen.
Jamal Bryant, leitender Pastor der New Birth Missionary Baptist Church im US-Bundesstaat Georgia, sprach von einer selektiven Anwendung der Vorschrift. Er sieht schwarze Kirchen traditionell nicht nur als Orte des Gebets, sondern auch als Ausgangspunkte gesellschaftlicher Veränderungen. Gerade diese politische und soziale Rolle habe sie in der Vergangenheit immer wieder zum Ziel von Überwachung und besonderer Kontrolle gemacht.
Das Johnson Amendment wird seit mehr als 70 Jahren nur selten konsequent durchgesetzt. Einer Kirche in New York wurde allerdings der steuerbefreite Status entzogen, nachdem sie 1992 Zeitungsanzeigen veröffentlicht hatte, in denen Christen von der Unterstützung des damaligen Präsidentschaftskandidaten Bill Clinton abgeraten wurde. Die Kirche scheiterte anschließend mit ihren Klagen.
Beobachterorganisationen melden dennoch regelmäßig mögliche Verstöße. Die Freedom From Religion Foundation hat über die Jahre zahlreiche Beschwerden beim IRS eingereicht. Zuletzt forderte sie eine Untersuchung gegen eine Kirche in Tulsa im Bundesstaat Oklahoma. Dort sollen Unterstützer Wahlkampfschilder für die inzwischen aufgegebene Kongresskandidatur eines Pastors erhalten haben.
Nach Einschätzung der Organisation kommen mögliche Verstöße häufiger in konservativen Gemeinden vor. Vergleichbare Fälle gebe es jedoch auch auf demokratischer Seite. So wurde Bryant selbst dafür kritisiert, seine Kirche im Präsidentschaftswahlkampf 2024 zugunsten der damaligen Vizepräsidentin Kamala Harris mobilisiert zu haben.
Auch wegen früherer Aussagen gegen den republikanischen Senatskandidaten Herschel Walker und einer möglichen Unterstützung des demokratischen Senators Raphael Warnock geriet Bryant ins Visier von Organisationen, die sich für eine strikte Trennung von Kirche und Staat einsetzen.
Religiöse Vertreter verteidigen dagegen das Recht von Kirchen, gesellschaftliche und politische Fragen aus der Perspektive ihres Glaubens zu bewerten. Bryant erklärte, religiöse Verantwortung bestehe auch darin, aktuelle Entwicklungen zu deuten und öffentlich Stellung zu beziehen.
Justin Arnot, Rechtsberater der Billy Graham Evangelistic Association, sprach sich ebenfalls für ein stärkeres politisches Engagement religiöser Führungspersonen aus. Kirchen und Staat könnten seiner Ansicht nach gemeinsam dazu beitragen, den moralischen Charakter des Landes zu prägen.
Arnot bezeichnete viele Beschwerden gegen religiöse Organisationen als Einschüchterungsversuche. Seine Organisation treffe Entscheidungen auf Grundlage biblischer Überzeugungen und ihrer eigenen Mission, achte dabei aber auf die geltenden Gesetze.
Gegner einer Lockerung warnen vor einer zunehmenden Vermischung von Religion, Parteipolitik und Wahlkampffinanzierung. Der frühere methodistische Bischof Julius Trimble befürchtet, dass politisches Geld die verbindende und gesellschaftskritische Rolle von Glaubensgemeinschaften beeinträchtigen könnte.
Auch die Freedom From Religion Foundation warnt davor, dass Kirchen faktisch zu politischen Aktionskomitees werden könnten. Zudem bestehe das Risiko, dass sich politische Gruppen aus steuerlichen Gründen als Religionsgemeinschaften ausgeben. Die Steuerbehörde verfügt bislang über keine eindeutige Definition, welche Voraussetzungen eine Organisation erfüllen muss, um als Kirche zu gelten.
Befürworter einer Änderung sehen dagegen bereits in der möglichen Aberkennung der Steuerbefreiung eine Einschränkung der freien Rede. Die Sorge vor Sanktionen könne nicht nur öffentliche Äußerungen, sondern auch die Spendenbereitschaft der Mitglieder beeinträchtigen.
Während der Rechtsstreit andauert, bereiten sich zahlreiche Kirchen auf die Zwischenwahlen vor. Einige setzen bewusst auf überparteiliche Angebote wie Wählerregistrierungen, Informationsmaterialien und Kampagnen zur politischen Beteiligung.
Die United Church of Christ entwickelte ein Hilfspaket für ein überparteiliches Engagement gläubiger Menschen. Auch die United Methodist Church erlaubt ihren Gemeinden seit Langem, Registrierungsaktionen für Wähler zu veranstalten.
Die Kirchen unterscheiden dabei zwischen parteipolitischer Werbung und dem Einsatz für soziale Gerechtigkeit. Für Trimble geht es weniger um einen Konflikt zwischen politisch rechts und links als um die Frage, was moralisch richtig oder falsch sei.
Die endgültige Entscheidung über das Johnson Amendment könnte weitreichende Folgen für die amerikanische Politik haben. Eine Lockerung würde Kirchen mehr Einfluss auf Wahlkämpfe ermöglichen. Zugleich könnte sie die Trennung zwischen religiöser Arbeit, politischer Mobilisierung und steuerbegünstigter Finanzierung grundlegend verändern.
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