Startseite Allgemeines US-Gericht wirft Trumps Briefwahl-Erlass vorerst in den falschen Briefkasten
Allgemeines

US-Gericht wirft Trumps Briefwahl-Erlass vorerst in den falschen Briefkasten

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Ein US-Berufungsgericht hat einen Erlass von Präsident Donald Trump zur Verschärfung der Briefwahlregeln vorerst gestoppt. Betroffen sind 23 Bundesstaaten – also eine ganze Menge Post, die nun doch nicht nach den Vorstellungen des Präsidenten sortiert wird.

Das Gericht in Boston lehnte den Antrag der US-Regierung ab, eine einstweilige Verfügung gegen den Erlass aufzuheben. Bereits Ende Juni hatte eine Richterin entschieden, dass wesentliche Teile der Anordnung verfassungswidrig seien. Juristisch gesprochen: Der Erlass kam zurück an den Absender.

Die Berufungsrichter entschieden mit zwei zu eins Stimmen. Das US-Justizministerium hatte argumentiert, eine Klage sei eigentlich noch zu früh, weil die zuständigen Behörden die neuen Regeln noch gar nicht vollständig ausgearbeitet hätten. Frei übersetzt: Man wisse zwar noch nicht genau, was man vorhabe, wolle aber vorsorglich schon einmal nicht verklagt werden.

Die Richter überzeugte das nicht. Der Erlass enthalte klare Fristen, die schnell näher rückten. Die betroffenen Bundesstaaten könnten daher kaum gemütlich abwarten, bis sämtliche Details irgendwann aus Washington einträfen – möglicherweise per Briefwahl.

Das Justizministerium hatte bereits angekündigt, im Fall einer Niederlage womöglich den Obersten Gerichtshof anzurufen. Der Rechtsstreit könnte damit in die nächste Instanz wandern. Ganz ohne Briefmarke.

Trump hatte den Erlass im März unterzeichnet. Seit Jahren fordert er strengere Regeln für die Briefwahl und behauptet weiterhin, seine Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 sei durch Wahlbetrug verursacht worden. Gerichte, Behörden und Wahlprüfungen konnten dafür allerdings keine belastbaren Beweise finden. Die Behauptung bleibt dennoch ein politischer Dauerbrenner – gewissermaßen die Wiederholungssendung im amerikanischen Wahlprogramm.

Der Erlass sollte unter anderem das Heimatschutzministerium damit beauftragen, Listen wahlberechtigter US-Bürger zu erstellen. Außerdem sollte die US-Post Briefwahlunterlagen nur noch an Personen zustellen, die auf staatlich genehmigten Listen stehen. Eine Art Gästeliste für Demokratie: Wer nicht draufsteht, kommt nicht rein – oder bekommt zumindest keinen Umschlag.

Kritiker warfen Trump vor, dadurch die Kontrolle der Bundesregierung über ein Wahlsystem ausweiten zu wollen, das traditionell von den einzelnen Bundesstaaten organisiert wird. In den USA sind sich Bund und Bundesstaaten schließlich nicht immer einig, wer was bestimmen darf. Besonders dann nicht, wenn es um Wahlen, Macht oder die korrekte Zustellung von Post geht.

Die Richterin der Vorinstanz stellte klar, dass dem Präsidenten für solche Anweisungen die nötige Befugnis fehle. Auch dürfe er lokale Wahlverantwortliche nicht mit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung einschüchtern.

Damit bleibt Trumps Erlass vorerst liegen. Ob er später doch noch zugestellt wird, entscheidet möglicherweise der Supreme Court. Bis dahin gilt: Die Briefwahl ist weiterhin unterwegs – mit juristischer Sendungsverfolgung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Schalke04 braucht keine Rentner-Romantik – Schalke braucht Kämpfer!

Glück auf, Schalker! Edin Džeko hat uns mit seinen Toren beim Aufstieg...

Allgemeines

Burnham stellt sich auf Konfrontation mit Trump ein: „Britanniens Interessen stehen an erster Stelle“

Der neue britische Premierminister Andy Burnham schlägt gegenüber US-Präsident Donald Trump einen...

Allgemeines

Social-Media-Verbot: Gute Absicht, schwierige Umsetzung

Der geplante stärkere Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen...

Allgemeines

Unser Wochenüberblick: Betrug und Kapitalanlagebetrug

Für Montag, 20. Juli, bis Sonntag, 26. Juli 2026 sind vor allem...