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Umweltbundesamt aktualisiert Regeln für Emissions- und Immissionsmessungen

geralt (CC0), Pixabay
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Neue Messsysteme anerkannt – zahlreiche technische Änderungen und Softwareupdates veröffentlicht

Das Umweltbundesamt hat seine bundeseinheitliche Praxis zur Überwachung von Emissionen und Immissionen aktualisiert. Die entsprechende Bekanntmachung stammt vom 23. Juli 2026 und wurde am 3. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Was zunächst sehr technisch klingt, hat in der Praxis durchaus Bedeutung: Bei Industrieanlagen, Verbrennungsanlagen und anderen genehmigungsbedürftigen Betrieben muss zuverlässig gemessen werden können, welche Schadstoffe tatsächlich in die Umwelt gelangen. Dafür dürfen nicht beliebige Geräte eingesetzt werden. Die verwendeten Messsysteme müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen und ihre Eignung nachweisen.

Genau hier setzt die neue Bekanntmachung des Umweltbundesamtes an.

Neue Geräte für die Emissionsüberwachung anerkannt

Die obersten Immissionsschutzbehörden der Länder haben die Ergebnisse verschiedener Eignungsprüfungen bewertet und sind nach Angaben des Umweltbundesamtes zu einem positiven Gesamturteil gekommen. Daraufhin wurde die Eignung mehrerer Mess- sowie Datenerfassungs- und Auswerteeinrichtungen veröffentlicht.

Zu den neu aufgeführten Systemen gehört unter anderem das Messgerät Solar Cemnex des britischen Herstellers Signal Group Ltd. Es kann zur Messung von Gesamtkohlenstoff eingesetzt werden und ist unter anderem für Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Anlagen nach der TA Luft sowie mittelgroße Feuerungsanlagen vorgesehen.

Dabei hat das Umweltbundesamt nicht nur festgelegt, für welche Anlagen das Gerät geeignet ist. Auch Wartungsintervalle, automatische Justierungen und technische Betriebsbedingungen werden detailliert beschrieben. Beim Solar Cemnex beträgt das angegebene Wartungsintervall beispielsweise acht Tage.

ABB-System misst gleich eine ganze Reihe von Schadstoffen

Deutlich umfangreicher ist das ebenfalls aufgeführte Mehrkomponentenmesssystem ACF5000 LCS von ABB.

Dieses System kann unter anderem Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff, Ammoniak, Methan, Kohlendioxid und Sauerstoff erfassen. Auch die Messung von Gesamtkohlenstoff ist vorgesehen. Eingesetzt werden kann die Technik ebenfalls bei einer Vielzahl genehmigungsbedürftiger Anlagen.

Für Betreiber solcher Anlagen ist insbesondere interessant, dass die Bekanntmachung nicht bei einer bloßen Zulassung stehen bleibt. Sie enthält konkrete Vorgaben zu Temperaturbereichen, Wartungsintervallen, Referenzpunktkontrollen und zur Datenübertragung.

Das ABB-System darf beispielsweise in einem Temperaturbereich zwischen 5 und 45 Grad Celsius betrieben werden. Das Wartungsintervall beträgt laut Bekanntmachung drei Monate.

Auch die Messung von Feinstaub wird aktualisiert

Das Umweltbundesamt beschäftigt sich jedoch nicht nur mit Emissionen aus Industrieanlagen, sondern auch mit der Überwachung der Luftqualität.

Neu aufgeführt wird unter anderem das Probenahmegerät AITHER PMS des italienischen Herstellers MEGA SYSTEM. Es ist für die gravimetrische Bestimmung von Schwebstaub der Kategorien PM2,5 und PM10 geeignet.

Damit betrifft die Bekanntmachung auch genau jene Messungen, die beispielsweise bei der Beurteilung der Feinstaubbelastung eine wichtige Rolle spielen.

Viele Änderungen betreffen Software und technische Details

Ein erheblicher Teil der Veröffentlichung betrifft allerdings keine völlig neuen Geräte, sondern Aktualisierungen bereits zugelassener Messsysteme.

So wurde beispielsweise die Software des Emissionsrechners CEM-DAS von ABB überarbeitet. Auch beim System MEAC300 von Endress+Hauser SICK gibt es eine neue Softwareversion. Vergleichbare Aktualisierungen betreffen zahlreiche weitere Hersteller und Systeme.

Bei anderen Messgeräten wurden neue Sensoren, Steuerungseinheiten oder Bauteile zugelassen. Teilweise wurden auch ältere Softwareversionen zurückgezogen und durch andere Versionen ersetzt.

Für Betreiber von Industrieanlagen kann das durchaus praktische Folgen haben. Sie müssen darauf achten, dass eingesetzte Messsysteme nicht nur grundsätzlich zugelassen sind, sondern auch hinsichtlich Software, Hardware und Konfiguration dem jeweils anerkannten Stand entsprechen.

Warum solche Bekanntmachungen wichtig sind

Für Außenstehende wirkt eine Veröffentlichung mit zahlreichen Modellbezeichnungen, Softwareständen und technischen Messbereichen zunächst wie eine Angelegenheit für Spezialisten.

Tatsächlich bilden solche Vorgaben aber einen wichtigen Teil der staatlichen Umweltüberwachung.

Denn Grenzwerte für Schadstoffe sind nur dann sinnvoll kontrollierbar, wenn die dafür eingesetzten Messgeräte zuverlässig funktionieren und ihre Ergebnisse vergleichbar sind. Genau deshalb werden Messsysteme geprüft und deren Eignung offiziell bekannt gemacht.

Die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes schafft damit vor allem eines: einheitliche technische Standards für die Messung von Emissionen und Luftschadstoffen in Deutschland.

Für Unternehmen bedeutet das gleichzeitig, ihre eingesetzte Messtechnik und insbesondere Softwarestände regelmäßig zu überprüfen. Denn die Bekanntmachung zeigt deutlich: Auch bereits etablierte Messsysteme werden fortlaufend weiterentwickelt, geändert und neu bewertet.

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