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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Pixel-mixer (CC0), Pixabay
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Am 2. Februar 2024 stimmt der Bundesrat über die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen ab. Das vom Bundestag am 14. Dezember 2023 verabschiedete Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen

Ab 1. Januar 2025 gilt eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

Insolvenzfonds zur Absicherung

Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, sichert künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers ab. Er tritt an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Das Gesetz harmonisiert zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten und enthält Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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