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Ukraine verlängert Kriegsrecht und Mobilmachung bis Februar 2026

neelam279 (CC0), Pixabay
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Die Ukraine hat das seit Beginn des russischen Angriffskriegs geltende Kriegsrecht sowie die allgemeine Mobilmachung erneut verlängert. Beide Maßnahmen bleiben nun bis Anfang Februar 2026 in Kraft. Das ukrainische Parlament, die Oberste Rada, stimmte mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit den entsprechenden Gesetzesinitiativen von Präsident Wolodymyr Selenskyj zu, wie der Pressedienst der Rada mitteilte.

Ohne diese Entscheidung wären das Kriegsrecht und die Mobilmachung am 5. November 2025 ausgelaufen. Die nun beschlossene Verlängerung umfasst einen Zeitraum von 90 Tagen.

Hintergrund: Ausnahmezustand seit Februar 2022

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 gilt in der Ukraine der Ausnahmezustand. Das Kriegsrecht regelt unter anderem Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, der Pressefreiheit und der politischen Aktivitäten. Zudem erlaubt es der Regierung, Maßnahmen zur Landesverteidigung zu zentralisieren und Ressourcen des Landes gezielt für militärische Zwecke einzusetzen.

Parallel dazu läuft die allgemeine Mobilmachung, die eine umfassende Einberufung von Männern im wehrpflichtigen Alter ermöglicht. Derzeit dürfen wehrpflichtige Männer zwischen 22 und 60 Jahren das Land nur in Ausnahmefällen verlassen, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen.

Militärische Lage bleibt angespannt

Die Verlängerung des Kriegsrechts ist ein Zeichen für die weiterhin angespannte militärische Lage im Land. Trotz westlicher Unterstützung gelingt es den ukrainischen Streitkräften bislang nicht, größere Gebietsgewinne zu erzielen. Gleichzeitig setzt Russland seine Angriffe auf ukrainische Infrastruktur und Frontstellungen fort.

Die Entscheidung zeigt, dass die ukrainische Führung auch langfristig mit einer Fortsetzung des Krieges rechnet und die militärische Mobilisierung aufrechterhalten will.

Politische Bedeutung

Für Präsident Selenskyj bedeutet die erneute Verlängerung auch eine Stabilisierung seiner Befugnisse in Kriegszeiten. Das Kriegsrecht erlaubt es, Wahlen zu verschieben – reguläre Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sind daher bislang ausgesetzt. Selenskyj hatte mehrfach betont, dass unter den aktuellen Bedingungen keine freien und sicheren Wahlen möglich seien.

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