Über 2 Millionen Euro an Anlegergeldern verbrannt: BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

Stimmt, denn schaut man sich das realisierte Jahresergebnis an, dann finden Sie unsere Aussage bestätigt.

BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.08.2021 bis zum 31.12.2021

31.12.2021 20.08.2021
Investmentanlagevermögen EUR EUR
A. Aktiva    
1. Sachanlagen 795.120,85 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) täglich verfügbare Bankguthaben 18.605.454,28 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 238.879,11 0,00
Summe Aktiva 19.639.454,24 0,00
B. Passiva    
1. Rückstellungen 12.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern 946.158,12 0,00
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.183.502,86 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten    
a) gegenüber Gesellschaftern 10.344,75 0,00
4. Eigenkapital  
a) Kapitalanteile 18.600.500,00 0,00
b) realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.113.051,49 0,00
Summe Passiva 19.639.454,24 0,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20.08.2021 bis 31.12.2021

2021
EUR
Investmenttätigkeit  
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge -29.543,66
Summe der Erträge -29.543,66
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -4.376,82
b) Verwahrstellenvergütung -2.083,33
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -12.000,00
d) Sonstige Aufwendungen -2.065.047,68
Summe der Aufwendungen -2.083.507,83
3. Ordentlicher Nettoertrag -2.113.051,49
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.113.051,49
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -2.113.051,49

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20.08.2021 bis 31.12.2021

1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Die BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, (EWF 9 KG) ist ein geschlossener inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 KAGB. Die Gesellschaft ist seit dem 20. August 2021 im Handelsregister A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 114718 eingetragen.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Investmentkommanditgesellschaft ist die BVT EWF Beteiligungs GmbH, München. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000,00 Euro. Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentkommanditgesellschaft ist die BVT EWF Management GmbH, München, die mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro ausgestattet ist.

Die Gesellschaft investiert in folgende drei Investitionsobjekte:

1. In ein mit einem Bürogebäude bebautes Geschäftsgrundstück (Grundstück 1) und Freifläche in 50354 Hürth, Robert-Bosch-Straße 2a, 4, 6, Flur 6, Flurstück 397, eingetragen im Grundbuch von Efferen-Land des Amtsgerichts Brühl, Blatt 7671.

2. In ein mit einem Bürogebäude neu zu bebauendes Geschäftsgrundstück (Grundstück 2), Freifläche und Teileigentum an einem Parkhaus in 50354 Hürth, Wolters-Kluwer-Straße, Flur 6, Flurstück 384 und 396, eingetragen im Grundbuch von Efferen-Land des Amtsgerichts Brühl, Blatt 7671 und Blatt 10394. Auf dem Grundstück werden neben dem Bürogebäude, Außenanlagen und 43 Tiefgaragenstellplätze errichtet.

3. In ein mit einem Parkhaus zu bebauendem Grundstück (Grundstück 3) in 50354 Hürth, Leyboldstraße, Flur 6, Flurstück 396, eingetragen im Grundbuch von Efferen-Land des Amtsgerichts Brühl, Blatt 7671.

2. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des § 158 Satz 1 in Verbindung mit § 135 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den handelsrechtlichen Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB), d. h. nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommandit-gesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) aufgestellt. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Die EWF 9 KG unterliegt als inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 KAGB in Verbindung mit § 2 KAGB den Vorschriften des KAGB, der KARBV und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 (AIFM-VO). Folglich unterliegt die EWF 9 KG gemäß § 5 Abs. 1 KAGB der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend des § 22 Abs. 3 KARBV. Da es sich bei der EWF 9 KG um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro aufgestellt. Für die Bewertung des Investmentanlagevermögens gelten die Vorschriften der §§ 286 in Verbindung mit 168, 169 und 216 KAGB sowie der §§ 26 bis 34 KARBV. Die derigo GmbH & Co. KG (KVG) hat als externer Verwalter eine Bewertungsrichtlinie erstellt und für die Gesellschaft Bewertungsverfahren und Grundsätze, die der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Berechnung des Nettoinventarwertes zugrunde liegen, festlegt.

Die Gesellschaft investiert in Immobilien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB. Die Vermögensgegenstände werden weder zum Handel an der Börse noch an einem organisierten Markt einbezogen sein, so dass die Verkehrswerte gemäß § 168 Abs. 3 KAGB zugrunde gelegt werden. Diese Verkehrswerte werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt. Das eingesetzte Bewertungsverfahren wird bei der derigo GmbH & Co. KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft dokumentiert und in regelmäßigen Abständen auf dessen Angemessenheit überprüft. Unter Beachtung dieser Richtlinie erfolgten die nachstehend beschriebenen Bewertungen:

Alle geschäftlichen Aktivitäten werden in EUR abgewickelt.

Die erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zum Verkehrswert angesetzt, wobei diese zum 31.12. lediglich Anschaffungsnebenkosten umfassen.

Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs-betrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert.

Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema gemäß § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c HGB sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Zeitpunkt, ab welchem die Anleger als Gesellschafter anzusehen sind, bemisst sich nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Zu unterscheiden sind die Kommanditisten, die laut Gesellschaftervertrag als Kommanditisten beigetreten sind und die, die neu durch Zeichnung einer Kommanditeinlage (sog. weitere Kommanditisten) beitreten werden. Der Beitritt der weiteren Kommanditisten wird nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft und Ausführung durch die Gesellschaft zum jeweiligen Bewertungsstichtag, 24:00 Uhr wirksam, vorausgesetzt die jeweils gezeichnete Einlage wurde spätestens an diesem Tag vollständig geleistet. Zudem erfolgt der Beitritt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung als Kommanditist im Handelsregister.

4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 795 betrifft Anschaffungsnebenkosten der Investitionsobjekte.

Innerhalb der Barmittel und Barmitteläquivalente werden die täglich verfügbaren Bankguthaben bei der Commerzbank in Euro mit einem Betrag in Höhe von TEUR 18.605 ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Vorsteuer in Höhe von TEUR 239.

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses und Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von TEUR 12.

Die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern in Höhe von TEUR 946 beinhalten im Wesentlichen die Transaktionsvergütung gem. § 7 Abs. 6 Nr. 1 der Anlagebedingungen in Höhe von TEUR 825, Rechtsberatungskosten zum Kaufvertrag in Höhe von TEUR 61 und Due Diligence- und Erstbewertungskosten in Höhe von TEUR 60.

Die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.184 beinhalten im Wesentlichen Initialkosten (zur Deckung einmaliger Kosten in der Beitrittsphase) gem. § 6 Abs. 2 der Anlagebedingungen in Höhe von TEUR 1.890, eine Vergütung auf Grund einer Darlehensvermittlung gem. § 7 Abs. 6 Nr. 3 der Anlagebedingungen in Höhe von TEUR 256, negative Einlagenzinsen für das 4. Quartal 2021 in Höhe von TEUR 30, kollektive Vermögensverwaltung gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 in Höhe von TEUR 5 und Verwahrstellenvergütung gem. § 7 Abs. 4 der Anlagebedingungen in Höhe von TEUR 2.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern umfassen eine Interimszahlung in Höhe von TEUR 5, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen in Höhe von TEUR 3 gem. § 7 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Anlagebedingungen sowie verauslagte Notarkosten in Höhe von TEUR 3.

Verbindlichkeitenspiegel nach § 285 Nr. 1 HGB

Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit größer 1 Jahr Restlaufzeit größer 5 Jahre Gesamtbetrag
TEUR TEUR TEUR TEUR
(Vj. TEUR) (Vj. TEUR) (Vj. TEUR) (Vj. TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.130
(0)
0
(0)
0
(0)
3.130
(0)
Sonstige Verbindlichkeiten 10
(0)
0
(0)
0
(0)
10
(0)
Gesamtsumme 3.140
(0)
0
(0)
0
(0)
3.140
(0)

Das Eigenkapital beinhaltet mit TEUR 16.487 die Kapitalanteile der Kommanditisten, mit TEUR 18.601 sowie das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres, mit TEUR -2.113.

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Investmentkommanditgesellschaft vom 13. August 2021 wird die Zusammensetzung des Eigenkapitals wie folgt dargestellt:

Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt:

1. Einlagenkonto (Betrag der geleisteten Kommanditeinlage)

2. Verlustvortragskonto (Verlustanteile gemäß § 12 (2) bis zur Höhe der Initialkosten)

3. Gewinn- und Verlustkonto (Anteile an den realisierten Ergebnissen)

4. Auszahlungskonto (Auszahlungen an Kommanditisten und für Rechnung des Kommanditisten abgeführte Steuern)

Sämtliche Konten sind unverzinslich.

Zum Stichtag 31.12.2021 hatte die Gesellschaft ein angenommenes Kapital in Höhe von TEUR 31.001. Davon waren TEUR 18.601 einbezahlt.

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von EUR 500,00 ist einbezahlt.

Die Bilanz wird durch die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 ergänzt.

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

EUR EUR Anteil am Fondsvermögen in %
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien
1. Geschäftsgrundstücke 795.120,85
Zwischensumme 795.120,85 4,82%
II. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben 18.605.454,28
Zwischensumme 18.605.454,28 112,85%
III. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Andere 238.879,11
Zwischensumme 238.879,11 1,45%
Summe Vermögensgegenstände 19.639.454,24 119,12%
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -946.158,12
2. anderen Gründen -2.193.847,61
Zwischensumme -3.140.005,73 -19,04%
II. Rückstellungen -12.000,00 -0,07%
Summe Schulden -3.152.005,73 -19,12%
C. Fondsvermögen 16.487.448,51 100,00%
umlaufende Anteile (Stück) 18.601
Anteilwert (EUR) 886,40

5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind mit TEUR 30 die negativen Einlagezinsen für das 4. Quartal 2021 als atypischer Sollposten ausgewiesen.

Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die an die KVG aus dem Vertrag zur Bestellung einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlte Vergütung mit TEUR 4 ausgewiesen.

Die Verwahrstellenvergütung betrifft das angefallene Verwahrstellenentgelt mit TEUR 2 der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Frankfurt am Main.

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.095 enthalten im Wesentlichen mit TEUR 1.350 die Kosten für den Vertrieb von Eigenkapital, mit TEUR 454 Initialkosten (zur Deckung einmaliger Kosten in der Beitrittsphase), mit TEUR 256 Kosten für die Vermittlung eines Darlehens und mit TEUR 3 Rechts- und Gerichtskosten.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -2.113.

6. Weitere Erläuterungen

Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV

Der persönlich haftende Gesellschafter der EWF 9 KG, die BVT EWF Beteiligungs GmbH, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt somit auch nicht an der Ergebnisverteilung der Gesellschaft teil. An der Ergebnisverteilung sind nur die Kommanditisten die zum 31. Dezember 2021 wirksam beigetreten waren, beteiligt.

insgesamt je Anteil
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.113.051,49 -113,60
2. Gutschrift/​Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00
3. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 2.113.051,49 113,60
4. Gutschrift/​Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV

Entwicklung des Fondsvermögens vom 20.08.2021 bis 31.12.2021

EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 18.600.500,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -2.113.051,49
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 16.487.448,51

Darstellung der Kapitalkonten nach § 25 Abs. 4 KARBV

Einlagenkonto Verlustvortrags-konto Gewinn- und Verlustkonto Auszahlungskonto
EUR EUR EUR EUR
Stand 20.08.2021 0,00 0,00 0,00 0,00
Zugang 18.600.500,00 0,00 -2.113.051,49 0,00
Stand 31.12.2021 18.600.500,00 0,00 -2.113.051,49 0,00

Abgeschlossene Geschäfte über Finanzinstrumente nach § 101 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand hatten.

Anzahl der umlaufenden Anteile und der Wert eines Anteils nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Geschäftsjahr betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 18.601. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage in Höhe von EUR 1.000 bestimmt wird, betrug EUR 886,40 (ermittelt nach § 168 KAGB).

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter 1.889.145,25
davon feste Vergütung 1.889.145,25
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 418.800,00
davon feste Vergütung 418.800,00
davon variable Vergütung 0,00

Die KVG mit 16 Mitarbeitern (Stand zum Jahresende 18) und 4 Geschäftsführern verwaltet im Geschäftsjahr insgesamt 33 AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht.

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände des AIF des Geschäftsjahres beträgt 0,00 %.

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für die Investmentkommanditgesellschaft getroffen.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.

Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Investmentkommanditgesellschaft ein Leverage nicht in Anspruch genommen. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte erst im Januar 2022.

Angaben nach § 25 Abs. 5 KARBV

Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft noch kein Objekt im Bestand. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten des ersten Investitionsobjektes erfolgte erst im Januar 2022.

7. Sonstige Angaben

Der Tätigkeitsbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 2 KAGB ist Bestandteil des Lageberichts.

Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Änderungen in Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB hinsichtlich der in den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsdokumenten zur Verfügung gestellten Informationen eingetreten.

Die Verwahrstelle haftet nach dem mit ihr geschlossenen Vertrag nicht für das Abhandenkommen von Finanzinstrumenten bei einem Unterverwahrer, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gesetz für eine solche Haftungsfreistellung der Verwahrstelle vorsieht.

Angaben zur Nachhaltigkeit (EU Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und Rates von 18. Juni 2020)

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag hatte die Investmentkommanditgesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d.

§ 285 Nr. 3a HGB:

TEUR
Kaufpreis Grundstück 1 einschließlich Bestandsgebäude (Kaufgegenstand 1) 22.250
Kaufpreis Grundstück 2 einschließlich Bauvorhaben (Kaufgegenstand 2) 19.820
Kaufpreis Grundstück 3 einschließlich Parkhaus (Kaufgegenstand 3) 4.147
Insgesamt 46.217

Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB

Die Platzierungsphase ist abgeschlossen, das Kommanditkapital (Zielvolumen) wurde vollständig platziert.

Die Investmentkommanditgesellschaft hat im Jahr 2021 einen Kaufvertrag über ein bereits bestehendes Bürogebäude (Kaufgegenstand 1), ein im Bau befindliches Bürogebäude (Kaufgegenstand 2) und ein noch zu errichtendes Parkhaus mit ca. 290 Kfz-Stellplätzen (Kaufgegenstand 3) unterzeichnet.

Die Zahlung des Kaufpreises und der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte für den Kaufgegenstand 1 im Januar 2022.

Der Baubeginn von Kaufgegenstand 2 ist im Oktober 2021 erfolgt. Der Neubau wird spätestens Ende Januar 2023 bezugsfertig fertig gestellt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach abnahmereifer Fertigstellung.

Der Baubeginn von Kaufgegenstand 3 ist noch nicht erfolgt. Das Parkhaus wird voraussichtlich bis zum 31.12.2023 abnahmereif fertiggestellt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach abnahmereifer Fertigstellung.

Weitere wesentliche Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ereignet.

Ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen, sofern diese getroffen werden können, der weltweiten Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine verweisen wir auf den Lagebericht.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die BVT EWF Beteiligungs GmbH, München. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren:

für die BVT EWF Beteiligungs GmbH:

Herrn Karl Heinz Baumgartl, Kaufmann, Geretsried

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

für die BVT EWF Management GmbH (geschäftsführender Kommanditist):

Herrn Karl Heinz Baumgartl, Kaufmann, Geretsried

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Herr Karl Heinz Baumgartl und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Geschäftsführer der BVT EWF Beteiligungs GmbH und der BVT EWF Management GmbH beziehen von der Gesellschaft keine gesonderten Bezüge für die Geschäftsführung.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr und zum Stichtag keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

München, 20.10.2022

BVT EWF Beteiligungs GmbH

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

BVT EWF Management GmbH

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20.08.2021 bis 31.12.2021

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (nachfolgend Investmentkommanditgesellschaft genannt) ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Investmentkommanditgesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen ihrer Anleger. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 haben diverse professionelle und semiprofessionelle Anleger ein Kommanditkapital von TEUR 31.001 übernommen, wovon TEUR 18.601 einbezahlt wurden.

II. Tätigkeitsbericht

Die Darstellung der Hauptanlagerisiken erfolgt unter dem Bereich Risiko-Chancen Bericht.

Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die am 20. August 2021 gegründete und in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRA 114718 eingetragene Investmentkommanditgesellschaft hat mit dem Inkrafttreten des Bestellungsvertrages vom 13. August 2021, die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement für die Dauer der Investmentgesellschaft (voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2033) beauftragt.

Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Konzeption und Implementierung der Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Spezial-AIF sowie die erforderlichen Dokumente erstellt, auch jene die im Rahmen von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren erforderlich waren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ferner als Verwahrstelle die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Frankfurt am Main, ausgewählt und einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen.

Die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasste außerdem die allgemeine Verwaltung der Investmentgesellschaft, wie die Buchführung, die Vorbereitung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die Beauftragung der Abschlussprüfung und der Erstellung einer Steuererklärung. Zusätzlich übernahm die Kapitalverwaltungsgesellschaft die laufende Liquiditätssteuerung der Investmentkommanditgesellschaft. Die Risiken wurden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft fortlaufend beobachtet und bewertet.

Einige administrative Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die

KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die

Verwaltung der Investmentkommanditgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger und

darüber hinaus im Jahresbericht erfolgen.

Die laufende Betreuung der Anleger hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ebenfalls übernommen und durchgeführt.

Die KVG erhält eine jährliche Verwaltungsvergütung bis zur Höhe von 0,20 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs der Investmentkommanditgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr (Bemessungsgrundlage). Der Gesamtfinanzierungsbedarf ist die Summe aus Eigenmitteln und Fremdmitteln der Gesellschaft (Endfinanzierungsmitteln) zum Zeitpunkt des Besitzübergangs der zu erwerbenden Immobilie. Fremdmittel, die der Zwischenfinanzierung von Eigenmitteln dienen, bleiben außer Betracht.

Die KVG kann für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes jeweils eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 1,785 % des Kaufpreises erhalten. Werden diese Vermögensgegenstände veräußert, so erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Transaktionsgebühr in Höhe von 1,19 % des Verkaufspreises. Der Gesellschaft werden darüber hinaus die auf die Transaktion ggf. entfallenden Maklerkosten sowie Steuern und Gebühren gesetzlich vorgeschriebener Stellen belastet.

Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentkommanditgesellschaft

Die Investmentkommanditgesellschaft verfolgt mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie das Ziel, während der gesamten Dauer der Investmentkommanditgesellschaft stetige ausschüttungsfähige Erträge aus der Vermietung ihrer Immobilien unter Erhaltung ihrer Substanz zu erzielen. Bei gleichbleibend positiver Entwicklung des inländischen Immobilienmarkts können sich auch Wertzuwächse einstellen.

Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio

Die Investmentkommanditgesellschaft investiert in

• ein mit einem Bürogebäude mit ca. 13.945 m² Mietfläche bebautes Geschäftsgrundstück (Kaufgegenstand 1) in 50354 Hürth, Robert-Bosch-Str. 2a, 4 und 6,

• ein mit einem Bürogebäude mit ca. 5.070 m² Mietfläche und ca. 43 Tiefgaragenplätzen neu bebautes, benachbartes Geschäftsgrundstück (Kaufgegenstand 2) in 50354 Hürth, Wolters-Kluwer-Straße, sowie

• auf weiterem benachbarten Grundbesitz (Kaufgegenstand 3) in 50354 Hürth, Leyboldstraße, nachgewiesene ca. 290 Pkw-Stellplätze, die Teil der Quartiersentwicklung „Campus Headquarters Köln-Hürth“ sind.

Die Investmentkommanditgesellschaft hat in 2021 einen Kaufvertrag über die oben genannten Fondsobjekte unterzeichnet. Die Zahlung des Kaufpreises und der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte für den Kaufgegenstand 1 im Januar 2022.

Die Übergabe des mit einem Bürogebäude neu bebauten Geschäftsgrundstücks (Kaufgegenstand 2) soll nach Baufertigstellung und Vermietung im Januar 2023 erfolgen. Die ca. 290 zu erwerbenden Stellplätze (Kaufgegenstand 3) sollen den vorgenannten Gebäuden im Rahmen einer Baulast auf dem benachbarten Grundbesitz zugeordnet und durch eine Grunddienstbarkeit gesichert oder als Teileigentum in einem noch zu errichtenden Parkhaus angedient werden.

Die Immobilien müssen den Anforderungen des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAGB (Geschäftsgrundstück) bzw. § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAGB (Geschäftsgrundstück im Zustand der Bebauung) bzw. § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (unbebautes, zur alsbaldigen eigenen Bebauung bestimmtes Geschäftsgrundstück) bzw. § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (Rechte in Form des Teileigentums) entsprechen. Es dürfen auch Gegenstände erworben werden, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind. Vor dem Erwerb der Immobilien ist die Angemessenheit des Kaufpreises nach Maßgabe des § 286 KAGB auf der Grundlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu prüfen. Eine Anlage ist nur dann zulässig, wenn der Kaufpreis angemessen ist; sie ist unzulässig, wenn der Kaufpreis mehr als 10 % über dem Verkehrswert liegt.

III. Risiko-/​Chancenbericht

Die derigo GmbH & Co. KG verfügt als Kapitalverwaltungsgesellschaft und verantwortliche Gesellschaft für die kollektive Vermögensverwaltung gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch der derigo GmbH & Co. KG dokumentiert.

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft hat das Ziel, Risiken des AIF systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich und jeden von ihren verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Die Entwicklung der Fondsgesellschaft verläuft plangemäß. Der Kaufvertrag über die drei Fondsobjekte wurde am 03.11.2021 beurkundet. Die Besitzübergang des mit einem Bürogebäude bebauten Geschäftsgrundstücks erfolgte zum 01.01.2022. Die Übergabe des mit einem Bürogebäude neu bebauten Geschäftsgrundstücks soll nach Baufertigstellung und Vermietung im Januar 2023 erfolgen. Die ca. 290 zu erwerbenden Stellplätze sollen den vorgenannten Gebäuden im Rahmen einer Baulast auf dem benachbarten Grundbesitz zugeordnet und durch eine Grunddienstbarkeit gesichert oder als Teileigentum in einem noch zu errichtenden Parkhaus angedient werden. Im Rahmen der Übergaben werden auch erst Darlehen ausbezahlt.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Immobilie nicht wesentlich von den Corona-Beschränkungen betroffen sein wird. Die Auswirkungen der Beschränkungen sind je nach Nutzungsart der Immobilie unterschiedlich zu bewerten.

Während Wohn- und Büroimmobilien bislang weitestgehend unabhängig von der Entwicklung rund um das Coronavirus Einnahmen generieren, sind Mieter von Freizeiteinrichtungen, wie Fitnessstudios und Spielhallen, sowie Hotelimmobilien, Parkhäuser und Einzelhandelsimmobilien (die nicht zur Lebensmittelbranche gehören) stark von den angeordneten Ladenschließungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen.

Aufgrund der Mieterstruktur der Fondsimmobilien sind derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

Die Entwicklung des Krieges in der Ukraine und dessen Auswirkungen werden ebenfalls überwacht. Neben den humanitären Auswirkungen hat der Krieg in Europa auch die Weltmärkte erschüttert. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen erwarten wir keine signifikanten direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft. Jedoch können indirekte Auswirkungen wie beispielsweise durch den Bezug von Rohstoffen aus Russland oder der Ukraine nicht ausgeschlossen werden.

Im Geschäftsjahr wurden alle in Platzierung befindlichen Fondsgesellschaften auf deren Beitrag zur Nachhaltigkeit gemäß den europäischen Anforderungen überprüft. Bei den Ertragswertfonds genügen die Auswahlkriterien der Investitionen nicht den EU-Kriterien für ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088.

Risikostrategie

Die Risikostrategie wird aus der Geschäftsstrategie abgeleitet. Die Verantwortung für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie wird von der Geschäftsleitung der derigo GmbH & Co. KG wahrgenommen; sie wird nicht delegiert.

Die Hauptaktivität der derigo GmbH & Co. KG liegt in der Konzeption von Beteiligungsangeboten, deren laufender Verwaltung sowie dem Portfolio-, Liquiditäts- und Risikomanagement. Die derigo GmbH & Co. KG verfügt über eine diversifizierte Produktpalette, die sich auf fünf Kompetenzbereiche erstreckt:

1. Immobilien als Kapitalanlage (insbesondere Deutschland und USA)

2. Regenerative Energieerzeugung /​ ÖPP-Projekte als Kapitalanlage

3. Unternehmensbeteiligungen als Kapitalanlage

4. Beteiligungen in Dach-/​Portfoliofonds als Kapitalanlage

5. Unmittelbare und mittelbare (über Zielfonds in Sinne der vorstehenden Kompetenzbereiche) Investition in Anteile an börsennotierten Gesellschaften sowie anderen Wertpapieren im Sinne des § 193 KAGB zum Zweck der Liquiditätsanlage

Der Fokus der derigo GmbH & Co. KG ist hierbei auf die Konzeption strukturierter Produkte gerichtet, die lukrative Renditechancen bei vertretbaren Risiken mit optimalen steuerlichen Lösungen kombinieren.

Die Risikostrategie wird jährlich entsprechend § 29 Abs. 2 S. 2 KAGB überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Geschäfts- und Risikostrategie aktualisiert. Anpassungen betrafen insbesondere den Bereich IT-Strategie sowie die Spezifizierung im Bereich Nachhaltigkeit. Schadensfälle oder Risiken, die eine Anpassung der Risikostrategie erfordert hätten, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht eine neue Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Geschäftsleitung der derigo hat im Juni 2021 alle noch ausstehenden offenen Punkte der GAP-Analyse des Unternehmens gemäß dem vorgesehenen Zeitplan umgesetzt.

Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 (bzw. der Krankheit COVID-19) hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.

Die Mitarbeiter wurden durch die Geschäftsleitung regelmäßig über Verschärfungen bzw. Lockerung der Corona Maßnahmen der derigo GmbH & Co. KG informiert. Die Infektionsgefahr der Mitarbeiter konnte durch die eingeführten Maßnahmen wie beispielsweise Einführung eines Hygienekonzepts, wöchentlicher Wechsel zwischen Homeoffice und Büropräsenz in festgelegten Teams sowie Verzicht auf physische Meetings wirksam reduziert werden.

Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der verwalteten AIF und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwertigen Zeitpunkt liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Bei den verwalteten AIF im Bereich Apartmentanlagen in USA kam es im letzten Jahr zu zeitlichen Verzögerungen beim Verkauf und bei der Vermietung bei den angebundenen Investitionen. Jedoch führte dies zu einer lediglich zeitlichen Verzögerung und zu keinem Ausfallrisiko. Die Ergebnisse der Entwicklungen wurden den Anlegern im Rahmen der Reportings im Kalenderjahr 2020 mitgeteilt. Die Liquiditätssituation der durch die KVG verwalteten AIF war zu keinem Zeitpunkt gefährdet aufgrund der wirksamen Mechanismen im Portfolio- und Risikomanagement.

Risikoinventur

Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert.

Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2, Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko-/​Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen.

Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken und Operationelle Risiken.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Nachhaltigkeitsrisiken im Risikokatalog ergänzt. Diese Risiken wurden nicht als eigene Risikoart erfasst, sondern die Auswirkungen wurden bei jedem einzelnen Risiko als zusätzliche Ausprägung aufgenommen.

Risikoarten
Liquiditätsrisiken Marktrisiken Gegenparteienrisiken Operationelle Risiken
Zahlungseingangsrisiko Anlagerisiko Insolvenzrisiko Risiko strafbarer Handlungen
Zahlungsausgangsrisiko Planabweichungsrisiko Risiko aus Managementwechsel IT-Risiko
Martkpreisrisiko Rückabwicklungsrisiko Schlüsselpersonenrisiko
Risiko aus Leverage Majoritätsrisiko Risiko aus Interessenskonflikten
Währungsrisiko Bewertungsrisiko Prozessrisiko
Gesetzliches Risiko
Konzeptions- /​ Produkthaftungsrisiko
Reputationsrisiko
Katastrophenrisiko/​Pandemie

Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2021 gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert. Aus der beschriebenen Corona-Pandemie ist derzeit kein wesentliches Risiko für den AIF erkennbar. Die Anlage des Kapitals erfolgte in den vorangegangenen Geschäftsjahren ausschließlich gemäß den Anlagebedingungen.

Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage eintreten.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Die Platzierung des AIF wurde erfolgreich beendet. Der AIF ist noch nicht investiert, die Fondsimmobilien aber bereits angebunden. Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Auch für das laufende Geschäftsjahr wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.

Wertänderungsrisiken

Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Beteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.

Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung erfolgt eine umfangreiche Due Diligence, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Die Investitionen wurde durch den Vertragsabschluss 2021 gemäß der Anlagebedingungen begründet. Der Nutzen- und Lasten Übergang erfolgt in 2022 bzw. 2023. Ein Wertverlust bei Immobilie ist nicht erkennbar.

Gegenparteirisiken

Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.

Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.

Im Geschäftsjahr wurden keine Schlecht- und/​oder Mangelleistungen von Vertragspartnern geleistet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dem AIF negative Zinsen für Guthabenbestände auf Bankkonten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von allen Banken erhoben, so dass derzeit diese nicht vermieden werden können. Die Bankbestände wurden auf das notwendige Minimum reduziert. Die Entwicklung wird beobachtet und sollten sich Möglichkeiten ergeben werden diese von der Geschäftsführung umgehend wahrgenommen.

Operationelle Risiken

Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenskonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.

Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet, jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fehl- oder Mangelleistungen identifiziert. Alle Leistungen wurden vereinbarungsgemäß geleistet.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentkommanditgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentkommanditgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Ausschüttungen reagiert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentkommanditgesellschaft nicht formuliert worden.

Der Kapitalanteil der Kommanditisten resultiert aus den Einzahlungen in Höhe von EUR 18.600.500,00.

Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2021 bezogen auf das eingezahlte Kapital beträgt EUR 16.487.448,51 bei einem Wert je Anteil in Höhe von EUR 886,40 (umlaufende Anteile 18.601).

Der Nettoinventarwert je Anteil wird jeweils für einen Kapitalanteil in Höhe von EUR 1.000 bestimmt. Der Kapitalanteil eines Anlegers berechnet sich aus seiner gezeichneten (und geleisteten) Einlage abzüglich des auf den Anleger entfallenen Anteils an den Initialkosten, die auf dem Kostenvorausbelastungskonto gebucht sind.

Die Anzahl der umlaufenden Kapitalanteile im Nominalbetrag von EUR 1.000 wird berechnet, indem die Summe aller Kapitalanteile durch EUR 1.000 geteilt wird. Der Nettoinventarwert je Kapitalanteil im Nominalbetrag von EUR 1.000 wird ermittelt, indem der Wert des Investmentvermögens durch die Zahl dieser Anteile geteilt wird.

Zu weiteren finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf Abschnitt IV dieses Berichts. Die aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität (einschließlich der Liquidität aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen) soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigt wird. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen. Die Beteiligung am Ergebnis der Investmentgesellschaft sowie an der zur Auszahlung an die Kommanditisten zur Verfügung stehenden Liquidität der Investmentgesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der Kapitalanteile der Anleger.

IV. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die globale Corona-Pandemie hat nach dem Jahr 2020 auch 2021 die Entwicklung der Weltwirtschaft bestimmt. Nachdem im Jahr 2020 das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum real mit -6,5 % stark zurückgegangen war, erreichte es im Jahr 2021 ein Wachstum von rd. 5 % und konnte in einigen europäischen Volkswirtschaften im dritten Quartal 2021 erstmals wieder an das Vorkrisenniveau anknüpfen. In Europa wuchs die Wirtschaft besonders im Sommer 2021 wieder rasch. Auf eine zügige Erholung der weltweiten Güternachfrage folgten Angebotsengpässe, die zu starken Preissteigerungen bei Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren führten. Unabhängig davon bildeten sich im Schiffsverkehr räumliche Ungleichgewichte, welche weltweit die Lücke zwischen Warenangebot und -nachfrage verstärkten und die Industrieproduktion zeitweise stagnieren ließen.

Preissteigerungen, die u. a. bei fossilen Energieträgern sowie bei Vorprodukten industrieller Fertigungen, wie Halbleitern, zu beobachten waren, wirken sich aktuell auf die Verbraucherpreise aus. Im Euroraum stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 4,9 % im November 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat an, in USA betrug der Anstieg des Index sogar 6,8 %. Nach dem Abbau von Materialmangel und Nachfrageüberhängen wird ein Abklingen dieser Inflationsdynamik erwartet. Der Verbraucherpreisindex dürfte im Euroraum in den Jahren 2022 und 2023 um rd. 8,5 % bzw. 6,1 % steigen. In Deutschland stieg der Verbraucherpreisindex im vergangenen Jahr im Mittel um 3,1 % und soll 2022 um rd. 8,4 % ansteigen, während für 2023 ein Anstieg von 8,8 % prognostiziert wird.

Das BIP, das real im Jahr 2021 im Euroraum um insgesamt rd. 5 % bzw. weltweit um rd. 6 % wuchs, wird weiter steigend erwartet. In den Jahren 2022 und 2023 soll das reale BIP nach Annahmen des ifo-Instituts im Euroraum um ca. 3,3 % bzw. 2,8 % anwachsen. Für Deutschland betrug das reale BIP-Wachstum 2021 rd. 2,5 % und wird für 2022 mit +2,5 % und für 2023 mit +3,7 % erwartet. Durch den Krieg in der Ukraine sind die Prognosen für die deutsche Wirtschaft schwierig.

Die Erholung der Weltwirtschaft bleibt weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie. Neue Virusvarianten bergen stets Risiken, indem sie die Pandemiebekämpfung vor neue Herausforderungen stellen. Darüber hinaus könnten Produktions- und Lieferengpässe länger als gedacht anhalten und einen weiteren Aufwärtsdruck auf Güterpreise ausüben.

Die Aktienmärkte blieben aufgrund der günstigen geldpolitischen Maßnahmen sowie aufgrund von manchen profitierenden Branchen – Beispiele sind Impfstoffhersteller, Laborausrüster oder Logistikkonzerne – auf Wachstumskurs. Nach dem Stand des Dax Ende Januar 2021 bei etwa 13.433 Punkten folgte ein neues Allzeithoch bei 16.290 Punkten im November 2021. Ende 2021 notierte dieser letztlich bei rd. 15.885 Punkten.

Eine Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar ist seit etwa Mitte des Jahres 2021 zu beobachten. Insgesamt ging der Euro von 1,2296 USD im Januar 2021 auf den Kurs von 1,1326 USD zum Jahresende zurück und lag damit aber noch etwas über dem Niveau von Anfang 2020 bzw. Ende 2019. Im Juli 2022 ist der Euro gegenüber dem US-Dollar zum ersten Mal seit Ende 2002 auf Parität gefallen.

Erläuterungen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine verweisen wir auf den Risiko-/​Chancenbericht (Anlage 4, Seite 2, III. Risiko-/​Chancenbericht).

Marktentwicklung Immobilienwirtschaft

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland Immobilien für etwa 110,6 Mrd. Euro gehandelt. Davon entfielen rund 58,8 Mrd. Euro auf Gewerbe- und etwa 51,8 Mrd. Euro auf Wohnimmobilien. Verglichen mit anderen Nutzungsarten waren Wohnimmobilien erstmals die Nutzungsart mit dem höchsten Transaktionsvolumen, während sich der Investmentmarkt für Büro-, Einzelhandels- und Industrie-/​Logistikimmobilien jeweils auf einem sehr hohen Niveau stabilisiert hat.

Die Anlageklasse Wohnen wurde bislang kaum durch die Auswirkungen der seit 2020 andauernden Corona-Pandemie beeinträchtigt und bietet in diesen Zeiten stabile Erträge mit niedrigem Konjunkturrisiko. Insofern überrascht es wenig, dass die Corona-Pandemie den Wohninvestmentmarkt nicht ausgebremst, sondern weiter angetrieben hat.

Letzteres gilt auch für den Logistikimmobilienmarkt. Die unvermindert zunehmende Bedeutung des Onlinehandels sowie die versorgungsstrukturelle Funktion von Logistikunternehmen stärkt das Vertrauen der Investoren in dieses Segment. Neben der Beobachtung weiter steigender Mieten wird mit einer anhaltend guten Nachfragesituation nach Logistikimmobilien gerechnet.

Die Lage bei den Einzelhandelsimmobilien muss noch immer differenziert betrachtet werden. Während der Einzelhandel des täglichen Bedarfs Umsatzzuwächse verzeichnen kann, muss der sonstige Handel weiterhin mit pandemiebedingten erheblichen Einschränkungen und entsprechenden Auswirkungen auf den Umsatz leben. Insofern dominieren innerhalb dieser Nutzungsart auch weiterhin die sicherheitsorientierten Lebensmittelmärkte und lebensmittelgeankerten Fachmarkt- und Nahversorgungszentren.

Bei den Büroimmobilien zeichnet sich seit dem 3. Quartal 2021 in den sieben größten deutschen Büroimmobilienmärkten (Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt a. M., Düsseldorf, Stuttgart und München) eine wieder wachsende Nachfrage ab. Die zunächst große Unsicherheit hinsichtlich des zukünftigen Büroflächenbedarfs vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Homeoffice, scheint sich abgemildert zu haben. Zwar scheint klar, dass das Homeoffice auch nach überstandener Pandemie fester Bestandteil der Arbeitsorganisation bleiben wird und sich hieraus auch leicht steigende Leerstände ergeben könnten. Auf der anderen Seite, zeigt sich aber auch, dass der Wunsch der Beschäftigten groß ist, sich wieder persönlich zu treffen und auszutauschen und das Büro damit auch weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsorganisation bleiben wird.

V. Lage des Unternehmens

Am 03. September 2021 wurde für die Investmentkommanditgesellschaft die Vertriebszulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Der persönlich haftende Gesellschafter bestimmt auf Vorschlag der KVG den Zeitpunkt, bis zu den Einlagen gezeichnet werden können. Die Zeichnungsfrist endet am 31. Dezember 2022.

Die Vermögens– und Finanzlage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva durch das Sachanlagevermögen (Anschaffungsnebenkosten) in Höhe von TEUR 795, Bankguthaben in Höhe von TEUR 18.605 sowie sonstige Vermögensgegenstände aus Vorsteuern in Höhe von TEUR 239 bestimmt.

Auf Seiten der Passiva wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 12 für die Jahresabschlussprüfung und Erstellung der Steuererklärungen gebildet. Die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern betreffen eine der KVG zuzurechnende Transaktionsvergütung für den Erwerb des Investitionsobjektes in Höhe von TEUR 825, Rechtsberatungskosten zum Kaufvertrag in Höhe von TEUR 61 sowie Due Diligence- und Erstbewertungskosten in Höhe von TEUR 60. Die anderen Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 1.350, Initialkosten der KVG in Höhe von TEUR 540, eine Vergütung auf Grund einer Darlehensvermittlung in Höhe von TEUR 256, negative Einlagezinsen in Höhe von TEUR 30, kollektive Vermögensverwaltung der KVG in Höhe von TEUR 5 und Verwahrstellenvergütung in Höhe von TEUR 2.

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen eine Interimszahlung und verauslagte Notarkosten des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von TEUR 8 sowie die Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung in Höhe von TEUR 3.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von TEUR 18.601. Im Geschäftsjahr waren 18.601 Anteile im Umlauf. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage in Höhe von EUR 1.000,00 bestimmt wird, betrug EUR 886,40.

Die Ertragslage der Gesellschaft resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für die Vermittlung von Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.350, der Initialvergütung der KVG in Höhe von TEUR 454, Vermittlungskosten eines Darlehens in Höhe von TEUR 256, negative Einlagezinsen in Höhe von TEUR 30 und sonstige Kosten in Höhe von TEUR 23. Umsatzerlöse wurden planmäßig nach Anbindung des Bestandsobjektes erst ab Januar 2022 erzielt. Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich damit auf TEUR -2.113.

Die negative Wertentwicklung im Berichtsjahr ist insbesondere auf konzeptionsbedingte Anlaufverluste zurückzuführen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) erhält für das Geschäftsjahr eine anteilige Haftungsvergütung von 0,01 % p.a.

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Übernahme der Geschäftsführung eine anteilige Vergütung von 0,09 % p.a.

Die KVG erhält anteilig für das Geschäftsjahr für die kollektive Vermögensverwaltung eine Vergütung von 0,20 % p.a.

Die Bemessungsgrundlage der oben genannten Vergütungen ist der Gesamtfinanzierungsbedarf der Investmentkommanditgesellschaft im Geschäftsjahr. Der Gesamtfinanzierungsbedarf ist die Summe aus Eigenmitteln und Fremdmitteln der Gesellschaft (Endfinanzierungsmitteln) zum Zeitpunkt des Besitzübergangs der zu erwerbenden Immobilie. Fremdmittel, die der Zwischenfinanzierung von Eigenmitteln dienen, bleiben außer Betracht. Die Vergütungen verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

München, 20.10.2022

BVT EWF Beteiligungs GmbH

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

BVT EWF Management GmbH

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. August 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. August 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. August 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

● die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

● wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

● anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

● beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, den 25. Oktober 2022

MT Treuhand München GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

A. Tränkler
Wirtschaftsprüfer

 

R. Kleedörfer
Wirtschaftsprüferin

Erklärung der Geschäftsleitung der BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2021

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BVT Ertragswertfonds Nr. 9 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, München, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

München, 20.10.2022

für die BVT EWF Beteiligungs GmbH:

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

für die BVT EWF Management GmbH:

 

Karl Heinz Baumgartl
Geschäftsführer

 

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 20.02.2023 festgestellt.

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