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TGI international L.L.C-FZ

geralt (CC0), Pixabay
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Zu dem Unternehmen TGI international L.L.C-FZ mit Sitz in der Meydan Free Zone in Dubai lassen sich auf Basis der vorliegenden Angaben und öffentlich bekannter Strukturen rund um solche Freezone-Gesellschaften einige zusätzliche Einordnungen treffen:

Sitz in der Meydan Free Zone

Die Adresse:

Meydan Grandstand, 6th Floor, Meydan Road, Nad Al Sheba, Dubai, UAE

ist eine bekannte Geschäftsadresse innerhalb der sogenannten Meydan Free Zone in Dubai. Dort werden sehr viele internationale Firmen registriert – häufig mit relativ unkomplizierten und schnellen Gründungsverfahren.

Die Meydan Free Zone gilt als wirtschaftsfreundlicher Standort mit Vorteilen wie:

  • schnelle Unternehmensgründung
  • geringe regulatorische Hürden
  • internationale Geschäftstätigkeit möglich
  • steuerliche Vorteile
  • häufig keine physische Präsenz erforderlich

Unternehmensform „L.L.C-FZ“

Die Bezeichnung:

L.L.C-FZ

steht typischerweise für eine Free Zone Limited Liability Company.

Das bedeutet:
Die Gesellschaft ist innerhalb einer Freihandelszone registriert und unterliegt primär den dortigen Freezone-Regularien – nicht automatisch denselben strengeren Aufsichtsmechanismen wie klassische Finanzdienstleister in Europa.

Auffällige Einordnung der Geschäftstätigkeit

Interessant ist die angegebene Geschäftsbeschreibung:

Business Nature: Online Marketing & Consulting

Das ist zunächst eine sehr allgemein gehaltene Formulierung.

Gerade bei Unternehmen, die:

  • Empfehlungsprogramme,
  • digitale Beteiligungsmodelle,
  • Goldmodelle,
  • Kryptozahlungen,
  • MLM-Strukturen
    oder ähnliche Geschäftsmodelle anbieten,

stellt sich regelmäßig die Frage, ob die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit vollständig von der angegebenen Unternehmensbeschreibung gedeckt ist.

Denn:
Wenn faktisch Finanzprodukte, Vermögensanlagen oder investmentähnliche Modelle vertrieben werden, können in anderen Ländern zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

Kein Hinweis auf klassische Finanzaufsicht

Wichtig ist auch die Formulierung:

Regulated by Meydan Freezone Regulation

Das bedeutet nicht automatisch:

  • Zulassung als Finanzdienstleister
  • Bankenlizenz
  • Wertpapierlizenz
  • europäische Finanzaufsicht

Sondern zunächst lediglich:
Die Firma ist innerhalb der Freezone registriert und unterliegt deren administrativen Regeln.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer:

  • BaFin-Zulassung (Deutschland)
  • FMA-Lizenz (Österreich)
  • FINMA-Aufsicht (Schweiz)
  • CSSF-Regulierung (Luxemburg)

Auffällig: Ausschluss vieler Länder

Besonders bemerkenswert wirkt der auf der Webseite formulierte Ausschluss zahlreicher Staaten, darunter:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • USA
  • UAE selbst

und weitere Länder.

Das wirft zumindest Fragen auf, insbesondere wenn:

  • Webseiten vollständig auf Deutsch angeboten werden,
  • deutschsprachige Empfehlungsstrukturen existieren,
  • oder Marketingmaterial gezielt im deutschsprachigen Raum auftaucht.

Denn dann stellt sich zwangsläufig die Frage:
Warum richtet man ein deutschsprachiges System aufwendig ein, wenn man offiziell gar keine Kunden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansprechen möchte?

Kryptozahlungen und regulatorische Sensibilität

Zusätzlich fällt auf, dass laut den Webseiteninformationen Zahlungen offenbar über:

  • BTC
  • ETH
  • XMR (Monero)

abgewickelt werden sollen.

Gerade Monero gilt international als besonders sensible Kryptowährung, weil Transaktionen schwer nachvollziehbar sind. Viele regulierte Finanzdienstleister meiden XMR deshalb inzwischen bewusst.

Zeitlicher Kontext

Die Firma wurde laut den Angaben erst am:

  1. April 2026

gegründet.

Das bedeutet:
Es handelt sich um eine sehr junge Gesellschaft ohne lange nachprüfbare Unternehmenshistorie.

Was derzeit nicht erkennbar ist

Auf Basis der vorliegenden Angaben sind aktuell öffentlich nicht eindeutig erkennbar:

  • Eigentümerstruktur
  • wirtschaftlich Berechtigte
  • testierte Jahresabschlüsse
  • regulatorische Zulassungen in Europa
  • Verwahrstellen für physisches Gold
  • externe Wirtschaftsprüfungen
  • konkrete Lagernachweise
  • BaFin- oder EU-Prospekte

Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen wären solche Informationen für Anleger oder Vertriebspartner jedoch regelmäßig von erheblicher Bedeutung.

Fazit

Die vorliegenden Informationen zeigen zunächst:
Es handelt sich um eine neu gegründete Freezone-Gesellschaft in Dubai mit allgemein formulierter Geschäftstätigkeit im Bereich „Online Marketing & Consulting“.

Auffällig sind:

  • die starke Ausrichtung auf deutschsprachige Inhalte,
  • der gleichzeitige Ausschluss deutschsprachiger Länder,
  • die Nutzung von Kryptozahlungen,
  • sowie mögliche MLM-/Empfehlungsstrukturen.

Ob daraus regulatorische oder aufsichtsrechtliche Fragen entstehen, hängt letztlich davon ab, wie das Geschäftsmodell konkret ausgestaltet ist und wie es tatsächlich vertrieben wird

10 Kommentare

    • Nachdem gestern zum zweiten Mal die TGI TV Sendung ausfallen musste, kursieren ja bereits Gerüchte, die Führungsmannschaft sei bereits von der Redaktion gekürzt…. Aber das können die ja sicher bald falsifizieren.

      • Laut Mitteilung waren die Verantwortlichen im Meeting, deshalb ist der Termin ausgefallen. Ich denke, in unseren Breiten brodelt es bereits ganz anständig – und gerade die Aufsicht in Liechtenstein dürfte derzeit alles andere als untätig sein.

        Ich gehe davon aus, dass @Thomas Bremer der Aufsicht in Dubai bei Gelegenheit auch den einen oder anderen Hinweis gibt, worauf sie in nächster Zeit ein Auge haben sollte. Die kann sich dann ja mit den hiesigen Kollegen der europäischen Aufsichtsbehörden kurzschließen.

        Nachdem es jetzt offenbar 250 % in drei Jahren inklusive Vertriebsprovision geben soll, wird das Geschäftsmodell zusehends abenteuerlicher. Und das angemeldete Gewerbe – „Online Marketing & Consulting“ – passt ja auch ausgezeichnet zum Gold- und Kryptohandel beziehungsweise zu Anlagegeschäften.

        Wenn die Gier nur nicht so oft die unangenehme Eigenschaft hätte, bei vielen das Hirn abzuschalten.

        Anmerkung der Redaktion: schon passiert. Die arbeiten schon. Mit Dubai hatte ich schon sehr oft zu tun, aber ich denke da warten noch weitere Überraschung auf die neue Firma. Alles spannend.

  • Es ist erschreckend, denn hier steht Europas größter Kryptobetrüger an vorderster Front im Vertrieb, und na klar natürllich gibt es für den Kryptobereich kein Whitepaper. Betrügen kann so einfach sein. Manchmal denke ich, wer so dumm ist allen versprechungen zu glauben, der hat es dann auch nicht anders verdient. Man muss doch heute nur den text einer Homepage bei der KI eingeben und Fragen was davon zu halten ist, und schwupp diwupp hat man doch eine Antwort.

  • Die GGMTrading wurde dann letztendlich komplett nach Guyana zur Aulicio Mining verschoben, was mit der TGI AG Liechtenstein passieren wird, das bleibt aber trotzdem natürlich reine Spekulation, auch ob wenn es passieren sollte, das passieren wird bevor oder nachdem die seit über vier Monaten überfällige Bilanz für2024 veröffentlicht wurde..

  • Von einem Vortrag von Michael Ewy inspiriert zur Sicherheit des Firmensitzes in Liechtenstein habe ich mich mal an diesem Text versucht.

    Fälschung:
    „𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 Dubai?
    Wir haben die TGI International bewusst in Dubai gegründet – wegen klarer Regeln, strenger Aufsicht und eines verlässlichen Rechtsrahmens im Goldhandel.
    Für Sie heisst das: stabile Regulierung, hohe Compliance-Standards und ein sicherer Hafen für den physischen Goldkauf – inklusive unseres Rabattmodells.“

    Original:
    🇱🇮 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗟𝗶𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻?
    Wir haben die TGI AG bewusst in Liechtenstein gegründet – wegen klarer Regeln, strenger Aufsicht und eines verlässlichen Rechtsrahmens im Goldhandel.
    Für Sie heisst das: stabile Regulierung, hohe Compliance-Standards und ein sicherer Hafen für den physischen Goldkauf – inklusive unseres Rabattmodells.

    • P.S. Die antwort der Finanzaufsicht Liechtenstein darauf kennen wir ja. 😂

      „Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

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