Ist unsere Information richtig, dann würde ich spontan denken, da ist kein Gold, denn das Unternehmen welches tatsächlich mit Gold zzu tun hat, war bereits vor einigen Jahren auf der Warnhinweisliste der BaFin. Nun haben wir diesem Unternehmen natürlich eine Presseanfrage übermittelt mit der Bitte, uns diese bis morgen Nachmittag dann zu beantworten. Da sidn wir wirklich gespannt. Würde das Unternehmen dies nicht bestätigen, na dann. Aber wie heißt es auch bei uns so schön „Die Hoffnung stirbt zu letzt“. Wir gehen bisher davon aus, das Herr Kaltenegger einen reinen Goldverkauf gemacht hat, nicht nur Bangeschäfte wie die FMA Österreich vermeldet.
Dubai statt Afrika? Fragen statt Märchen. Erst Afrika, jetzt plötzlich Dubai?
Was gilt denn nun eigentlich?
Die Erzählungen wechseln – die Antworten bleiben vage. Da drängt sich zwangsläufig die Frage auf: Handelt es sich hier um belastbare Informationen oder eher um gut klingende Geschichten? Natürlich wird niemand öffentlich erklären, dass frühere Aussagen nicht gestimmt haben. Aber genau deshalb gilt umso mehr:Wer Behauptungen aufstellt, muss sie auch belegen können. Und zwar nachvollziehbar. Prüffest. Transparent. Zertifikate, deren Herkunft oder Aussagekraft unklar ist, reichen dafür nicht aus. Gerade beim Thema Gold gilt:Das Geschäftsmodell ist im Kern simpel. Kaufen. Einlagern. Nachweisen. Wenn genau das nicht eindeutig und überprüfbar dargestellt werden kann, entsteht ein Problem – nicht für Kritiker, sondern für das Vertrauen.
Am Ende bleibt eine einfache Erwartung:
Nicht mehr erzählen als man belegen kann.
Gerät da nicht Rechtanwalt Robert Weik aus Wien , immer mehr in den Fokus, der ja diese seltsame Bestätigung für die Goldvorräte der TGI unterschrieben hat?
Laut seiner Homepage macht der ja am liebsten Scheidungen.
Ich hoffe es gibt keine solchen, dadurch dass der Ehepartner mitbekommt, dass die Ersparnisse zu dubiosen Goldforderungen wurden….
Na da bin ich mal gespannt, ich hatte ja auf eine der Firmen von Niharika Handa in London getippt.
Ruf ihn doch an, er steht ja für Rückfragen, nach eigener Aussage, jederzeit zur Verfügung.
Nicht der Goldbarren ist das aufsichtsrechtliche Problem, sondern das Finanzierungsmodell rundherum. Wer Kundengelder vorab entgegennimmt, sie über Jahre wirtschaftlich nutzt, dafür laufend 2 % in Geld auszahlt und erst am Ende Gold liefert, bewegt sich aus Sicht der FMA Österreich nicht mehr im schlichten Warenhandel, sondern im Bereich des Einlagengeschäfts nach § 1 Abs. 1 Z 1 BWG. Und dafür braucht man in Österreich eine entsprechende (Bank)Konzession.