Das Amtsgericht Detmold hat am 13. Mai 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins „Wohnstift am Vierenberg e.V.“ aus Bad Salzuflen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 50 IN 73/26 geführt.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo unter der Nummer VR 408 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird er durch Geschäftsführer Ulrich Helmut Milchers sowie die Vorstandsmitglieder Dr. Basel Hassu und Dr. Hartmut Bessler.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Detmolder Rechtsanwalt Andreas Pantlen.
Mit der Entscheidung gelten ab sofort weitreichende Einschränkungen für den Verein. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem dürfen Schuldner des Vereins offene Zahlungen nicht mehr direkt an den Verein leisten, sondern nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung.
Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht vorläufig Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Verein, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen gestoppt.
Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens prüft das Gericht nun die wirtschaftliche Situation des Vereins sowie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
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