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TGI AG und die Verfügung der FMA Liechtenstein: Wo die Aussagen in dem TGI AG Video vom gestrigen Abend problematisch werden

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
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Die Aussagen in der Veranstaltung der TGI AG stehen in mehreren Punkten in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur Verfügung der FMA Liechtenstein. Das muss man nüchtern, juristisch und auch aus Sicht des Anlegerschutzes analysieren. Vieles wirkt weniger wie eine sachliche Aufarbeitung einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme – sondern eher wie der Versuch, Kunden trotz behördlicher Verfügung im System zu halten.

Dabei ist wichtig:
Wir kennen bislang nicht alle behördlichen Unterlagen vollständig und wissen auch nicht, welche Gespräche tatsächlich mit Behörden geführt wurden. Genau deshalb sollte man bei den Aussagen der TGI AG sehr vorsichtig sein.

1. Die FMA spricht von möglichem Einlagengeschäft – TGI redet weiter von „absurdem Vorwurf“

Die FMA hat laut Veranstaltung ausdrücklich angeordnet, dass bestimmte Produkte eingestellt werden müssen, weil sie aus Sicht der Behörde als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gewertet werden könnten.

Die TGI erklärt dagegen mehrfach:

  • man verstehe die Verfügung „überhaupt nicht“
  • der Vorwurf sei „absurd“
  • alle Anwälte sähen das anders
  • es handle sich „nur um Rechtsmeinungen“

Das Problem:
Eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht ist eben nicht bloß irgendeine Meinung aus einem Internetforum. Sie ist eine aufsichtsrechtliche Maßnahme mit erheblicher Tragweite.

Und noch wichtiger:
Die Verfügung wurde laut TGI selbst ausdrücklich sofort vollziehbar gemacht, obwohl Rechtsmittel angekündigt wurden. Das passiert normalerweise nicht ohne Grund.

2. Besonders kritisch: Kunden sollen aktiv von der Rückabwicklung abgehalten werden

Ein zentraler Punkt der Veranstaltung ist aus Anlegersicht hochproblematisch.

Die TGI stellt die Rückabwicklung massiv negativ dar:

  • sie dauere 24 bis 36 Monate
  • man bekomme sein Geld nicht schnell
  • Rückabwicklung sei „nicht vernünftig“
  • besser sei die neue Vertragslösung

Gleichzeitig wird die neue „Vertragsnovation“ massiv beworben.

Das wirft erhebliche Fragen auf:
Denn die FMA hat offenbar eine Rückabwicklung gerade deshalb verlangt, weil sie bestimmte Vertragsmodelle beanstandet.

Wenn nun Kunden praktisch dazu motiviert werden, auf ihre Rückabwicklung zu verzichten und stattdessen neue Verträge abzuschließen, könnte das aufsichtsrechtlich sehr sensibel sein.

Besonders kritisch:
Die neue Lösung beseitigt laut TGI gerade jene Rechte, die die FMA beanstandet haben soll – insbesondere Kündigungsrechte.

Das bedeutet praktisch:
Der Kunde soll auf Schutzrechte verzichten, damit das Modell weiterlaufen kann.

Das ist ein Punkt, den Aufsichtsbehörden sicherlich sehr genau prüfen werden.

3. „Sanierung“ – aber was soll eigentlich saniert werden?

In der Veranstaltung fällt mehrfach sinngemäß der Begriff „Sanierungsmöglichkeiten“.

Hier stellt sich eine logische Kernfrage:

Wenn – wie immer wieder behauptet wird –

  • alles physisch vorhanden ist,
  • genügend Gold existiert,
  • alle Lieferungen abgesichert sind,
  • alles wirtschaftlich hervorragend läuft,

dann stellt sich die Frage:
Was genau muss dann überhaupt „saniert“ werden?

Der Begriff Sanierung wird normalerweise verwendet, wenn es strukturelle, wirtschaftliche oder rechtliche Probleme gibt.

Genau deshalb wirkt diese Wortwahl bemerkenswert.

4. Aussagen über Gespräche mit der BaFin wirken fragwürdig

Besonders problematisch sind die Aussagen:

  • man werde Produkte „mit der BaFin abstimmen“
  • Professoren und Anwälte würden „bei der BaFin vorsprechen“
  • Produkte würden so gestaltet, „wie es der BaFin passt“

Das klingt öffentlich fast so, als könne man gemeinsam mit der BaFin Geschäftsmodelle entwickeln oder vorab freigeben.

Genau das ist aber gerade nicht Aufgabe der BaFin.

Die BaFin darf keine Rechtsberatung leisten.
Sie entwickelt normalerweise keine Produkte mit Unternehmen gemeinsam.

Die BaFin verweist üblicherweise schlicht auf:

  • gesetzliche Vorgaben,
  • Prospektpflichten,
  • Erlaubnispflichten,
  • Vermögensanlagengesetz,
  • KWG,
  • MiCAR,
  • sonstige aufsichtsrechtliche Regeln.

Wenn ein Produkt erlaubnispflichtig oder prospektpflichtig ist, lautet die Antwort regelmäßig:
Dann braucht es einen Prospekt oder eine Erlaubnis.

Deshalb wirken manche Aussagen der Veranstaltung so, als wolle man Anlegern vermitteln:
„Wir klären das jetzt mit der BaFin und dann geht alles weiter.“

So einfach funktionieren Finanzaufsicht und Finanzmarktrecht aber nicht.

5. Besonders auffällig: Die BaFin wird gleichzeitig kritisiert und als künftiger Partner dargestellt

Einerseits wird erklärt:

  • Medien würden Unsinn schreiben,
  • Anwälte würden Panik machen,
  • Behörden hätten falsch reagiert,
  • man sei unfair behandelt worden.

Andererseits heißt es plötzlich:

  • man stimme alles mit der BaFin ab,
  • man werde „rechtssicher“,
  • man komme stärker zurück.

Das wirkt kommunikativ widersprüchlich.

6. Hochproblematisch: Der Umgang mit behördlichen Fristen

Die FMA spricht laut Verfügung offenbar von einer relativ kurzfristigen Umsetzung.

In der Veranstaltung entsteht dagegen teilweise der Eindruck:

  • Rückabwicklungen könnten sich Jahre ziehen,
  • Kunden müssten warten,
  • neue Lösungen könnten das alles ersetzen.

Genau hier liegt ein möglicher Konflikt:
Nicht das Unternehmen entscheidet letztlich, wie lange eine aufsichtsrechtliche Verfügung umgesetzt werden darf – sondern die Behörde.

Und eine private Vereinbarung mit Kunden ersetzt nicht automatisch aufsichtsrechtliche Anforderungen.

7. Emotionalisierung statt nüchterner Risikoaufklärung

Was ebenfalls auffällt:
In der Veranstaltung wird stark emotional gearbeitet:

  • „wir kommen stärker zurück“
  • „Mega-Bombe“
  • „unglaubliche neue Modelle“
  • „sicherer kann nichts stehen“
  • „die Medien wollten uns zerstören“

Das Problem:
Gerade in einer Situation mit behördlicher Verfügung wären eigentlich besonders nüchterne, vorsichtige und sachliche Informationen notwendig.

Stattdessen entsteht teilweise eher der Eindruck einer Motivationsveranstaltung für Vertriebspartner.

8. Besonders heikel: Neue Produkte trotz laufender Behördenverfahren angekündigt

Es wird angekündigt:

  • neue Modelle,
  • neue internationale Strukturen,
  • neue Vertriebswege,
  • neue Produkte für Deutschland.

Gerade das dürfte Behörden interessieren.

Denn wenn Aufsichtsverfahren laufen, schauen Behörden typischerweise sehr genau darauf,
ob problematische Strukturen lediglich umgebaut oder tatsächlich grundlegend verändert werden.

Fazit

Die Veranstaltung wirft aus Sicht des Anlegerschutzes erhebliche Fragen auf.

Besonders kritisch erscheinen:

  • die massive Bewerbung neuer Vertragslösungen trotz behördlicher Verfügung,
  • die negative Darstellung der Rückabwicklung,
  • Aussagen über angebliche Abstimmungen mit Behörden,
  • die teilweise aggressive Abwertung von Kritikern und Medien,
  • sowie die Behauptung, alles sei eigentlich problemlos.

Wichtig bleibt:
Wir wissen derzeit nicht, welche Aussagen der TGI AG tatsächlich belastbar sind und welche nicht.

Ebenso wissen wir nicht,

  • welche Inhalte die FMA intern tatsächlich bewertet,
  • ob die behaupteten Gespräche mit der BaFin wirklich stattfinden,
  • und ob neue Modelle aufsichtsrechtlich tatsächlich zulässig wären.

Genau deshalb sollten Anleger derzeit äußerst vorsichtig sein und Aussagen aus solchen Veranstaltungen kritisch hinterfragen — insbesondere wenn gleichzeitig behördliche Maßnahmen im Raum stehen.

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