TGI AG weist Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäscherei entschieden zurück
TGI AG | Vaduz, am 04.06.2026
Die TGI AG nimmt zu den aktuell bekannt gewordenen Vorerhebungen des Fürstlichen Landgerichts und den damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Massnahmen Stellung. Am 2. Juni 2026 waren Vertreter der Ermittlungsbehörden in den Geschäftsräumlichkeiten der TGI AG anwesend und haben dort behördliche Massnahmen durchgeführt.
Die TGI AG bestätigt diesen Vorgang. Der Ablauf erfolgte geordnet und ohne Zwischenfälle. Die TGI AG hat den zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Zugang gewährt und mit diesen vollumfänglich kooperiert. Die durchgeführten Massnahmen kamen für die TGI AG überraschend, zumal das Unternehmen bis dahin mit den zuständigen Behörden vollumfänglich kooperiert hat und sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Die TGI AG wurde – entgegen den strafprozessualen Bestimmungen (§ 23 Abs. 4 StPO) – nicht über die eingeleiteten Ermittlungen informiert.
Ermittlungen sind keine Schuldfeststellung
Der TGI AG ist bekannt, dass das Fürstliche Landgericht Vorerhebungen führt. Dabei ist zunächst klar festzuhalten: Sobald Strafanzeigen oder Verdachtsmomente an die zuständigen Behörden herangetragen werden, ist es ein normaler Vorgang, dass diese geprüft werden. Genau dafür gibt es Ermittlungsbehörden und Gerichte.
Ebenso wichtig ist aber die rechtliche Einordnung: Die aktuell bekannten Ermittlungen befinden sich in einem frühen Verfahrensstadium. Vorerhebungen oder Ermittlungen stellen keine Schuldfeststellung dar. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle Beteiligten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Die TGI AG weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück
Zu den im Raum stehenden Vorwürfen des gewerbsmässig schweren Betrugs gemäss §§ 146, 147 Abs. 3, 148, 2. Fall StGB, der Geldwäscherei gemäss § 165 Abs. 1, 2 und 4 StGB sowie des Vergehens nach Art. 245 Abs. 1 lit. a BankG hält die TGI AG fest, dass sie diese Vorwürfe genauso entschieden zurückweist wie den absurden Vorwurf des Einlagengeschäfts.
Die Gesellschaft ist überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben, und ist zuversichtlich, dass sich dies im Rahmen der laufenden Verfahren vollumfänglich bestätigen wird.
Mit Blick auf das laufende Verfahren und die für alle Beteiligten geltende Unschuldsvermutung bittet die TGI AG um Verständnis, dass sie sich zu konkreten Verfahrensinhalten derzeit nicht weiter äussert.
Vollumfängliche Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es ist für die TGI AG selbstverständlich, an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitzuwirken.
Da die TGI AG nichts zu verbergen hat, hat sie auch bei der Sicherung von Daten aktiv mitgewirkt. So wurde unter anderem ein umfassender Snapshot der relevanten Daten erstellt, nachdem es bei der Sicherstellung technische Schwierigkeiten gegeben hatte. Auch dies zeigt, dass die TGI AG die Behörden bei der Aufklärung unterstützt.
Die TGI AG hält ergänzend fest, dass sie in den vergangenen Wochen mehrfach versucht hat, das persönliche Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen. Diese Gesprächsersuchen wurden jedoch abgelehnt.
Kein einziger geschädigter Kunde
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der TGI AG gibt es keine einzige Strafanzeige eines Kunden. Vor allem aber ist festzuhalten, dass bei keinem einzigen Kunden ein Schaden eingetreten ist. Auch das ist ein zentraler Punkt für die Einordnung der im Raum stehenden Vorwürfe.
Die TGI AG ist überzeugt, dass ihre Kundinnen und Kunden hinter ihr stehen. Schliesslich haben sie seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2024 ihre vereinbarten Rabatte und Goldlieferungen pünktlich und stetig erhalten.
Vor diesem Hintergrund weist die TGI AG die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Ohne jeglichen Schaden eines einzigen Kunden und ohne eine einzige Strafanzeige eines Kunden den Vorwurf des gewerbsmässig schweren Betrugs zu erheben, entbehrt jeder Grundlage. Nach Auffassung der Rechtsvertreter der TGI AG fehlt es bereits an den elementaren Voraussetzungen der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe. Weder liegt ein Kundenschaden vor, noch ein entsprechender Vorsatz, noch eine unrechtmässige Bereicherungsabsicht. Gleiches gilt für die weiteren im Raum stehenden Vorwürfe.
Aufklärung statt Vorverurteilung
Die TGI AG ist bereit, den zuständigen Behörden sämtliche erforderlichen Nachweise und Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch die lückenlose Aufbereitung jener Belege, aus denen sich nachvollziehen lässt, wie Kundengelder verwendet wurden und wie das Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert.
Die TGI AG lädt die zuständigen Behörden ein, sich im Rahmen der Aufklärung ein vollständiges Bild zu machen. Ziel muss es sein, nicht mit Vermutungen oder Vorannahmen, sondern mit Fakten zu arbeiten.
Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt
Die TGI AG ist weiterhin (unter Berücksichtigung der noch nicht rechtskräftigen Einwände der FMA) uneingeschränkt operativ tätig. Der laufende Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt. Ihren Verpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden werden vollumfänglich erfüllt.
Nach derzeitigem Stand haben die behördlichen Massnahmen keine Auswirkungen, die einer Fortführung des operativen Betriebs entgegenstehen würden. Das bedeutet insbesondere, dass die TGI AG weiterhin Gold verkauft, sämtliche Rabatte wie vereinbart ausbezahlt und Gold wie vereinbart liefert.
Botschaft an die Kundinnen und Kunden
Die TGI AG weiss, dass die aktuellen Schlagzeilen viele Kundinnen und Kunden verunsichern können. Umso wichtiger ist die klare Botschaft: Die TGI hat nichts zu verbergen und wird deswegen vollumfänglich mit den Behörden kooperieren, bzw. Sogar auf sie zugehen. Ausserdem ist es wichtig zu verstehen, dass Ermittlungen keine Schuld bedeuten. Es gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Die TGI AG kooperiert mit den Behörden, arbeitet an einer vollständigen Aufklärung mit und wird weiterhin alles daransetzen, Schaden von ihren Kundinnen und Kunden abzuwenden.
Die TGI AG bedankt sich bei ihren Kundinnen und Kunden für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und wird über weitere wesentliche Entwicklungen transparent informieren.
Rechtliche Schritte gegen unwahre und kreditschädigende Behauptungen
Die TGI AG behält sich vor, gegen kreditschädigende Berichterstattung sowie die Verbreitung unwahrer oder irreführender Tatsachenbehauptungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen – einschliesslich medienrechtlicher und zivilrechtlicher Massnahmen gegenüber Publikationen, Plattformen und Einzelpersonen.
Weitere Stellungnahmen werden zu gegebener Zeit erfolgen.
Häufige Fragen und Antworten
Gegen die TGI AG werden derzeit Vorerhebungen geführt. In diesem Zusammenhang stehen strafrechtliche Vorwürfe im Raum, die von der TGI AG entschieden zurückgewiesen werden. Dabei ist wesentlich, dass es sich derzeit lediglich um Vorwürfe handelt und für alle Beteiligten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.
Der TGI AG werden im Rahmen laufender Vorerhebungen eines Vergehens nach Art. 245 Abs. 1 lit. a BankG gemacht, Vorwürfe des gewerbsmässig schweren Betrugs sowie der Geldwäscherei . Die TGI AG weist diese Vorwürfe entschieden zurück.
Nein. Es handelt sich derzeit lediglich um Vorwürfe in einem frühen Verfahrensstadium. Für alle Beteiligten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden. Gleichzeitig weist sie die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und wird den Sachverhalt lückenlos aufarbeiten, um zur vollständigen Aufklärung beizutragen. Die TGI AG ist überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben.
Ja. Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und wirkt aktiv an der Aufklärung mit.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der TGI AG gibt es keine einzige Strafanzeige eines Kunden. Darüber hinaus ist nach Auffassung der TGI AG bei keinem einzigen Kunden ein Schaden eingetreten.
Die TGI AG ist überzeugt, dass die grundlegenden Voraussetzungen eines Betrugsvorwurfs nicht vorliegen. Es gibt keinen geschädigten Kunden, keinen Kundenschaden und keine Kundenanzeige. Zudem haben die Kundinnen und Kunden seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2024 ihre vereinbarten Rabatte und Goldlieferungen pünktlich und stetig erhalten.
Ja. Der Geschäftsbetrieb der TGI AG wird (unter Berücksichtigung der noch nicht rechtskräftigen Einwände der FMA) uneingeschränkt fortgesetzt.
Ja. Die TGI AG erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen weiterhin und zahlt Rabatte aus sowie liefert bestelltes Gold wie vereinbart.
Die TGI AG versteht die Verunsicherung, bittet jedoch um Ruhe. Nach ihrer Auffassung besteht kein Anlass für eine Vorverurteilung. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, und die Gesellschaft arbeitet an einer vollständigen Aufklärung mit.
Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch über die offiziellen Infogruppen: https://www.tgi.li/infogruppen
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TGI macht alles richtig – wenn nur die vielen Fragen nicht wären
Man muss die TGI AG fast bewundern.
Während Finanzaufsichtsbehörden in mehreren Ländern Warnhinweise veröffentlichen, die Staatsanwaltschaft Liechtenstein Ermittlungen führt und Medien kritisch über das Geschäftsmodell berichten, bleibt das Unternehmen bemerkenswert gelassen.
Die Botschaft der aktuellen Stellungnahme lässt sich vereinfacht zusammenfassen:
Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, die Kunden erhalten ihre Leistungen, die Vorwürfe werden zurückgewiesen und selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung.
So weit, so nachvollziehbar.
Die TGI betont ausdrücklich, dass Ermittlungen keine Schuldfeststellung darstellen. Das ist juristisch korrekt und entspricht den Grundprinzipien eines Rechtsstaates. Ob die erhobenen Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, werden letztlich die zuständigen Behörden und gegebenenfalls Gerichte klären.
Dennoch entsteht beim Lesen der Stellungnahme ein gewisser Eindruck:
Aus Sicht des Unternehmens scheint derzeit alles planmäßig zu verlaufen. Kunden würden weiterhin Gold erhalten, Rabatte würden ausgezahlt und man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden.
Gleichzeitig beschäftigen sich inzwischen mehrere Institutionen mit dem Unternehmen. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Liechtenstein gab es in der Vergangenheit Hinweise und Warnungen verschiedener Aufsichtsbehörden, darunter die BaFin in Deutschland sowie die Finanzmarktaufsichten in Österreich und Liechtenstein.
Genau deshalb stellen Beobachter, Journalisten und Anleger derzeit zahlreiche Fragen.
Diese Fragen bedeuten nicht automatisch, dass Vorwürfe zutreffen.
Sie bedeuten aber auch nicht automatisch, dass alle Bedenken unbegründet sind.
Gerade im Finanzbereich gehört es zu den Aufgaben von Aufsichtsbehörden, Hinweisen nachzugehen und Sachverhalte zu prüfen. Ebenso gehört es zur Aufgabe von Journalisten, über solche Entwicklungen zu berichten.
Die TGI verweist darauf, dass nach ihrer Auffassung kein Kundenschaden vorliegt und keine Kundenanzeigen bekannt seien. Auch dies ist Teil der Unternehmensdarstellung. Ob daraus rechtliche Schlussfolgerungen abzuleiten sind, ist letztlich nicht Gegenstand öffentlicher Diskussionen, sondern Sache der zuständigen Stellen.
So bleibt aktuell eine Situation, in der zwei Sichtweisen nebeneinanderstehen:
Auf der einen Seite die TGI AG, die sämtliche Vorwürfe zurückweist und auf die Fortsetzung ihres Geschäftsbetriebs verweist.
Auf der anderen Seite Behörden, die prüfen, Aufsichtsmaßnahmen ergreifen oder Ermittlungen führen.
Die Wahrheit wird – wie in einem Rechtsstaat üblich – nicht durch Pressemitteilungen, Internetforen oder soziale Netzwerke festgestellt, sondern durch die zuständigen Behörden und Gerichte.
Bis dahin gilt:
Die TGI sieht sich zu Unrecht kritisiert. Die Kritiker sehen ihre Fragen als berechtigt an. Und die Ermittlungsbehörden tun das, wofür sie geschaffen wurden: Sie prüfen den Sachverhalt.
Hinweis: Für die TGI AG und alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die genannten Ermittlungen befinden sich nach Angaben des Unternehmens in einem frühen Verfahrensstadium.
Ne endlich mal eine Bewertung eines Kunden und keines TGI-Jüngers auf Trustpilot.
Das ich das noch erleben darf.
S.M.
CH
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1 Bewertungen
Vor 17 Stunden
Bewertet mit 4 von 5 Sternen
Seit der FMA-Warnung und den…
Seit der FMA-Warnung und den Betrugsvorwürfen sowie der Hausdurchsuchung bin ich sehr kritisch und auch geschockt als langjähriger Kunde! Weiter vermisse ich die Geschäftsabschlüsse der TGI AG 2024 (2025) und veriferzierbare Goldnachweise von seriösen Verwahrern! Solange nicht alles aufgeklärt, geklärt und rechtskonform weiterläuft, werde ich sicherlich nichts mehr investieren und schon gar nicht weiterempfehlen, nichtsdestotrotz wurden immer alle Rabatte und selbst ein grösserer Goldverkauf anfangs Juni im höheren 5stelligen Bereich wie abgemacht ausbezahlt.. insofern kann ich bisher nichts negatives betreffend Vertragserfüllung der TGI sagen.. hoffe wirklich das sömtliche Vorwürfe entkräftet werden können und das unglaubliche Geschäftsmodell einmal mehr bestätigt wird! Es wäre allen Menschen zu gönnen!
Aber es gibt sie noch die positiven Entwicklungen, zumindet in Österreich.
Finanzdelikte: Rekord bei Selbstanzeigen in Österreich
Durch eine Selbstanzeige können hohe Strafen und lange Verfahren vermieden werden. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung droht ein Strafrahmen in der Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrags, heißt es beim Finanzministerium, das die Zahlen am Montag (8.6.)
Selbstanzeige
Selbstanzeige kann nur eingebracht werden, wenn noch keine nach außen hin erkennbare Amtshandlung, also etwa eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung, stattgefunden hat. Zudem muss die offene Abgabenschuld binnen eines Monats zurückgezahlt werden, wobei eine maximale Verlängerung auf zwei Jahre möglich ist.
Im Übrigen gelingt es mir nicht die Streckung der Rückzahlungsmodalitäten für „Rückabwickler“ auf 24-36 Monate zu belegen.
Die Recherche ergab im Fazit:
„Die von der TGI behauptete Streckung der Rückzahlung auf 24–36 Monate ist nach Wortlaut und Zweck der FMA-Anordnung aufsichtsrechtlich nicht zulässig, soweit sie einseitig erfolgt und über die Viermonatsfrist hinausreicht. Sie lässt sich nicht auf die Öffnungsklausel „anderweitige Vereinbarungen“ stützen, weil diese Konsens des einzelnen Kunden verlangt. Zivilrechtlich kann der rückabwicklungswillige Kunde die Ratenzahlung ablehnen und – bei Nichtigkeit des Vertrags – die zeitnahe, um die Rabatte saldierte Rückzahlung verlangen. Die Notwendigkeit einer mehrjährigen Streckung ist zudem ein deutliches Warnsignal für fehlende Liquidität; in vergleichbaren Schweizer Edelmetallfällen mündete eine solche Lage regelmäßig in Konkurs und Totalverlust. Die endgültige rechtliche Einordnung bleibt den liechtensteinischen Gerichten vorbehalten; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.“
Zudem stehen der FMA Liechtenstein für den Fall einer nicht fristgerechten Rückabwicklung erhebliche Maßnahmen zur Verfügung.
Interessant, der zweite „Berliner“ der mit einer niegelnagelneuen homepage unter dem Deckmäntelchen des neutralen Verbraucherschutzes, versucht die „Gschichterln“ von Kaltenegger als Wahrheit zu verkaufen. Die Googleposition erkauft, der Name auf Clickfang hin ausgerichtet. Liebes TGI Marketing Team, findet nicht selbst Ihr, dieses Manöver ziemlich durchschaubar?
Den meine ich, der andere war glaube ich einer mit „Senf“ im Namen und mit „handelsblatt“ in der Webadresse.
„Marcus Füller schreibt unabhängig. Was hier steht, ist seine eigene Meinung und Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Quellen, keine Rechtsberatung.“
Marcus Füller
F******
1***** Berlin
Deutschland
Soeben auf Whats app status erhalten:
AUFSTAND DER FREIHEIT-
unsere TGI
Zoommeeting 8.6 um 19. Uhr.
Leider ein Bekannter von mir, der völlig in
diese Gerhirnwäsche reingekippt ist.
Diagnose: unheilbar
Die Tendenz von den drängenden Fragen über Bilanzen und Rentabilität abzulenken, indem man in die Verschwörungstheoretikerszene ablenkt ist ja schon länger erkennbar.Jürgen Rehbein verbreitet da schon seit Jahren irgendwelchen Mist (Zeit und Gesundheit). Ich meine mich zu erinnern, dass sogar kurzzeitig antisemitische Hetzvideos (Fabian der Goldschmied) verbreitet wurden (Habe aber keinen Screenshot gesichert).
Alle Kritik, jede Nachfrage wird abgeschmettert weil sie ja vom bösen System kommt, dass dem „kleinen Mann“ nichts gönnt. Die gleiche Methode mit der die Rattenfänger von der AfD grosse Erfolge, vorallem bei den Ossis feiern.
Apropos Rehbein, würde mich sehr freuen wenn die Recherche zu ihm mal seine tatsächliche Vergangenheit als „Banker“ rauskriegen könnte.
Ich konnte trotz größerer Recherche keine Bankenhintergrund von Herrn Rehbein ermitteln.
„Anwalt der Wahrheit“ 😂
War nicht für dieses Wochenende eine Riesenparty auf der „TGI-Yacht“ im Hafen von Monaco versprochen? Mit einem über dem Bordpool schwebenden goldenen Lamborghini?
Ich denke die Herrschaften haben aktuell andere Sorgen, weiß es aber natürlich nicht.
Doppelpost der war mir in den falschen Faden gerutscht.
Was ist denn aus dem „bankable“ NI 43-101 Gutachten geworden, das Michel Gschwendtner bis Ende letzten Jahres versprochen hattte, für sein Projekt in Sambia, vorzulegen? Auch nur heisse Luft? Es sollte doch, der bootup africa, fast unbegrenzten Kredit in Millardenhöhe überall auf der Welt ermöglichen? Man könnte fast meinen das Motto der TGI sei nicht: „Informationen schaden nur dem der sie nicht hat“ sondern „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“
Exakt dieses Gutachten – ein testierter Lagerstättenbericht nach NI 43-101 (oder dem gleichwertigen JORC-Standard) – wäre für jede einzelne der TGI-Partnerminen die Grundlage, um überhaupt seriös beurteilen zu können, ob und wie viel Gold sich dort wirtschaftlich fördern lässt. Erst ein solcher Bericht weist Tonnage, Erzgehalt (g/t) und die Verlässlichkeitskategorien aus, geprüft durch eine qualifizierte Person/Sachverständigen.
Und selbst wenn dieser Nachweis positiv ausfiele, wäre das erst der Anfang: Bevor eine Mine überhaupt nennenswerte Mengen – etwa in der Größenordnung von vier Tonnen pro Jahr – fördern kann, steht eine gewaltige Anfangsinvestition in dreistelliger Millionenhöhe an (zur Einordnung: die Aurora-Mine in Guyana, die in dieser Liga produziert, hat über 370 Mio. US-Dollar an Erschließung verschlungen). Genau diese beiden Dinge – der testierte Nachweis und die belegte Großinvestition – fehlen im TGI-Modell komplett.
Und genau deshalb lässt sich bis heute keine einzige Aussage zur Ertragskraft der TGI- bzw. Partnerminen verifizieren – und schon gar nicht die in Präsentationen genannten Angaben zum Goldgehalt pro Tonne Gestein.
Hinzu kommt, dass in der Präsentation zudem ein AISC (All-in Sustaining Costs) von 30% angesetzt wurde, wie ihn nur die weltbesten Minen erreichen – ein Wert, der sich erst nach gewaltigen Vorinvestitionen überhaupt realisieren lässt.
Fazit: Über die TGI-Partnerminen ist bis heute nichts wirklich Belastbares bekannt – zu wenig, um überhaupt seriöse Berechnungen anstellen zu können.
Wir wissen ja auch nur von einem zwei Minenunternehmen den Namen der Aulicio Mining die ja schon zusammen mit Kalteneggers GGMTrading traurige Berühmtheit erreicht hat und die Bootup Africa die wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint.
hey da wurden schon mehr Unternehmen genannt ich bin keinTGI Fan aber mein Cousin hat dort gold gekauft und ich auch um 2k nur um zu testen bis jetzt lief alles eig gut es gibt ja die Goldcrest de bootUp die Golden Empire und Aulicio und die neue in Sirilione und von vielen Unternehmen wurden viele Videos gemacht und es gibt ja eine Bestätigung das das gold vorhanden ist aber ja mal schauen was tatsächlich ist so lange die Partner liefern können ist ja deren Job erledigt aber ich wollte mal eine anfrage schreiben ob es möglich wäre eine reise für die Partner zu organisieren
Anmerkung der Redaktion: Die ist der letzter Kommentar den wir hier so stehen lassen, denn Sie verstecken sich in dem Sie keine gültige Mail hinterlegen. Solche Kommentare werden bei uns nach einmaligem Hinweis gelöscht bzw. nicht mehr Veröffentlicht.
Was meinen Sie denn mit einer „Reise für die Partner“? Wer soll wohin reisen? Und Herr Bremer soll das organisieren? Er betreibt meines Wissens ja kein Reisebüro.
Anmerkung der Redaktion:
Hallo Herr Reggeli,
grundsätzlich koordinieren wir solche Reisen dann, wenn es um investigative Recherchen geht. Das haben wir bereits mehrfach gemacht, daher auch die 100 Euro bei der Interessengemeinschaft TGI.
Aktuell haben wir in einem anderen Vorgang genau das Gleiche durchgeführt, sodass wir nun einen Betrug in Höhe von rund 200 Millionen Euro detailliert nachweisen können. Auch dabei handelt es sich um einen Sachverhalt, den wir aufgedeckt haben. Betroffen sind rund 7.000 geschädigte Anleger.
Im Zuge unserer Recherchen haben wir zudem Vermögenswerte in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro entdeckt. Auch diese Erkenntnisse werden unmittelbar an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ohne uns LOBEN zu wollen, wir haben weit über 100 solcher Skandale aufgedeckt. Im Moment sind wir auch einem großen Skandal, 100 Millionen, in der Schweiz dran. Wir haben nicht nur TGI AG.
Warum sollte irgendwer, irgendwo hinfahren?
Warum sollte irgendwer über diese Stöckchen springen die Kaltenegger hinhält.
Bisher hat noch jeder Journalist bestätigt, dass sich die TGI bei den wichtigen Fragen, immer auf Zeitmangel, Betriebsgeheimnisse oder Geheihaltungspflichten herausgeredet hat.
Die TGI ist in der Bringschuld!
Wo sind die Bilanzen`Wo sind die Prospekte? Wo sind die Verträge? Wo sind die Überweisungs- und Einzahlungsbelege? Wo sind die Schürfbestätigungen? Wo sind die individuellen Lagerbestätigungen? ……….etcterea, etcetera, etcetera.
Anmerkung der Redaktion: Sie müssen dort hinfahren nur dann können Sie den mutmaßlichen Betrug nachweisen, oder Vermögenswerte sichern, dass machen wir seit Jahren immer in Kooperation mit den Staatsanwaltschaften und. ggf. dem Insolvenzverwalter. Übrigens immer erfolgreich.
Anmerkung von Pacal: Im Zuge der Strafermittlungen klar, aber doch nicht als Werbemarionette auf Anforderung Kalteneggers. Dann sitzt Du wie der „Gutachter“ aus Graz bzw. seine Mitarbeiter, in einem Keller in Sierra Leone, zwei Typen mit Kalaschnikovs im Rücjken, starrst auf einen Haufen goldfarbener Barren und wirst als Beweis dafür missbraucht dass alles mit rechten Dingen zugeht.
„meinCousin“? bist Du sicher, dess es nicht der Couisin zweiten Grades, der Schwägerin Deines Metzgers seiner dritten Ehefraus Onkel war? 😂
Auf Psiram haben sie mal nachgefragt.
https://forum.psiram.com/index.php?topic=18680.msg296120#msg296120
Spoiler:
„📌 Fazit
Diese Mechanismen führen dazu, dass Gruppen sich zunehmend gegen externe Prüfung abschotten. Entscheidend ist dabei weniger ein einzelnes Argument, sondern das Zusammenspiel aus sozialem Druck, Informationskontrolle und emotionaler Bindung.“
Ich frage mich wie das in den letzten 18 Monaten ablief? Während Kaltenegger, Ewy und Raschauer regelmäßig bei der FMA sassen um den beschworenen intensiven Austausch zu pflegen und den Börsengang vorzubereiten, saß ein Zimmer weiter, ein andrer Mitarbeiter und hat genau so regelmäßig Strafanzeigen gegen die TGI geschrieben?
Der Herr Kaltenegger war noch nie das „Arbeitstier“ vor dem Herren. Ich denke eher er hat Videos auf der Jacht gedreht, oder einfach Geld ausgegeben, dafür hat er ja ein „echtes“ Talent. Wenn das rechtmäßig verdient wurde, alles gut, wenn nicht, … wird sich´s im Zuge der Ermittlungen rausstellen.
Wird auch noch spannend werden wo den das Geld für den „persönlichen Lebensstil“ hergekommen ist.
Aber hallo.
Helmut hat selbst viel investiert und von den Zinsen blendend gelebt.
Wäre auch spannend in welcher Höhe die bekannten Top Pusher investiert sind.
Vielleicht gar nicht?!
Genau, das haben die in einem Yacht-Video auch wirklich so gesagt.
Und außerdem lebt seine Frau ja sehr sparsam, das macht auch viel aus.
Die Villa in Wien, auch Sitz einige Gesellschaften wie GGM Trading, GGMT Revolution, K&K Trading, Gtrix, ist jedenfalls nur gemietet. Hab mir gestern einen Grundbuchsauszug davon gezogen.
Aber in bleibende Dinge wie Immobilien zu investieren, hat ja auch noch nie zu den Vorlieben des Herrn K. gezählt. Von daher mutmaße ich auch das er auch kein Gold gekauft hat und auch nicht investiert ist.
Sollte die TGI AG Zahlungsunfähig werden, wird dort wahrscheinlich auch nicht wirklich viel zu holen sein. Eines der wichtigsten Ermittlungsergebnisse wird sein wem das Gold gehört. Und ich wiederhole mich – anhand der Dore-Barren Abmessungen stammt das verwahrte Gold meines Erachtens NICHT aus einer der TGI Partnermienen.
Die Villa gehört einem Arzt.
Ist auch besser so für Helmut.Ansonsten wäre ja verwertbares Vermögen da…
Ich meine mich zu erinnern jemand hätte behauptet die Villa wäre zu kaufen gewesen, wie lange gehört sie dem Arzt denn schon?
Schon zur “ Herztrunkzeit“ oder länger…..
@Peter
seit 2005
@Simone
Eher nicht. Wenn die FMA eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringt und diese sie zurückweist – also kein Verfahren einleitet –, dann passiert nichts weiter.
„Nach derzeitigem Stand haben die behördlichen Massnahmen keine Auswirkungen, die einer Fortführung des operativen Betriebs entgegenstehen würden. Das bedeutet insbesondere, dass die TGI AG weiterhin Gold verkauft, sämtliche Rabatte wie vereinbart ausbezahlt und Gold wie vereinbart liefert.“
Wirklich keine? Meines Wissens gibt es in ihrem Hauptmarkt Deutschland derzeit gar kein Produkt, das sie dort vertreiben dürfen?
Und hieß es nicht, für die inkriminierten Produkte dürften momentan aus rechtlichen Gründen keine Rabatte gezahlt werden?
„Villa“ ist eh übertrieben, war vor ein paar Wochen mal aus Neugier dort.
Ein Neubau-Mehrfamilienhaus direkt an der Straße. Also, eine sehr ruhige Sackgasse und in sehr guter Gegend, das schon. Und am Hang mit Aussicht über die Stadt. Nahe dem Schafbergbad, für die Wiener; Nichtwiener werden das wohl eher nicht kennen.
Aber „VIlla“…..
Nur für die Angestellten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, nicht so top. Die U-Bahn ist weit. Es fährt nur ein Bus auf den Schafberg hinauf.
Die Häuser links rechts davon schauen wesentlich besser aus.
Pures Understatment…..
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Nachdem ohnehin nur zur Miete ohne Relevanz.
Erster Kauf war 1994, dann Schenkung 2004 und Verkauf an den aktuellen Eigentümer 2005.
Wobei der Vermieter schon nachdenken sollte, dass ihm selbst kein Geldwäschevorwurf zu machen ist.
Denn da ist man auch drin, wenn man legale Leistungen erbringt, aber aus Mitteln finanziert wird, von denen man weiß oder wissen müsste, dass sie aus einer kriminellen Vortat stammen könnten.
Kontaminiertes Geld bleibt immer kontaminiert, auch wenn es für legale Dinge ausgegeben wird.
Kompliziertes Thema. Ich kann auf die Schnelle nicht sagen, ob einem das bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung alles egal sein kann oder da ein Verdacht bereits ausreicht, dass man vorsichtig sein muss.
Na aber den Würstelstandverkäufer bei dem Helmut immer seine Eitrige isst den kriegen sie bestimmt wegen Geldwäsche dran!😜
Ich nehme mal an der Helmut bezahlt nicht ohne Grund so gerne in bar wie man in den TV Folgen gut sehen konnte. Die exotischen Gebrauchtwagen im Hause Kaltenegger liegen sicherlich nicht an einer Vorliebe für Luxusautos aus zweiter Hand, sondern an den Pflichten seriöser Vertragshändler.
und der Samuel muss das Einparken mit seinem Panamera noch üben. Da passt noch ein Smart zwischen Randstein und Porsche ^^
Sie sind ja nur neidig, weil Sie mit 18 noch keinen Porsche hatten 😉
Der ist selber verdient, er hat seinem Onkel Gold angedreht.
Die Stellungnahme der TGI klingt beruhigend – juristisch tragen die beiden Kernargumente aber nicht.
1. „Kein Kunde hat einen Schaden, also kein Betrug.“
Betrug ist nicht erst dann vollendet, wenn jemand endgültig Geld verloren hat – es genügt bereits eine sogenannte schadensgleiche Vermögensgefährdung im Moment der Zahlung, etwa wenn der Gegenwert (hier der Anspruch auf Goldlieferung) schon zu diesem Zeitpunkt weniger wert ist als das Eingezahlte. Und selbst wenn man das anders sähe: Auch der Versuch ist strafbar. „Noch nichts verloren“ schließt einen Betrug also nicht aus.
2. „Keine einzige Kundenanzeige.“
Rechtlich irrelevant. Betrug ist ein Offizialdelikt – die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, ganz ohne Anzeige eines Geschädigten. Den Stein ins Rollen gebracht haben hier ohnehin die Sachverhaltsdarstellungen der FMA. Der Anwalt der TGI hat im Übrigen selbst eingeräumt, dass die FMA schon 2024 Anzeige erstattet hat.
3. „Rabatte und Gold fließen doch pünktlich.“
Das ist gerade kein Beweis für Seriosität. Laufende Auszahlungen sind bei schneeballartigen Strukturen das Funktionsprinzip, solange ständig neues Geld nachkommt. Ob das hier so ist, müssen die Behörden klären – als Entlastung taugt das Argument jedenfalls nicht.
4. Der Vorwurf des unerlaubten Bankgeschäfts.
Dieser Punkt steht eigenständig neben dem Betrug und setzt weder Schaden noch Anzeige voraus – allein das bewilligungslose Geschäft genügt. Ihn als „absurd“ abzutun, wenn die FMA als zuständige Fachbehörde bereits eine Verfügung erlassen hat, ist mutig.
Auch die Rüge, man sei vorab nicht informiert worden, überzeugt mich nicht: Bei einer Hausdurchsuchung ist der Überraschungseffekt der gesetzlich vorgesehene Normalfall, kein Verfahrensmangel.
Mein Fazit: So „halb so wild“, wie es die Mitteilung darstellt, ist die natürlich nicht. Es gilt selbstverständlich für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
„Bei einer Hausdurchsuchung ist der Überraschungseffekt der gesetzlich vorgesehene Normalfall, kein Verfahrensmangel.“
Und da, wie wir in dem Video auch gehört haben, Hausdurchsuchungen etwas völlig alltägliches im Geschäftsleben sind, sollte das ja auch allgemein bekannt sein 😉