Helmut Kaltenegger, Vertriebschef der TGI AG, zeigt sich öffentlich weiterhin überzeugt von seinem Geschäftsmodell des „Goldkaufs mit Rabatt“. Gleichzeitig weist er jeden Verdacht zurück, bei dem Modell könne es sich um ein mögliches Ponzi- oder Schneeballsystem handeln.
Doch seit ein Bericht des Handelsblatts sowie eine Verbrauchermitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurden, steht das Unternehmen erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Und mit zunehmender Aufmerksamkeit wachsen auch die Fragen.
Eine der erstaunlichsten Entscheidungen in der aktuellen Situation: Dem Handelsblatt, einem der wichtigsten Wirtschaftsmagazine Deutschlands, offenbar keine Stellungnahme zu geben. In der Unternehmenskommunikation gilt das in der Regel als riskante Strategie. Wer nicht spricht, überlässt anderen die Deutungshoheit.
Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Situation professionell zu adressieren. Deutschland verfügt über zahlreiche hochspezialisierte Wirtschaftskanzleien, die sich mit regulatorischen Verfahren und BaFin-Themen bestens auskennen. Beispiele wären etwa SuS Law oder Cronemeyer Haisch | Rechtsanwältinnen, beide aus Hamburg und mit ausgewiesener Expertise im Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht.
Umso überraschender wirkt es, dass diese Möglichkeiten offenbar nicht ausgeschöpft werden.
BaFin-Verbrauchermitteilungg wirft Fragen auf
Dass die BaFin eine Verbrauchermitteilung veröffentlicht, geschieht in der Regel nicht aus heiterem Himmel. Üblicherweise gehen solchen Schritten Gespräche, Korrespondenz und Prüfungen voraus.
Es liegt daher nahe anzunehmen, dass auch im Fall der TGI AG zuvor ein Austausch mit der Aufsicht stattgefunden hat. Umso mehr stellt sich die Frage:
Warum konnte offenbar keine Lösung gefunden werden, die den regulatorischen Anforderungen genügt?
Ein möglicher Weg wäre etwa die Erstellung eines Verkaufsprospekts. Dabei prüft die BaFin nicht einmal die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells selbst, sondern lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Prospektrichtlinien.
Dass dieser Schritt bislang offenbar nicht erfolgt ist, wirkt zumindest erklärungsbedürftig.
Erfolgreicher Vertrieb – schwaches Backoffice?
Aus Vertriebssicht scheint die TGI AG durchaus erfolgreich zu sein. Doch bei Organisation, Kommunikation und regulatorischem Umgang entsteht bei Beobachtern zunehmend ein anderer Eindruck.
Man könnte fast meinen, hier werde mit erheblichem Aufwand ein Geschäftsmodell aufgebaut, während gleichzeitig vermeidbare Fehler im Hintergrund dessen Stabilität gefährden. Oder, um ein deutsches Sprichwort zu bemühen: Manchmal scheint es, als reiße man mit dem Hintern wieder ein, was man zuvor mit dem Kopf aufgebaut hat.
Fairness gehört zur Einordnung dazu
Bei aller Kritik gehört zur Fairness auch eine klare Feststellung: Bis heute ist nicht gerichtlich festgestellt worden, dass das Geschäftsmodell der TGI AG illegal ist oder tatsächlich als Schneeballsystem funktioniert.
Der Verdacht allein ersetzt keinen Beweis.
Gleichzeitig zeigt die öffentliche Diskussion, dass Vertrauen im Finanzbereich äußerst empfindlich ist. Schon der Eindruck mangelnder Transparenz kann erheblichen Schaden anrichten.
Juristische Kommunikation wirft ebenfalls Fragen auf
Auch der Umgang mit kritischen Berichten wirkt teilweise unglücklich. So wurde offenbar versucht, über eine österreichische Kanzlei gegen einen kritischen Beitrag auf Anwalt.de vorzugehen.
Der Artikel ist allerdings weiterhin online – und er gehört noch zu den vergleichsweise moderaten Beiträgen, die sich dort mit dem Thema befassen.
Medienrecherche läuft bereits
Hinzu kommt: In Branchenkreisen ist bekannt, dass derzeit ein Fernsehsender intensiv zu dem Themenkomplex recherchiert.
Sollte es tatsächlich zu einer Presseanfrage kommen, wäre eine professionelle und transparente Kommunikation vermutlich der bessere Weg, als kritische Fragen schlicht zu ignorieren.
Denn eines zeigt die Geschichte von Finanzskandalen immer wieder:
Nicht selten sind es weniger die Geschäftsmodelle selbst, die Unternehmen zu Fall bringen – sondern der Umgang mit Kritik, Regulierung und Öffentlichkeit.
Und genau hier entscheidet sich oft, ob Vertrauen erhalten bleibt – oder endgültig verloren geht.
Das Konzept ist, das es kein Konzept gibt außer Gier frisst Hirn. Während Anleger ihren 2% Rabbat pro Monat hinterhersabbern glaubt die andere Seite übers Wasser laufen zu können.
Nein, nicht wie oben aber wie unter einem anderen Beitrag, mea culpa.
Wie wäre es einmal genau zu berichten darüber das es Freisprüche in allen Punkten gab? Immer wieder wird versucht die TGI in ein schlechtes Licht zu rücken und immer wieder die gleichen Protagonisten wie Anwalt.de usw. Vorallem welche Prospekte? Auf der Homepage wird alles klar kommuniziert und es gibt genügend Infokanäle usw. wo alles genauestens Erklärt wird. An der TGI werden sich auch in den nächsten Jahren die Kritiker die Zähne aubeißen und nicht’s finden was illegal ist. Ein Multilevel Marketing ist auch kein Schneeballsystem. Diejenigen die das behaupten haben überhaupt keine Ahnung.
Sehr geehrter Herr Weniger,
Sie schreiben (Grossschreibung von mir):
„Vorallem welche Prospekte? Auf der Homepage wird ALLES klar kommuniziert und es gibt genügend Infokanäle usw. wo AlLES genauestens Erklärt wird.“
Nach kurzer Recherche zum Verkaufsprospekt im Vermögensanlagegesetz, sind mir dann doch einige Dinge aufgefallen, die ich ALLE bisher nicht in den Kanälen der TGI finden konnte, aber wahrscheinlich war ich nur zu ungeschickt bei der Suche und Sie können mir da weiter helfen. Danke dafür schon mal. Hier mal der Link zur Checkliste der BAFIN für so einen Prospekt. https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/Vermoegensanlagen/Prospektpflicht/verfahren_node.html
Da wären u.a.:
Jahresabschlüsse des Emittenten (meist 2–3 Jahre)
Beteiligungen und Tochtergesellschaften
Rangstellung im Insolvenzfall
wofür das eingesammelte Geld verwendet wird
wie viel für Investitionen, Verwaltung, Vertrieb usw. vorgesehen ist
Kostenstruktur und Provisionen
Totalverlustrisiko
Projektrisiko (z. B. Mine findet weniger Gold als erwartet)
Preisrisiko des Rohstoffs
Währungsrisiko
Liquiditätsrisiko
Insolvenzrisiko des Emittenten
rechtliche Risiken (z. B. Lizenzrechte der Mine)
Prognosen / Planrechnungen
Provisionen für Vermittler
genaue Lage der Mine
Förderrechte / Konzessionen
Betreiberfirma
technische Gutachten (Geologie, Reserven)
Produktionsplanung
Explorationsrisiko
Genehmigungsrisiko
Umwelt- und politische Risiken
Abbaukosten vs. Goldpreis
Eigentum beim Anleger oder beim Anbieter?
Sammelverwahrung oder Einzelbarren?
genaue Lagerstelle (Tresor, Land, Verwahrer)
Verwahrvertrag
Seriennummern der Barren
Lagerlisten
Auditberichte
Sondervermögen oder Firmenvermögen?
Zugriff der Gläubiger im Insolvenzfall
Herr Weninger ?
Schon was gefunden?
Goldene Brücken sind dazu da, genutzt zu werden Herr Kaltenegger!
Viele Fragen haben nur die, welche das Konzept dahinter nicht verstehen! Denen muss man das nichts erklären, ist vergeudete Zeit! Wichtig ist das man bei den Beiträgen ein Haufen Schlagzeilen hat, sonst wäre dessen Job ja hinfällig! 😅 müssen ja auch die Brötchen verdienen! 🤣 Die Leute immer mit ihren Jahresabschlüssen, usw.! Investiert euer Geld in den Bausparer und gut ist 🙋♂️ da wird euch geholfen.
Genau wieder die Methoden, wie oben beschrieben und die nächste Verschwörungstheorie. Es hat bei manchen Gläubigen schon fast etwas sektenartiges wie Nachfragen ignoriert werden, und das heilige System bedingungslos verteidigt. Gut, wie oft in solchen Gemeinschaften, geht es wohl auch nur darum das eigene Geschäftsmodell abzusichern.