Takestor AG (ehemals Balz Finanz AG): Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Weiterzahlung – Möglichkeiten betroffener Anleger

Insolvenzverwalter Tim Schneider, zuständig für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Takestor AG bzw. der ehemaligen Akestor AG bzw. der ehemaligen BAF AG bzw. der ehemaligen Balz Conzept AG und der ehemaligen Balz Finanz AG verklagt atypisch stille Gesellschafter der berüchtigten Anbieterin stiller Beteiligungen. Ein Mandant von Röhlke Rechtsanwälte sieht sich derzeit mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin konfrontiert.
Takestor AG-Anleger begleitet langjährige Leidensgeschichte der Balz AG

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der sich schon seit vielen Jahren mit der Balz AG beschäftigt hat, erläutert die Hintergründe: „Um die Jahrtausendwende herum hat der Dieburger Anbieter Balz Finanzservice AG bzw. Balz Conzept AG atypisch stille Gesellschaften an seinen Unternehmen dem Publikum angeboten. Schon damals haben wir einer Vielzahl von Mandanten geholfen, aus den unserer Ansicht nach ruinösen – wie sich später bestätigen sollte – Verträgen auszusteigen. Dies war aufgrund erkannter Formfehler, der Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufs oder auf Grundlage der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen infolge fehlerhafter Prospektierung und mangelhafter Aufklärung durch die oftmals schlecht geschulten Vertriebstruppen der Balz möglich. Nachdem es einige Jahre still um das Unternehmen war, erfolgten diverse Verschmelzungen und Umbenennungen sowie eine zwischenzeitliche Sitzverlegung nach Schweden, bevor es zur Insolvenz der jetzigen Takestor AG kam. Der Insolvenzverwalter Tim Schneider fordert jetzt die Weiterzahlung der zwischenzeitlich von vielen Anlegern gestoppten ratierlichen Einlageverpflichtungen. Wir empfehlen unseren Mandanten, sich gegen diese Forderung gerichtlich zur Wehr zu setzen“, teilt der erfahrene Berliner Jurist Röhlke mit.

Beurteilung der Emissionsprospekte der Balz-Gruppe – Geltendmachung von Schadensersatz

Röhlke Rechtsanwälte liegen Beschlüsse vor, nach welchem das Gericht die Prospektierung der Balz Conzept AG teilweise als betrügerisch empfunden haben, in jedem Fall aber Fehler in den Prospekten erkannt haben. Auch die Versprechungen der Vertriebe, vorrangig der seinerzeitigen Berliner Unit Finanz, erwiesen sich teilweise als grob anlegertäuschend und führten zu Schadenersatzansprüchen der Anleger gegenüber der Balz AG. In einigen Fällen haben Gerichte allerdings die Emissionsprospekte für ordnungsgemäß befunden und Schadenersatzansprüche der Anleger abgelehnt. Die Beurteilung der Emissionsprospekte der Balz – Gruppe fand allerdings um das Jahr 2007 herum statt, ist also nicht ganz auf dem heutigen Stand der Rechtsprechung, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Die Sache ist juristisch nicht einfach, Röhlke Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern sich bei einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Ersteinschätzung einzuholen.

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