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Sven Kaufmann, vormals Sven Donhuysen: Viele Gesellschaften, viele Insolvenzen – und Fragen, die bleiben

HtcHnm (CC0), Pixabay
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Eine Spur durch deutsche und Schweizer Unternehmensregister führt von Canada Gold Trust über Euro Grundinvest bis zur heutigen Unlayer AG. Was ist über Sven Kaufmann tatsächlich belegt – und wo beginnen Behauptung, Interpretation und juristisches Meinungsspiel?

Wer nach dem Namen Sven Kaufmann recherchiert, stößt früher oder später auf einen anderen Namen: Sven Donhuysen. Dass es sich dabei um dieselbe Person handelt, ist keine Spekulation kritischer Internetportale. Die Namenskontinuität ist in öffentlich zugänglichen Registerinformationen dokumentiert.

Besonders deutlich wird das bei Schweizer Gesellschaften: Bei der Leo Investment AG wurde 2019 Sven Kaufmann eingetragen, ausdrücklich mit dem Registerzusatz „bisher: Donhuysen, Sven“. Bei der Leo Equity AG findet sich später eine vergleichbare Formulierung. Damit ist die Bezeichnung „Sven Kaufmann, vormals Sven Donhuysen“ registerrechtlich nachvollziehbar.

Interessanter als die Namensfrage ist allerdings die unternehmerische Vergangenheit dahinter. Über viele Jahre findet sich Kaufmann beziehungsweise Donhuysen in einer bemerkenswert großen Zahl von Gesellschaften – in Deutschland ebenso wie in der Schweiz. Darunter befinden sich Unternehmen aus den Bereichen Immobilien, Beteiligungen, Rohstoffe, Finanzierung und Investment.

Und bei auffällig vielen dieser Unternehmen endet die Geschichte nicht mit einer gewöhnlichen unternehmerischen Fortentwicklung, sondern mit Liquidation, Löschung, Insolvenz oder der Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse.

Das allein beweist kein persönliches Fehlverhalten. Es ist aber eine Unternehmenshistorie, die kritische Fragen rechtfertigt.

Euro Grundinvest: Vom Renditeversprechen zur Insolvenz

Besonders deutlich wird dies am Komplex Euro Grundinvest.

Die Euro Grundinvest warb einst mit Immobilienanlagen und hohen Renditeerwartungen. Das Handelsblatt berichtete 2015, Investoren hätten seit Ende 2014 auf Ausschüttungen gewartet. Nach Schätzungen von Anwälten seien von Anlegern insgesamt rund 100 Millionen Euro investiert worden. Zu diesem Zeitpunkt beschrieb die Zeitung Sven Donhuysen als denjenigen, der seit rund einem Jahr bei Euro Grundinvest „das Sagen“ habe.

Donhuysen wandte sich damals selbst an Anleger. In einem vom Handelsblatt dokumentierten Schreiben beschrieb er die Finanzsituation als prekär und sprach von drohender Zahlungsunfähigkeit sowie möglicher Überschuldung. Gleichzeitig sollten Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.

Das Handelsblatt hinterfragte insbesondere die rechtliche Grundlage dieser Rückforderungen. Ein in dem Anlegerschreiben verwendetes, wie eine rechtliche oder vertragliche Fundstelle wirkendes Zitat konnte auf Nachfrage der Zeitung nicht belegt werden; ein Sprecher Donhuysens beantwortete die Frage nach dessen Herkunft nicht.

2016 zeichnete das Handelsblatt ein noch drastischeres Bild. Bei einem der Euro-Grundinvest-Fonds seien Anleger darüber informiert worden, dass möglicherweise rund 90 Prozent ihres Einsatzes verloren seien. Die Zeitung berichtete gleichzeitig von schwer nachvollziehbaren Vermögensverschiebungen zwischen Fonds und davon, dass Immobilienwerte deutlich hinter den ursprünglich dargestellten Investitionen zurückgeblieben seien.

Auch hier gilt: Diese Berichte rechtfertigen keine pauschale persönliche Schuldzuweisung an Kaufmann. Sie dokumentieren jedoch das wirtschaftliche Umfeld, in dem er damals eine wichtige unternehmerische Funktion einnahm.

2017: Die Euro Grundinvest AG wird insolvent

Was zuvor Gegenstand kritischer Berichterstattung war, wurde schließlich auch insolvenzgerichtlich relevant.

Am 4. Mai 2017 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Grundinvest AG. Als Gründe nennt die veröffentlichte gerichtliche Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vertreten wurde die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt durch Vorstand Sven Donhuysen.

Diese Feststellung betrifft die Gesellschaft. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einer persönlichen Insolvenz oder einer gerichtlichen Feststellung, Donhuysen beziehungsweise Kaufmann habe die Insolvenz schuldhaft verursacht.

Genau diese Unterscheidung ist presserechtlich wesentlich.

Kritische Berichterstattung darf jedoch fragen, welche Verantwortung Unternehmensorgane für Entwicklungen in ihrem Verantwortungszeitraum trugen – solange die Frage nicht sprachlich bereits als erwiesene Schuld verkauft wird.

Jahre später: Insolvenzanträge werden mangels Masse abgewiesen

Die Geschichte des Euro-Grundinvest-Komplexes endete nicht 2017.

Bei weiteren Gesellschaften zogen sich insolvenzrechtliche Verfahren über Jahre.

Im Januar 2026 wies das Amtsgericht München den Antrag der Euro Grundinvest Consulting GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ab. Der Antrag war von der Gesellschaft selbst gestellt worden. Als Geschäftsführer wird in der veröffentlichten Bekanntmachung Sven Kaufmann, vormals Donhuysen, genannt.

Auch bei der Euro Grundinvest Management GmbH kam es im März 2026 zu einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.

„Mangels Masse“ ist ein nüchterner juristischer Begriff, seine wirtschaftliche Bedeutung ist dennoch erheblich: Das vorhandene Vermögen reicht nicht einmal aus, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Auch daraus folgt keine persönliche Haftung Kaufmanns.

Für eine journalistische Gesamtbetrachtung bleibt aber die Frage legitim, warum sich bei mehreren Gesellschaften aus demselben unternehmerischen Umfeld ein derart problematisches wirtschaftliches Ende zeigt.

Ein weit verzweigtes Gesellschaftsnetz

Euro Grundinvest ist zudem nur ein Ausschnitt.

Öffentliche Registerauswertungen bringen Sven Donhuysen beziehungsweise Sven Kaufmann unter anderem mit Gesellschaften aus dem Umfeld von Canada Gold Trust, verschiedenen Euro-Grundinvest-Gesellschaften, OVT Odeon, IPF, Leo Equity, der früheren Megadon AG beziehungsweise Leo Investment AG sowie weiteren Schweizer Beteiligungsgesellschaften in Verbindung.

Dabei muss sorgfältig differenziert werden: Eine Eintragung als Geschäftsführer, Vorstand oder Verwaltungsrat bedeutet nicht automatisch wirtschaftliches Eigentum und erst recht keine persönliche Verantwortung für jede Geschäftshandlung einer Gesellschaft.

Die Häufung solcher Mandate ist trotzdem ein objektiv berichtenswertes Merkmal einer unternehmerischen Biografie.

Canada Gold Trust: ebenfalls ein konfliktbeladenes Kapitel

Auch im Umfeld von Canada Gold Trust wurde Sven Donhuysen öffentlich genannt.

Das Thema wurde insbesondere von diebewertung.de und verbraucherschutzforum.berlin über Jahre kritisch begleitet. Die dort veröffentlichten Beiträge enthalten allerdings neben Registerinformationen auch zahlreiche Bewertungen, Vorwürfe und Einschätzungen beteiligter Personen.

Deshalb wäre es journalistisch nicht vertretbar, sämtliche dort erhobenen Vorwürfe ungeprüft als Tatsachen zu übernehmen.

Bemerkenswert ist jedoch, dass auch das unabhängige Handelsblatt die Parallele zu Canada Gold Trust aufgriff. Im Zusammenhang mit Rückforderungen von Ausschüttungen bei Euro Grundinvest berichtete die Zeitung, dass auch Anleger der notleidenden Canada-Gold-Trust-Fonds Ausschüttungen zurückzahlen sollten.

Damit lässt sich zumindest festhalten: Die Probleme waren nicht ausschließlich Gegenstand eines einzelnen kritischen Internetportals.

Vom Donhuysen zum Kaufmann

Ende der 2010er-Jahre taucht in den Registereinträgen schließlich nicht mehr Sven Donhuysen, sondern Sven Kaufmann auf.

Der Wechsel ist transparent dokumentiert. Spekulationen darüber, warum der Name geändert wurde, sind dagegen nicht belastbar belegt und sollten daher unterbleiben.

Gerade bei kritischer Berichterstattung ist dies wichtig: Dass jemand seinen Namen ändert, ist für sich genommen weder verdächtig noch ein Hinweis auf rechtswidriges Verhalten.

Relevant wird der Namenswechsel journalistisch lediglich deshalb, weil ohne ihn die Kontinuität zwischen früheren und späteren Gesellschaftsmandaten schwer zu erkennen wäre.

Die alte Megadon AG lebt heute als Unlayer AG weiter

Ein besonders aktuelles Beispiel liefert die frühere Megadon AG.

Die Gesellschaft wurde später zur Leo Investment AG und befand sich zwischenzeitlich in Liquidation.

2026 kam Bewegung in den Registerverlauf. Nachdem die Auflösung widerrufen worden war, wurde Sven Kaufmann Anfang Juni 2026 wieder als Präsident des Verwaltungsrats eingetragen.

Schon wenige Wochen später war dieses Mandat allerdings wieder beendet.

Die SHAB-Veröffentlichung vom 6. Juli 2026 dokumentiert ausdrücklich das Ausscheiden Sven Kaufmanns als Präsident des Verwaltungsrats. Gleichzeitig wurde die Leo Investment AG zunächst in „Unlayer GmbH“ umbenannt.

Da die Gesellschaft tatsächlich eine Aktiengesellschaft blieb, wurde der Firmenname anschließend korrigiert. Seit der Veröffentlichung vom 29. Juli 2026 lautet die Firma Unlayer AG.

Nach dem gegenwärtig öffentlich zugänglichen Registerstand besteht das Management aus nur noch einer Person: Christina Kaufmann. Sven Kaufmann wird nicht mehr als aktuelles Organ geführt.

Auch hier sollte deshalb nicht der Eindruck vermittelt werden, Kaufmann führe die heutige Unlayer AG weiterhin.

Ein Muster, aber kein Schuldspruch

Das unternehmerische Muster darf daher beschrieben und bewertet werden.

Wer über viele Jahre Leitungs- und Organpositionen in einer Vielzahl von Beteiligungs- und Investmentgesellschaften innehatte und dessen Unternehmensumfeld wiederholt von Insolvenzen, Liquidationen und erheblichen Anlegerproblemen geprägt war, muss sich kritische Fragen zu seiner unternehmerischen Bilanz gefallen lassen.

Was daraus nicht gemacht werden darf, ist ein strafrechtlicher Vorwurf ohne Beleg.

Bei der Recherche für diesen Artikel konnte keine belastbare öffentlich zugängliche strafgerichtliche Verurteilung Sven Kaufmanns beziehungsweise Sven Donhuysens festgestellt werden, die einen solchen weitergehenden persönlichen Vorwurf tragen würde.

Die kritische Frage lautet deshalb nicht:

„Ist Sven Kaufmann schuldig?“

Dafür gibt die öffentlich zugängliche Quellenlage keine Grundlage.

Die journalistisch zulässige und angesichts der dokumentierten Historie naheliegende Frage lautet vielmehr:

Wie ist die unternehmerische Bilanz eines Investors zu bewerten, in dessen langjährigem Gesellschaftsumfeld immer wieder Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, Liquidationen oder Insolvenzen gerieten – und was bedeutet diese Vergangenheit für Geschäftspartner und Anleger, die ihm heute erneut begegnen?

Darauf darf und sollte Öffentlichkeit eine Antwort verlangen.


Hinweis der Redaktion: Der Artikel beruht auf öffentlich zugänglichen Handelsregister- und SHAB-Informationen, veröffentlichten Insolvenzbekanntmachungen sowie Berichten unter anderem von Handelsblatt, diebewertung.de, verbraucherschutzforum.berlin und der Kanzlei Höcker. Gesellschaftsinsolvenzen und Organstellungen sind von einer persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Soweit Vorwürfe aus Drittquellen nicht unabhängig verifiziert werden konnten, wurden sie nicht als erwiesene Tatsachen übernommen. Stand: 9. September 2026.

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