Redaktioneller Pro-und-Contra-Entwurf: Thomas Bremer vertritt die kritische Position, Rechtsanwalt Jens Reime die Gegenposition.
Sechs Menschen sind tot, der mutmaßliche Täter hat sich in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben genommen – und kaum ist sein Tod bekannt, beginnt die politische Suche nach Verantwortlichen. War die Justiz zu nachlässig? Hätte der Suizid verhindert werden müssen? Oder wird der Fall genutzt, um der niedersächsischen Landesregierung eine weitere Justizaffäre anzuhängen?
Fest steht bislang: Der Beschuldigte wurde am Morgen des 21. Juli leblos in seinem Einzelhaftraum gefunden. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums starb er durch Strangulation. Hinweise auf ein Fremdverschulden lagen zunächst nicht vor. Die konkreten Todesumstände werden untersucht, die JVA wurde mit einem umfassenden Sofortbericht beauftragt.
Der Mann stand unter dem Verdacht, am 29. Juni in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade sechs Menschen erschossen zu haben. Zu einem Prozess und damit zu einer gerichtlichen Feststellung seiner Schuld kam es nicht mehr.
Thomas Bremer: „Der Täter erhält erneut die größte Bühne“
Thomas Bremer: Für mich gerät die Debatte in eine falsche Richtung. Sechs Menschen wurden getötet. Sechs Familien, Freundeskreise und Kollegien müssen mit einem Verlust leben, der nicht rückgängig zu machen ist. Trotzdem dreht sich die öffentliche Diskussion schon wieder hauptsächlich um den Mann, der für diese Tat verantwortlich sein soll.
Jetzt wird darüber gesprochen, wann er zuletzt überwacht wurde, welchen Eindruck er auf Fachkräfte machte und wer seinen Suizid möglicherweise hätte verhindern können. Damit erhält der Beschuldigte nach seinem Tod erneut eine Aufmerksamkeit, die viel stärker den Opfern und ihren Angehörigen gelten sollte.
Eine politische Aufarbeitung ist grundsätzlich legitim. Aber bereits wenige Stunden nach einem solchen Ereignis Schuldige in der Justiz oder im Ministerium zu suchen, obwohl der Sofortbericht noch gar nicht vorliegt, wirkt auf mich voreilig. Das sieht weniger nach sorgfältiger Kontrolle und mehr nach dem Versuch aus, aus einer menschlichen Katastrophe politisches Kapital zu schlagen.
Berichten zufolge war die permanente Überwachung des Gefangenen erst kurz zuvor beendet worden. Die Verantwortlichen sollen sich dabei auf Gespräche und Einschätzungen gestützt haben, nach denen keine akute Suizidgefahr erkennbar gewesen sei. Sollte das stimmen, muss man auch akzeptieren, dass eine solche Prognose niemals absolute Sicherheit bieten kann.
Wer jetzt so tut, als müsse jeder Suizid in Haft automatisch das Ergebnis eines Behördenversagens sein, macht es sich zu einfach. Eine Justizvollzugsanstalt kann Risiken bewerten und Schutzmaßnahmen ergreifen. Sie kann aber nicht jeden Menschen dauerhaft lückenlos überwachen, ohne dafür eine rechtliche und fachliche Grundlage zu haben.
Mein Eindruck ist deshalb: Ja, die Abläufe müssen intern überprüft werden. Aber aus einer noch ungeklärten Entscheidung sofort einen politischen Skandal zu konstruieren, ist unangemessen. Im Mittelpunkt sollten die sechs Getöteten stehen – nicht die nächste parteipolitische Auseinandersetzung in Hannover.
Rechtsanwalt Jens Reime: „Aufklärung ist keine Aufmerksamkeit für den Täter“
Rechtsanwalt Jens Reime: Ich teile die Forderung, den Opfern deutlich mehr Raum zu geben. Dennoch halte ich die Untersuchung des Suizids für zwingend notwendig. Dabei geht es nicht darum, den Beschuldigten zu bemitleiden oder ihn zum Mittelpunkt der Berichterstattung zu machen. Es geht um die Verantwortung des Staates.
Wer sich in Untersuchungshaft befindet, steht vollständig unter staatlicher Kontrolle. Der Staat bestimmt, wo die Person untergebracht ist, welche Gegenstände sie erhält und wie sie überwacht wird. Daraus folgt eine besondere Schutz- und Organisationspflicht. Wenn ein Gefangener kurz nach der Aufhebung einer dauerhaften Beobachtung stirbt, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde.
Das ist keine Skandalisierung, sondern rechtsstaatliche Kontrolle. Zu prüfen wäre beispielsweise: Welche Erkenntnisse lagen vor? Wer traf die Entscheidung? Wurde sie ordnungsgemäß dokumentiert? Waren die Kontrollen ausreichend? Gab es Hinweise, die rückblickend hätten anders bewertet werden müssen?
Der Tod des Beschuldigten hat zudem unmittelbare Folgen für die Angehörigen der Opfer. Ein Strafprozess hätte Beweise öffentlich geprüft, Zeugen gehört und möglicherweise Tatablauf, Motiv und Verantwortlichkeiten geklärt. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Ein Suizid ist deshalb keine Form von „Selbstjustiz“ und auch kein Ersatz für ein rechtsstaatliches Urteil. Er lässt vielmehr Fragen offen und nimmt den Familien die Chance auf eine gerichtliche Aufarbeitung.
Gerade deshalb ist die Untersuchung auch im Interesse der Opfer. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, wie es zu der Tat kommen konnte, ob weitere Personen beteiligt waren und weshalb der Beschuldigte trotz staatlicher Verwahrung sterben konnte.
Politische Motive können bei einzelnen Äußerungen durchaus eine Rolle spielen. In Niedersachsen wird bereits über andere Probleme im Justizbereich gestritten; ein Untersuchungsausschuss befasst sich mit einem gesonderten mutmaßlichen Justizskandal. Das erhöht zweifellos den Druck auf Justizministerin Kathrin Wahlmann.
Doch selbst wenn eine Oppositionspartei den Fall politisch nutzt, macht das die zugrunde liegenden Fragen nicht unberechtigt. Politische Kontrolle und politische Inszenierung können gleichzeitig stattfinden. Entscheidend ist, ob die Kritik auf überprüfbaren Tatsachen beruht.
Fazit: Aufklärung ja – Vorverurteilung der Justiz nein
Die Aufregung ist teilweise gerechtfertigt. Der Staat muss nachvollziehbar erklären, weshalb Schutzmaßnahmen verändert wurden und ob sämtliche Vorschriften eingehalten worden sind. Dass die Ermittlungen noch laufen und ein Sofortbericht aussteht, verbietet jedoch vorschnelle Schuldzuweisungen.
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