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Südkorea: Ex-Präsident verurteilt – und plötzlich wird Demokratie wieder kostenpflichtig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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In Südkorea hat ein Gericht den inhaftierten Ex-Präsidenten Yoon Suk Yeol wegen der Verbreitung von Desinformation im Zusammenhang mit der Wahl 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eineinhalb Jahre auf Bewährung – das klingt zunächst nach juristischem Nachhall. Für Yoons konservative People Power Party könnte daraus allerdings ein sehr teurer politischer Kater werden.

Denn sollte die Verurteilung auch im Berufungsverfahren Bestand haben, könnte die Partei staatliche Wahlkampfhilfe in Höhe von 39,7 Milliarden Won, umgerechnet rund 25,5 Millionen Euro, zurückzahlen müssen. Demokratie ist eben manchmal nicht nur anstrengend, sondern auch erstaunlich kontobelastend.

Yoon wurde in Seoul in zwei Fällen der Verletzung des Wahlgesetzes schuldig gesprochen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er im Wahlkampf 2022 falsche Angaben gemacht. Dabei ging es unter anderem um seine Verbindungen zu einem Schamanen sowie um Aussagen im Zusammenhang mit einem Steuerbeamten, gegen den wegen mutmaßlicher Bestechung ermittelt wurde.

Besonders pikant: Auch Yoons knapper Wahlsieg von 2022 könnte nachträglich annulliert werden. Praktisch dürfte das allerdings eher Symbolcharakter haben. Der frühere Präsident sitzt ohnehin bereits wegen seiner vorübergehenden Ausrufung des Kriegsrechts im Jahr 2024 eine lebenslange Haftstrafe ab. Man könnte also sagen: Die politische Karriere ist nicht mehr nur beschädigt, sie wurde bereits vollständig vom Abschleppdienst der Geschichte entfernt.

Für die PPP bleibt dennoch ein handfestes Problem. Sollte die Millionenrückzahlung tatsächlich fällig werden, dürfte aus dem einstigen Wahlsieg ein finanzieller Totalschaden werden. Erst gewinnt man knapp, dann verliert man teuer – auch das ist offenbar eine Spielart moderner Parteifinanzierung.

Der Fall zeigt einmal mehr: Wer im Wahlkampf mit der Wahrheit kreativ umgeht, sollte zumindest Rücklagen bilden. Denn manchmal kommt die Realität nicht nur zurück. Sie kommt mit Gerichtsbeschluss, Berufungsfrist und Zahlungsaufforderung.

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