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Strafanzeige -Helmut Kaltenegger- TGI AG und Medien

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Manchmal muss man Helmut Kaltenegger tatsächlich zustimmen: Die Klärung offener Fragen über Strafanzeigen ist grundsätzlich ein legitimer Weg. Ermittlungsbehörden arbeiten unabhängig und prüfen Sachverhalte eigenständig. Allerdings führt eine Anzeige nicht automatisch zu dem Ergebnis, das sich der Anzeigenerstatter möglicherweise erhofft.

Bemerkenswert war jedenfalls, dass Herr Kaltenegger auf der öffentlichen Veranstaltung angekündigt hat, künftig offenbar gegen nahezu jeden kritischen Artikel Strafanzeige erstatten zu wollen. Das steht ihm selbstverständlich frei. Dennoch sollte jedem bewusst sein, dass insbesondere eidesstattliche Versicherungen mit großer Sorgfalt abgegeben werden müssen. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben und gelten keineswegs als Bagatelldelikt.

Interessant war zudem die Ankündigung, nun einen Verkaufsprospekt für Deutschland erstellen zu wollen – also genau jenen Schritt, auf dessen mögliche Notwendigkeit Kritiker seit Jahren hinweisen. Ob daraus tatsächlich konkrete Maßnahmen folgen oder ob es bei Ankündigungen bleibt, wird sich zeigen.

Unabhängig davon dürfte die Aufmerksamkeit der Finanzaufsicht auf das Geschäftsmodell bestehen bleiben. Beobachter gehen davon aus, dass laufende Prüfungen und bereits bekannte Veröffentlichungen weiterhin bewertet werden. Auch das neu vorgestellte Goldmodell könnte aus Sicht mancher Marktteilnehmer Fragen hinsichtlich möglicher Prospektpflichten aufwerfen. Eine abschließende Bewertung obliegt allerdings ausschließlich den zuständigen Behörden.

Auffällig war bei der Veranstaltung zudem die vergleichsweise geringe Besucherzahl vor Ort. Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen rund um das Unternehmen hätten manche Beobachter wohl mit größerem Interesse gerechnet. Vielleicht läuft es beim nächsten Termin wieder besser.

1 Komment

  • die TGI schreibt an Ihre Empfehlungsgeber:

    Sehr geehrte Empfehlungsgeberinnen und Empfehlungsgeber,

    bezugnehmend auf unsere Nachricht von vor einigen Tagen dürfen wir Sie über den aktuellen Stand informieren:

    Die rechtliche Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Sammelklage der TGI AG Kunden gegen die Interessensgemeinschaft TGI AG ist negativ ausgefallen.

    Stattdessen empfiehlt unser Anwalt aktuell folgendes Vorgehen:
    Kundinnen und Kunden, die ein Schreiben der „IG TGI AG“ erhalten haben und Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO verlangen möchten, sollen ein entsprechendes *Auskunftsersuchen an die Interessensgemeinschaft TGI AG richten*.

    Hierfür steht nun eine *Vorlage* zur Verfügung.

    Wichtig für die betroffenen Kundinnen und Kunden:
    Das Schreiben ist mit den *eigenen Daten zu ergänzen, mit dem aktuellen Datum zu versehen, auszudrucken, zu unterschreiben* und anschliessend *per Post an die IG zu senden*.

    Der Fokus liegt zum aktuellen Zeitpunkt also darauf, dass betroffene Kundinnen und Kunden dieses Auskunftsersuchen *selbst geltend machen*.

    Bitte geben Sie diese Information bei Bedarf sachlich an betroffene Kundinnen und Kunden weiter. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

    Mit freundlichen Grüssen
    TGI AG

    + + +

    Das Schreiben an die IG TGI lautet wie folgt:
    Vorname:

    Nachname:

    Anschrift:

    An
    Interessengemeinschaft TGI AG
    Jordanstraße 12
    04177 Leipzig
    Deutschland

    Datum:

    Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit mache ich meine Recht auf Auskunfterteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO geltend.

    Ich fordere Sie auf, mir hinsichtlich folgender Aspekte Auskunft zu erteilen:
    • die Zwecke, für die Sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten;
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen meine personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden; auf Art. 15 Abs. 2 DSGVO wird hingewiesen;
    • die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, jedenfalls aber die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft meiner Daten; sowie
    • alle weiteren Pflichtinformationen im Sinne von Art. 15 Abs. 1 DSGVO.

    Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf, mir Kopien im Sinne von Art. 15 Abs. 3 DSGVO bereitzustellen.

    Für die Erfüllung meines Auskunftsrechts ist eine gesetzliche Frist von einem Monat ab Zugang dieses Schreibens vorgesehen. Ihre Auskunft richten Sie bitte an die Ihnen bekannte postalische Anschrift.

    Mit freundlichen Grüßen

    ________________________
    Unterschrift

    + + +

    Und die FAQ hat man wieder aktualisiert:
    https://www.tgi.li/faq

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