Allgemeines

Standard Life

Teilen

„Erneut hat die englische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life zwei Widersprüchen unserer Mandanten statt gegeben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträgen nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Fällen bedeutet dies für die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen einen Mehrerlös von 15% und im Vergleich zu dem Rückkaufswert aus der Versicherung sogar ein Plus von über 300%. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen“.
„Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mauretanien: Eine Reise in eines der unbekanntesten Länder der Welt

Fast vollständig von der Sahara bedeckt, gehört Mauretanien zu den am dünnsten...

Allgemeines

Vier Särge, vier Familien – die menschlichen Opfer des Iran-Krieges

Auf dem Rollfeld der Dover Air Force Base herrschte bedrückende Stille. Militärische...

Allgemeines

Städte im Südwesten der USA kämpfen gegen drohende Wasserkrise

Im Südwesten der USA wächst die Sorge um die Wasserversorgung. Besonders kritisch...

Allgemeines

Politische Botschaften auf Kaschmir: Wie Lingua Franca Mode und Aktivismus verbindet

Als Rachelle Hruska MacPherson 2016 ihr New Yorker Modelabel Lingua Franca gründete,...