Allgemeines

Standard Life

Teilen

„Erneut hat die englische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life zwei Widersprüchen unserer Mandanten statt gegeben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträgen nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Fällen bedeutet dies für die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen einen Mehrerlös von 15% und im Vergleich zu dem Rückkaufswert aus der Versicherung sogar ein Plus von über 300%. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen“.
„Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Löwen-Fan-Kommentar: 56 Paletten Trikots, null Spieler – typisch Sechzig!

Als 1860-Fan dachte ich eigentlich, ich hätte schon alles erlebt. Abstiege. Aufstiege....

Allgemeines

Trump kündigt Iran-Abkommen für Morgen an

Im festgefahrenen Konflikt zwischen den USA und dem Iran zeichnet sich möglicherweise...

Allgemeines

NBA Finals: Können die Spurs das Wunder noch schaffen?

Die NBA Finals 2026 kehren für Spiel 5 nach Texas zurück –...

Allgemeines

George Russel Pole Position beim Formel 1 Rennen in Barcelona

Die Formel 1 gastiert an diesem Wochenende auf dem traditionsreichen Circuit de...