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Stalking – Bundesgerichtshof bestätigt mehrjährige Haftstrafe für Stalker

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Stalking, also das fortgesetzte und unerwünschte Bedrängen eines anderen, ist eine Straftat und kann mit einer Unterlassungsverfügung durch das Familiengericht bekämpft werden. Dann wird dem Stalker verboten, sein Opfer anzurufen, anzumailen, SMS zu schreiben oder zu besuchen. Zugleich wird die Polizei vor Ort informiert. Viele Jahre galt das Rechtsgebiet als Kinderei von irgendwelchen Feministinnen. Inzwischen ist es gängige Rechtspraxis, dass auch Internetstalking per Unterlassungsverfügung angegriffen werden kann. Das Landgericht Stuttgart wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Hier hatte ein Stalking-Opfer Monate nach dem letzten Stalking durch SMS Selbstmord begangen. Der Täter wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

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