Staatsanwaltschaft Hof

Staatsanwaltschaft Hof

155 VRs 11328/​16

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Alexander Kurinov
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Hof vom 15.01.2018, Az: 16 Ds 155 Js 11328/​16, rechtskräftig seit 15.01.2018
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertersatzes von 5770,00 €

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein anderweitig Verfolgter inserierte in verschiedenen Printmedien Anzeigen mit dem Text „MPU garantiert“. Nach der Kontaktaufnahme wurde den Interessenten in betrügerischer Absicht die Hilfe bei der Erlangung eines positiven MPU-Gutachtens in Aussicht gestellt. Nach Zahlung von bis zu 5.247,56 Euro würden diese ein positives MPU-Gutachten und die Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Die Interessenten erhielten E-Mails mit dem vermeintlichen Absender der jeweils örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Durch E-Mail-Spoofing wurde der Absender dabei entsprechend auf die jeweilige E-Mailadresse der tatsächlichen Fahrerlaubnisbehörde angeglichen.

Auf diese Weise haben im Zeitraum vom 09.06.2015 bis 21.07.2016 mindestens 81 Geschädigte eine Gesamtsumme von 231.144,55 EUR auf die Konten verschiedener Finanzagenten überwiesen.

Der anderweitig Verfolgte veranlasste, dass die Geschädigten die Überweisung auf das Konto des Verurteilten durchführten. Es gingen auf dem Konto des Verurteilten in der Zeit vom 06.06.2016 bis 14.09.2016 sieben Einzeltransaktionen, insgesamt 7.452,35 EUR, ein, welche er nach Abzug der Provision an den anderweitig Verfolgten weiterleitete. Die Geldeingänge stammen von Geschädigten aus der Betrugsmasche MPU/​Fahrerlaubnis; zwei weitere Geldeingänge stammen von einem anderen Finanzagenten (einer anderweitig Verfolgten).

Der Verurteilte hat sich an dem vorher beschriebenen Modell beteiligt, indem er dem anderweitig Verfolgten sein Konto bei der Commerzbank Hof, IBAN DE84 7804 0081 0780 6920 00, zur Empfangnahme der durch die oben bezeichneten gewerbsmäßigen betrügerischen Taten erlangten Geldbeträge zur Verfügung stellte.

Der Verurteilte war bei der Verwendung des Geldes sowie bei der Weiterverfügung der Gelder bewusst, dass diese aus Betrugstaten stammten und er sowie der anderweitig Verfolgte keinen Anspruch auf dieses Geld hatten. Folgende Geldbeträge gingen auf dem Konto des Verurteilten bei der Commerzbank mit der IBAN DE84 7804 0081 0081 6920 00 ein:

Datum Überweisender IBAN (aus Datenschutz-
rechtlichen Gründen sind
hier lediglich die letzten
3 Ziffern der IBAN notiert)
Betrag in Euro Verwendungszweck
06.06.2016 Bathauer, Alexander DE94 *** 7 300 1.500,00 MPU
08.06.2016 Eremenko, Lilia DE27 *** 0 121 300,00 Finanzagent
08.06.2016 Eremenko, Lilia DE91 *** 0 078 950,00 Finanzagent
28.06.2016 Vogel, Jakob DE60 *** 1 543 1.500,00 MPU
05.09.2016 Lebold, Johann DE96 *** 8 811 984,91 MPU
06.09.2016 Gense, Vitali DE29 *** 1 974 908,72 MPU
14.09.2016 Schlegel, Anazolij DE68 *** 1 899 1.308,72 MPU

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 1.350,00 € gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des Aktenzeichens 155 VRs 11328/​16 hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

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