Staatsanwaltschaft Dresden

Staatsanwaltschaft Dresden

427 Js 33130/16

Vollstreckungsverfahren gegen Iulian Vaduva wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs u.a.

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet: Iulian Vaduva, geb. am 10.11.1986 in Corabia (Rumänien).

Entscheidung: Urteil des Landgerichts Dresden vom 26.01.2018, Az: 16 Kls 427 Js 33130/16, rechtskräftig seit 03.02.2018.

Einziehungsanordnung: Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 129185,02 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte eröffnete unter den Aliaspersonalien Rafael Pintus, Ricardo Lipan, Eduard Micelo, Adriano Titus, Ramon Tofin, Daniel Berger, Daniel Boer, Antonio Pavlov, Ricardo Parvu und Daniel Parvu jeweils Konten bei der Deutschen Postbank AG bzw. der Ostsächsischen Sparkasse Dresden. Durch betrügerische Onlineverkaufsangebote unter anderem bei Amazon.de, Autoscout24.de, eBay-Kleinanzeigen.de, mobile.de, eBay.de getäuscht, zahlten im Vertrauen auf die Lieferung die Geschädigten auf die jeweiligen Konten die Kaufpreise, wobei, wie vom Verurteilten gewollt und erkannt, die Lieferungen ausblieben, wodurch die Käufer jeweils geschädigt wurden.

Des Weiteren kaufte der Verurteilte unter Einsatz der von den Banken auf die Aliaspersonen ausgestellten Karten in Geschäften und durch Onlinebestellung Waren ein, obwohl er von vornherein wusste, dass die zur Täuschung über seine Identität erteilten Lastschrifteinzugsberechtigungen ins Leere gehen würden und die Bezahlung der überlassenen Ware mangels ausreichender Deckung der Konten nicht erfolgen würde.

Zudem wurden unter den Aliaspersonalien Rafael Pintus, Ricardo Lipan, Adriano Titus und Daniel Berger Mobilfunkverträge, einschließlich der Lieferung von Telefonen abgeschlossen. Mangels Deckung der unter den Aliasnamen eröffneten Konten blieben die Rechnungen unbezahlt.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 23.397,47 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Dresden geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Dresden melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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