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Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe-Maßnahmen der BaFin

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Nicht gut für die Reputation des Unternehmens “ Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe“. Kunden sollten hier sicherlich die zukünftigen Nachrichten der BaFin zu dem Institut verfolgen.

Die Bundesnastalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe, Dinslaken am 15. Januar 2015 erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet. Die BaFin hatte Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG festgestellt. Grundlage für die Anordnung ist § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 10 des Kreditwesengesetzes. Die Veröffentlichung dieser Entscheidung ergeht aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 17. Februar 2015 bestandskräftig.

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