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Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe: BaFin ordnet erhöhte Eigenmittel an und weitere Institute

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Maßnahmen der BaFin gegen Institute und Geschäftsleiter

Die BaFin veröffentlicht bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Die folgende Tabelle enthält eine Liste aller Mitteilungen.

Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

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