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Anlegerwarnung: BaFin warnt vor Angeboten der „NO LIMITS INVEST GMBH“

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor angeblichen Investmentangeboten der „NO LIMITS INVEST GMBH“. Über die Internetseite nolimitinvest(.)de sollen Direktinvestments in Walnussbaum-Plantagen öffentlich angeboten werden.

Nach Angaben der BaFin liegt für diese Vermögensanlage kein gebilligter Verkaufsprospekt vor. Ein solcher Prospekt ist in Deutschland grundsätzlich erforderlich, wenn Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden.

Anlegerinnen und Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Zahlung genau prüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht, wie das Geschäftsmodell funktioniert und ob die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Die Billigung eines Verkaufsprospekts durch die BaFin wäre keine Garantie für die Seriosität des Anbieters oder den wirtschaftlichen Erfolg der Anlage. Die Behörde prüft lediglich, ob der Prospekt die vorgeschriebenen Angaben enthält sowie verständlich und widerspruchsfrei aufgebaut ist. Die Richtigkeit der Angaben und die Bonität des Unternehmens werden dabei nicht bestätigt.

Ob für ein Angebot ein gebilligter Prospekt hinterlegt wurde, kann in der Prospektdatenbank der BaFin überprüft werden. Auch eine mögliche Erlaubnis des vermittelnden Unternehmens sollte über die Unternehmensdatenbank kontrolliert werden.

Warnsignale bei Geldanlagen im Internet sind insbesondere:

hohe Renditeversprechen bei angeblich geringem Risiko,

Zeitdruck oder die Aufforderung zu schnellen Überweisungen,

Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram,

unklare Angaben zu Verantwortlichen, Verträgen und Zahlungswegen,

fehlende oder nicht überprüfbare Genehmigungen und Prospekte.

Wer bereits Geld überwiesen hat oder einen Betrugsverdacht hegt, sollte umgehend Belege sichern, seine Bank kontaktieren und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Die BaFin-Warnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Betrug nachgewiesen ist. Sie weist jedoch darauf hin, dass für das öffentlich angebotene Investment nach Kenntnis der Behörde kein erforderlicher Verkaufsprospekt eingereicht wurde.

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