Sieg des Rechtsstaats – keine Sonderrechte für VW-Vorstand Winterkorn

Unfassbar, aber wahr. In Deutschland funktioniert trotz aller Unkenrufe die Justiz. LG Braunschweig – Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig hat mitgeteilt, dass es nach „umfangreicher Prüfung“ die Klage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Mitarbeiter von VW überwiegend zugelassen habe. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht des „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ durch Winterkorn. Dieser war im April 2019 wegen seiner Rolle im VW-Dieselskandal von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden.

Sic transit gloria mundi

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