Über Jahre haben wir versucht, mit Ihnen und den von Ihnen beauftragten, wechselnden Rechtsanwälten eine Klärung unserer Fragen herbeizuführen. Auch dazu gibt es den einen oder anderen Artikel – möglicherweise erinnern Sie sich.
Seit 2019, sehr geehrter Herr Kaltenegger, erhalten wir Nachrichten aus Ihrem Universum, um die wir uns selbstverständlich kümmern. Wenn man irgendwann feststellt, dass man auf diesem Weg nicht weiterkommt, muss man auch Wege beschreiten, die vielleicht nicht populär, aber oft wirkungsvoll sind: Man wendet sich an die Justiz und die Aufsichtsbehörden.
Nur so nebenbei: Eine Staatsanwaltschaft bearbeitet keine Anzeige, die unbegründet ist oder – wie Sie es so schön formulieren – aus Rache erstattet wurde. Nein, Herr Kaltenegger, da muss ich Sie enttäuschen.
Auch eine liechtensteinische Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Beweise zu ermitteln, diese zu prüfen und zu bewerten – sowohl für als auch gegen Sie beziehungsweise das Unternehmen TGI AG. Und selbstverständlich gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Ebenso selbstverständlich ist, dass sich der Ausgang eines Ermittlungsverfahrens – weder in diesem noch in vielen anderen Fällen – seriös vorhersagen lässt.
Die aktuelle Situation der TGI AG hat zudem nichts mit der Strafanzeige von Thomas Bremer zu tun. Auch das ist Ihnen bewusst. Es lässt sich allerdings möglicherweise besser verkaufen als ein einfaches: „Ja, wir haben Fehler gemacht.“
Natürlich wirft eine Auseinandersetzung wie die zwischen uns Fragen auf. Nur, Herr Kaltenegger: Hätten Sie unsere Fragen frühzeitig beantwortet, wären möglicherweise 99 Prozent der Artikel nicht erforderlich gewesen.
Nun stehen Sie eben nicht mehr nur bei mir im Fokus, sondern auch bei vielen anderen Medien und Rechtsanwälten. Und wie ein altes Sprichwort sagt: Viele Jäger sind des Hasen Tod.
Übrigens: Warum Sie sich nun mit Herrn Rechtsanwalt Weik aus Wien zeigen, ist mir nicht ganz klar. Ehrlich gesagt hätte ich eher die Kanzlei Härting erwartet.
Nun schauen wir einmal, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Denn ich bin nicht davon überzeugt, dass dies die letzte Maßnahme in diesem Vorgang gewesen ist.
Und natürlich, Herr Kaltenegger, steht mein Angebot zu einem vertraulichen Gespräch weiterhin.
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