Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG und wieder verlieren Anleger Geld

Ja, auch das wieder eine „Kopfschüttelbilanz“ eines Initiators. Über 800TDE gehen hier an Kapital von Anlegern verlustig. Toll gemacht, oder?

Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhalt

Jahresbericht

Abkürzungsverzeichnis

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht

Grundlagen der Gesellschaft

Tätigkeitsbericht der KVG

Wirtschaftsbericht

Risikobericht

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Wiedergabe des Vermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanzeid

Abkürzungsverzeichnis

AIF Alternativer Investmentfonds Sechste „River Cruiser“
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main
Bank Banque CIC (Schweiz) AG, Schweiz
DerivateV Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung – Derivate V)
Gate 1 Gate 1 Ltd., USA
ggf. gegebenenfalls
HANSAINVEST HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg
HGB Handelsgesetzbuch
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.V.m. in Verbindung mit
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und – Bewertungsverordnung – KARBV) vom 16. Juli 2013
KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST
L.u.L. Lieferungen und Leistungen
Monarch River Monarch River Management GmbH, Basel (Schweiz)
ROI SC1 ROI SC1 GmbH, Zug (Schweiz)
Sechste „River Cruiser“ Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg
TEUR Tausend Euro
u.a. unter anderem

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, ist als Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG organisiert. Die Geschäftsführung obliegt der Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH, Hamburg, die als Komplementärin nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Holger Ebsen und Kai-Michael Pappert.

Die Laufzeit des AIF ist befristet auf den 31. Dezember 2026. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Laufzeit des AIF maximal um fünf Jahre verlängert werden. Zum Stichtag betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile des AIF 7.894 Stück, wobei ein Anteil EUR 1.000 gezeichnetem und eingezahltem Kommanditkapital entspricht. Der AIF verfügt über kein eigenes Personal, sondern greift für seinen Geschäftsbetrieb auf das Personal der PCE Asset Management GmbH (bis 31. Dezember 2019: PCE Fondsmanagement GmbH) und der mit ihr verbundenen Unternehmen zurück. ROI SC1 (bis 30. November 2020: Monarch River) stellt das Personal an Bord des Schiffes.

Die Anleger beteiligen sich unternehmerisch an dem AIF als Kommanditisten über die Treuhänderin, die PCE Asset Management GmbH, Hamburg (bis 31. Dezember 2019: PCE Fondsmanagement GmbH). Darüber hinaus ist die Monarch Waterways GmbH als Kommanditistin am AIF beteiligt. Der AIF investiert unmittelbar in ein Flusskreuzfahrtschiff.

Bei dem AIF handelt es sich um ein Beteiligungsangebot, das von der in Hamburg ansässigen PCE Unternehmensgruppe (PCE Holding GmbH & Co. KG), einem Emissionshaus für Beteiligungsangebote in Sachwerte, aufgelegt worden ist.

2. Tätigkeitsbericht der KVG

Platzierungsphase

Zum Bilanzstichtag beläuft sich das platzierte und vollständig eingezahlte Kommanditkapital auf TEUR 7.894 und setzt sich wie folgt zusammen: Eigenkapital der Kommanditistin Monarch Waterways GmbH (TEUR 689), Einlage der PCE Asset Management GmbH (bis 31. Dezember 2019 PCE Fondsmanagement GmbH) (TEUR 20) sowie Eigenkapital der Anleger (TEUR 7.185). Die Platzierungsphase des Eigenkapitals mit einem nominellen Emissionskapital von TEUR 7.185 wurde im Dezember 2016 beendet.

Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Anlageziel des AIF ist, aus der Beschäftigung/​Vermietung und der Veräußerung des Anlageobjekts zum Ende der Fondslaufzeit finanzielle Überschüsse zu erzielen und daraus Auszahlungen inklusive Kapitalrückzahlung an die Anleger vorzunehmen.

Anlagestrategie des AIF ist der Erwerb, der Betrieb (einschließlich Instandhaltung, Instandsetzung, des Umbaus und der Modernisierung), die Beschäftigung oder Vermietung sowie der spätere Verkauf eines Flusskreuzfahrtschiffes.

Die Anlagepolitik des AIF besteht darin, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die der Anlagestrategie dienen. Hierzu zählen insbesondere die abgeschlossene Vereinbarung zum Erwerb/​Übernahme sowie die ebenfalls bereits abgeschlossene Vereinbarung zur Beschäftigung des Flusskreuzfahrtschiffes nach Ablieferung.

Service-KVG: HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (nachfolgend auch „Kapitalverwaltungsgesellschaft“ oder „KVG“ genannt), wurde zur Kapital Verwaltungsgesellschaft des AIF bestellt. Hierzu wurde mit Datum 15. Mai 2015 ein externer Verwaltungsvertrag mit der HANSAINVEST, als Service-KVG abgeschlossen. Gemäß § 12 des Bestellungsvertrages endet der Vertrag mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft und kann nach Ablauf eines Jahres vom AIF mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als externe KVG ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung für (a) die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), (b) das Risikomanagement sowie (c) administrative Tätigkeiten des Fonds zuständig und verantwortlich. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere den An- und Verkauf von Vermögenswerten, die Beurteilung und Annahme von Angeboten zum An- und Verkauf von Investitionsobjekten sowie die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten. Das Risikomanagement beinhaltet im Wesentlichen die Überwachung von Grenzen und Beschränkungen, die Beurteilung wesentlicher Risikoarten, die Durchführung von Stresstests sowie die Risiko- und Performanceanalyse. Die administrativen Tätigkeiten erstrecken sich maßgeblich auf Dienstleistungen im Zuge der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Beantwortung von Anfragen des Fonds im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten, Durchführung von Bewertungen, Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie Führung von Aufzeichnungen.

Zum Zweck einer effizienteren Geschäftsführung ist die KVG berechtigt ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Aufgaben und Pflichten übertragen werden, hat mit gebührender Sorgfalt zu erfolgen.

Bezüglich der Haftungsregeln wurde zwischen dem AIF und der KVG vereinbart, dass die KVG für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen hat. Bei Rückgriff auf Dritte als Erfüllungsgehilfen, haftet die KVG für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Dienstleisters. Die KVG haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten oder allgemeinen wirtschaftlichen Erfolges.

Die von der KVG zu erbringenden Leistungen werden wie folgt vergütet: Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung der Anleger des Fonds erhält die KVG eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,35% des jeweils zum 31. Dezember vorhandenen, nominellen Kommanditkapitals des AIF. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich die Vergütung um jeweils jährlich 1 % der Vorjahresvergütung. Für die Portfolioverwaltung erhält die KVG eine jährliche Vergütung von TEUR 36 pro rata temporis. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich die Vergütung um jeweils 1% der Vorjahresvergütung. Für das Risikomanagement, Durchführung administrativer Tätigkeiten sowie sonstige Aufgaben erhielt die KVG eine laufende Vergütung in Höhe von 0,25% p.a. auf den Bruttoinventarwert des AIF, mindestens jedoch TEUR 50. Für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flusskreuzfahrtschiffes erhält die KVG eine Vergütung in Höhe von 2,50% des Kaufpreises. Zudem erhält die KVG eine Transaktionsgebühr in Höhe von 0,40% des Verkaufspreises im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schiffes.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST für das Geschäftsjahr 2020

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG

gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführer): EUR 16.990.377,86
davon fix: EUR 13.478.569,31
davon variabel: EUR 3.511.808,55
Zahl der Mitarbeiter der KVG: 225

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der KVG

gezahlten Vergütung an Risktaker (nur Führungskräfte): EUR 1.231.250,20
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00

Übersicht über die Anlagegeschäfte und Wertentwicklung des AIF während des Geschäftsjahres

Das Flusskreuzfahrtschiff wurde wie geplant am 15. März 2016 zu einem Kaufpreis von EUR 13,77 Mio. übernommen. Das Schiff wurde per 4. Dezember 2020 von einem Sachverständigen mit EUR 12,54 Mio. und damit lediglich 8,9 % unterhalb des Baupreises bewertet. Diese Schätzung erfolgte auf Basis des Vergleichswertverfahrens und nach Besichtigung des Schiffes am Steiger in Wien auf flottem Wasser.

Gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich daraufhin, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Entwicklung darstellt.

Beschreibung der Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des AIF

Das zentrale Risiko der Gesellschaft besteht im Hinblick auf eine negative Wertentwicklung des von der Gesellschaft gehaltenen Flusskreuzfahrtschiffes. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der jeweilige Charterer seine Pflichten aus dem jeweiligen Beförderungsvertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.

Hinsichtlich der Atemwegserkrankung COVID-19 und der damit verbundenen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht des Gliederungspunkts 4.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände gemäß Art. 108 AIFM-VO lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Darüber hinaus wird auf den Risikobericht des Gliederungspunkts 4 im Lagebericht verwiesen.

Bewertungsverfahren

Die HANSAINVEST hat eine Bewertungsrichtlinie aufgestellt, die auf der AIFM-Verordnung basiert und für die Gesellschaft die Bewertungsverfahren und Prinzipien, die der Bewertung der Vermögensgegenstände des AIF und der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil zugrunde liegen, enthält.

Die HANSAINVEST ist für eine ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände verantwortlich.

Der Nettoinventarwert errechnet sich demnach als Differenz zwischen dem Verkehrswert der Vermögensgegenstände und der Summe aller angefallenen Kosten, Verbindlichkeiten sowie ggf. sonstiger Wertkomponenten. Der Verkehrswert ist definiert als der am wahrscheinlichsten unmittelbar zu erzielende Preis unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten. Die Bewertung basiert auf der Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Fonds.

Vertragliche Beziehungen des AIF

Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes der Fondsgesellschaft bestehen neben dem Gesellschaftsvertrag des AIF und der Gesellschaftervereinbarung folgende wesentliche Verträge:

Vertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Dienstleister HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Vertragsschluss 15. Mai 2015
Laufzeit /​ Kündigung Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle zwei Jahre ordentlich gekündigt werden.
Vertragliche Pflichten Verantwortlich für die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), das Risikomanagement sowie insbesondere administrative Tätigkeiten.
Vergütung /​ Fälligkeit TEUR 25 zzgl. Umsatzsteuer für das rechtliche und operationelle Set-Up; 1,8% zzgl. Umsatzsteuer vom Kommanditkapital bis zur Schließung der Gesellschaft für die Aufbereitung betriebswirtschaftlicher Grundlagen; 0,35% zzgl. Umsatzsteuer des jeweils zum 31. Dezember vorhandenen, nominellen Kommanditkapitals des AIF für die Anlegerbetreuung, TEUR 36 p.a. zzgl. Umsatzsteuer für die Portfolioverwaltung sowie 0,25% des Bruttoinventarwertes des AIFs, mindestens TEUR 50 p.a. zzgl. Umsatzsteuer für die laufende Verwaltung des AIF. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich die Vergütung für die Betreuung der Anleger sowie für die Portfolioverwaltung um jeweils jährlich 1% der Vorjahresvergütung. Zudem erhielt die KVG mit dem Erwerb des Flusskreuzfahrtschiffes eine Transaktionsvergütung i.H.v. 2,5% des Kaufpreises des Schiffes bzw. erhält 0,40% des Verkaufspreises mit dem Verkauf des Schiffes; jeweils zzgl. Umsatzsteuer. HANSAINVEST ist berechtigt, monatlich anteilige Vorschüsse zu erheben.

Verwahrstellenvertrag

Dienstleister Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Vertragsschluss 15. Mai 2015
Laufzeit /​ Kündigung Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende oder fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Vertragliche Pflichten Verwahrung verwahrfähiger Vermögensgegenstände, Eigentumsprüfung und Bestandsverzeichnis bei nichtverwahrfähigen Vermögensgegenständen; Sicherstellung der KAGB-Konformität der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, der Bewertung des AIF und der Ergebnisverwendung; Überwachung der Zahlungsströme des AIF, Sicherstellung der Einrichtung und Anwendung von Bewertungs- und Prüfprozessen.
Vergütung /​ Fälligkeit 0,0725% p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft, mindestens jedoch TEUR 18 zzgl. Umsatzsteuer p.a.

Dienstleistungsvertrag

Dienstleister PCE Asset Management GmbH (früher: PCE Fondsmanagement GmbH)
Vertragsschluss 15. Mai 2015
Laufzeit /​ Kündigung Der Vertrag läuft bis zur Beendigung der Fondsgesellschaft. Ordentlich gekündigt kann der Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle zwei Jahre. Der Vertrag kann beidseitig aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Vertragliche Pflichten Die PCE Fondsmanagement GmbH und deren Schwestergesellschaften (PCE) erbringen unter Aufsicht bzw. Maßgabe der KVG Beratungsleistungen im Bereich der Beschaffung von Finanzierungsmitteln für den Erwerb des Flusskreuzfahrtschiffes, Dienstleistungen im Bereich der Objektverwaltung und -instandhaltung, Betreuung des Charterers, sowie Unterstützung in den Bereichen Berichtswesen, Controlling/​Innenrevision und Reporting.
Vergütung /​ Fälligkeit Die PCE Fondsmanagement erhält von der KVG 0,35% zzgl. Umsatzsteuer des jeweils zum 31. Dezember vorhandenen, nominellen Kommanditkapitals des AIF für die Anlegerbetreuung; TEUR 36 p.a. zzgl. Umsatzsteuer für die Portfolioverwaltung. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich die Vergütung um jeweils jährlich 1% der Vorjahresvergütung. Zudem erhielt sie eine Transaktionsvergütung i.H.v. 2,5% des Kaufpreises bzw. erhält 0,40% des Verkaufspreises mit dem Verkauf des Schiffes, jeweils zzgl. Umsatzsteuer sowie eine einmalige Vergütung i.H.v. 1,8% des bis zur Schließung des Fonds gezeichneten Kommanditkapitals.

Treuhandvertrag

Dienstleister PCE Asset Management GmbH (früher: PCE Fondsmanagement GmbH)
Vertragliche Pflichten Führung und Verwaltung des Anlegerregisters; Steuerung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen) mit den Anlegern; Anlegerbetreuung und Versand der Ergebnismitteilung und Unterstützung der Geschäftsführung des AIF bei der Organisation der Gesellschafterversammlungen.
Verschmelzung Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 werden sämtliche Aufgaben der PCE Fondsmanagement GmbH von der PCE Asset Management GmbH wahrgenommen. Die PCE Asset Management GmbH ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. Juli 2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger mit der PCE Fondsmanagement GmbH durch Aufnahme nach dem UmwG verschmolzen.

Schiffsfinanzierungsvertrag

Vertragspartner Banque CIC (Schweiz) AG
Vertragsschluss 12. März 2015
Laufzeit /​ Kündigung Laufzeit von bis zu elf Jahren ab dem Zeitpunkt der Auszahlung. Sonderkündigungsrecht der Bank bei Verstößen gegen die Regelungen des Darlehensvertrages.
Vertragliche Pflichten Im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flusskreuzfahrtschiffes wurde ein Darlehensvertrag mit monatlichen und annuitätischen Tilgungszahlungen abgeschlossen. Der Darlehensvertrag enhält im Wesentlichen folgende Pflichten: Fristgerechte Erbringung des Kapitaldienstes, Bestellung einer erstrangigen Schiffshypothek i.H.v. mind. 120% der Darlehensforderung zu Gunsten der Bank, Abtretung aller zukünftigen Chartereinnahmen sowie Versicherungsforderungen, Eintragung des Schiffes in das deutsche Schiffsregister sowie Schuldanerkenntnis nach Art. 82 des Schweizer Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Bearbeitungsgebühr Einmalige Bearbeitungsgebühr von EUR 55.000, fällig bei Rechnungsstellung.
Zinssatz Tranche 1 (ursprl. TEUR 7.000) 3,49% p.a. inkl. einer Marge von 2,35% p.a.
Tranche 2 (ursprl. TEUR 1.450) 3,58% p.a. inkl. einer Marge von 2,35% p.a.

Management- und Bewirtschaftungsvertrag

Dienstleister ROI SC1 GmbH (bis 30.11.2020: Monarch River Management GmbH)
Vertragsschluss 15.05.2015/​17.11.2020
Laufzeit /​ Kündigung Der Vertrag beginnt mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages zwischen Reeder und Gate 1 und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Der Vertrag kann beidseitig aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Vertragliche Pflichten ROI SC1 übernimmt den nautisch-technischen Betrieb des Schiffes sowie den Hotel- und Cateringbereich und sorgt für die Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebes.
Vergütung /​ Fälligkeit TEUR 84 p.a. (ab 03.2021: TEUR 89 p.a.) für das technische und nautische Schiffsmanagement, fällig quartalsweise; EUR 35,40 (ab 03.2021: EUR 41,50) für den Schiffsbetrieb sowie EUR 29,00 (ab 03.2021: EUR 39,44) für Catering- und Hotelleistungen pro Einsatztag und Passagierbett (zu berechnen auf 138 Passagiere, 245 Tage p.a.). Ab 2017 werden die Preise um die Inflationsrate gem. „Verbraucherpreisindex (2010 = 100)“, höchstens jedoch um 2,5% p.a., erhöht.

Beförderungsvertrag

Dienstleister Gate 1 Ltd.
Vertragsschluss 12. März 2015
Laufzeit /​ Kündigung Feste Laufzeit von zunächst fünf Jahren ab dem 15. März 2016. 1. Verlängerungsoption zu Gunsten von Gate 1 um drei Jahre. 2. Verlängerungsoption zu Gunsten von Gate 1 bis Ende 2026. Der Charterzeitraum wurde im Berichtsjahr 2019 bis zum 15. März 2024 verlängert.
Vertragliche Pflichten In dem Beförderungsvertrag verpflichtet sich der AIF, im Rahmen der Durchführung von Kreuzfahrten die Beförderung von Passagieren mit dem Schiff für den Reiseveranstalter Gate 1 als Beförderungsunternehmer durchzuführen.
Vergütung /​ Fälligkeit Gate 1 zahlt der Gesellschaft die Vergütungen gem. Management- und Bewirtschaftungsvertrag UR 41,50 für den Schiffsbetrieb sowie EUR 39,44 für Catering- und Hotelleistungen pro Einsatztag und Passagierbett (zu berechnen auf 138 Passagiere, 245 Tage p.a.). Ab 2017 werden die Preise um die Inflationsrate gem. „Verbraucherpreisindex (2010 = 100)“, höchstens jedoch um 2,5% p.a., erhöht.) zzgl. einer Finanzrate i.H.v. TEUR 1.725 p.a. (ab 03.2021-03.2023: TEUR 1.300 p.a.; ab 03.2023-03.2024: TEUR 1.275 p.a.). Darüber hinaus fallen anteilige Versicherungskosten i.H.v. TEUR 127 sowie eine Managementvergütung i.H.v. TEUR 89 p.a. an. Die Beträge sind teilweise monatlich und teilweise vierteljährlich im Voraus fällig.

Interessenkonflikte

Aufgrund gesellschaftlicher und personeller Verflechtungen liegen Umstände vor, die Interessenkonflikte begründen können und die mit Risiken verbunden sind.

Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die KVG unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, zu beobachten und sie offenzulegen:

Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen,

Pflichten zur Offenlegung,

Organisatorische Maßnahmen wie die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um dem Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen, sowie die Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemäße Einflussnahme zu verhindern,

Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen,

Einrichtung von Vergütungssystemen,

Grundsätze zur Berücksichtigung von Kundeninteressen,

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten,

Grundsätze zur Aufteilung von Teilausführungen.

Verwaltung des AIF und der Anleger

Da die Fondsgesellschaft das Kapitalanlagevermögen ohne Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung gemäß § 262 Abs. 1 KAGB investiert, ist eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß § 262 Abs. 2 KAGB nur für sogenannte „qualifizierte Privatanleger“ im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchstabe a) Doppelbuchstaben bb) bis ee) KAGB möglich. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens TEUR 20. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag (Agio) beträgt 5% der Kommanditeinlage.

Die PCE Asset Management GmbH, Hamburg (bis 31. Dezember 2019 PCE Fondsmanagement GmbH, Hamburg) (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. HRB 135104) hält die Beteiligung des Anlegers zunächst treuhänderisch für den Anleger und ist aufgrund des Treuhand- und Servicevertrags verpflichtet, dem Treugeber dasjenige herauszugeben, was sie aus dem im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers gehaltenen Kommanditanteil erlangt. Die Treuhänderin übt die Rechte aus der Kommanditbeteiligung (und damit insbesondere das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, das Rederecht sowie das Antrags- und Stimmrecht) entsprechend der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers nach dessen Weisung aus, soweit der Treugeber diese Rechte nicht selbst ausübt. Die Treuhänderin ist zudem verpflichtet, die Verwaltung der Kommanditbeteiligung und die regelmäßige Information der Anleger vorzunehmen. Hierbei unterliegt sie der Weisung der KVG.

Risikoprofil

Hinsichtlich des Risikoprofils wird auf den Risikobericht des Gliederungspunkts 4 im Lagebericht verwiesen.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Corona-Virus hat große Auswirkungen auf die Tourismusbranche und somit auch auf die Flusskreuzfahrt.

Mit einem noch nie dagewesenen Einbruch bei Reiseausgaben und Anzahl der Reisenden beendet die deutsche Reisewirtschaft das Touristikjahr 2019/​2020 und startet in ein ungewisses, nicht berechenbares Reisejahr 2021 – so die Bilanz für das vergangene Urlaubsjahr, die der Deutsche Reiseverband (DRV) vorlegt. In dem Bereich der Pauschal- und Bausteinangeboten musste ein Rückgang von 65 % bzw. EUR 23 Mrd. hingenommen werden.

Auch für Kreuzfahrten (Fluss- und Hochseekreuzfahrt) gaben die Deutschen lt. Auswertung des Marktforschungsunternehmen GfK nur EUR 2,4 Mrd. aus, das sind 60 % weniger als im Vorjahr und das vor dem Hintergrund, dass dieses Segment in den vergangenen Jahren immer der wachstumsstärkste Bereich der Touristik war. Dabei waren die Rückgänge bei den Flusskreuzfahrten mit 65 % gegenüber dem Vorjahr auf EUR 300 Mio. noch stärker als für Reisen auf den Meeren. Verreisten 2019 noch insgesamt 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Kreuzfahrtschiff, waren es im vergangenen Jahr nur noch rund 1,4 Millionen – davon etwas mehr als 300.000 Passagiere auf den Flüssen. Ausländische Touristen aus Übersee blieben nahezu ganz aus.

Obwohl derzeit viele internationale Ziele nicht oder nur schwer zu bereisen sind, wird sich dies nach aktuellen Einschätzungen langfristig nicht in einer grundsätzlichen Änderung des Reiseverhaltens niederschlagen. Laut einer Umfrage der GfK im Februar 2021 hat sich an der Beliebtheit von Destinationen wenig geändert.1

Laut Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dürfte das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 3,1 % steigen. Das Vorkrisenniveau wird zum Jahreswechsel 2021/​2022 erwartet. Das größte Risiko stellt der Verlauf der Corona-Pandemie dar.2

3.2 Geschäftsentwicklung

Der AIF hat die Platzierungsphase im Dezember 2016 abgeschlossen. Das zum Bilanzstichtag platzierte und eingezahlte Emissionskapital beläuft sich auf TEUR 7.185. Damit wurde das prospektierte Emissionskapital um TEUR 185 übertroffen und die Platzierungsreserve in der genannten Höhe in Anspruch genommen.

Das beherrschende Thema in 2020 war die Corona-Pandemie. Der Charterer der Monarch Empress war aufgrund der Einreisebeschränkungen von Amerikanern nach Europa ab dem 15. März 2020 nicht verpflichtet eine Charterrate zu entrichten. Daher hat der Charterer einen Fall von Höherer Gewalt erklärt und die Zahlung der Charterraten eingestellt. Die abgeschlossene Betriebsausfallversicherung schließt Epidemien aus, so dass die Sechste „River Cruiser“ die sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Schiff (Ausnahme Schiffsversicherungen) tragen muss. Die ausbleibenden Umsätze führen im Geschäftsjahr 2020 zu einem Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR -824, wobei das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 sich auf TEUR -428 beläuft. Im Berichtsjahr 2020 wurden keine Auszahlungen an Investoren vorgenommen.

Die Erträge aus Sachwerten, die aus dem Chartervertrag resultieren, betragen im Berichtsjahr 2020 TEUR 517. Zusätzlich konnte die Überbrückungshilfe I des Bundes in Höhe von TEUR 116 und Überbrückungshilfe II in Höhe von TEUR 89 (Teilzahlung) in Anspruch genommen werden.

Die Sechste “River Cruiser“ hat bei der finanzierenden Bank eine weitere Tilgungsaussetzung beantragt. Diese ist bis einschließlich März 2021 gewährt. Eine Verlängerung dieser Tilgungsaussetzung soll möglich sein, wird aber erst später entschieden.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft aus der Überbrückungshilfen II des Bundes im April 2021 eine zweite Zahlung in Höhe von TEUR 103 erhalten. Die Überbrückungshilfe III ist in Höhe von TEUR 565 beantragt. Mit diesen Zahlungen in Verbindung mit der Tilgungsaussetzung der finanzierenden Bank ist die Liquidität der Gesellschaft für das Jahr 2021 sichergestellt. Das Ausbleiben insbesondere der Überbrückungshilfe III würde ein existentielles Risiko darstellen. Entsprechende Maßnahmen, diesem Risiko entgegenzuwirken, hat die Geschäftsführung bereits vorbereitet.

3.3 Ertragslage

Die folgende Aufstellung zeigt die Ertragslage des AIF, wobei die Ertrags- und Aufwandsposten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt sind:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Erträge 723 4.358
Aufwendungen -1.151 -3.174
Ordentlicher Nettoertrag -428 1.184
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -428 1.184
Zeitwertänderung -396 -436
Ergebnis des Geschäftsjahres -824 748

1 Pressemitteilung Deutscher Reiseverband 2021 vom 03.03.2021
2 Pressemitteilung Sachverständigenrat KJ2021 vom 17.03.2021

Die Erträge und Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Die Erträge (TEUR 723; Vorjahr: TEUR 4.358) betreffen im Wesentlichen mit TEUR 517 Erträge aus Sachwerten sowie mit TEUR 205 Überbrückungshilfe des Bundes.

Die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen mit TEUR 750 (Vorjahr: TEUR 2.631) Bewirtschaftungskosten, mit TEUR 190 (Vorjahr: TEUR 205) Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie mit TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 222) sonstige Aufwendungen.

Die Zeitwertänderung resultiert aus der Neubewertung des Investitionsobjekts (TEUR -360; Vorjahr: TEUR -400) sowie Abschreibungen der Anschaffungsnebenkosten (TEUR -36; Vorjahr: TEUR -36).

3.4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Im Dezember 2016 wurde die Platzierungsphase des Eigenkapitals mit einem nominellen Emissionskapital von TEUR 7.185 beendet. Mit Übernahme des Flusskreuzfahrtschiffes am 15. März 2016 wurde ein langfristiges Schiffshypothekendarlehen von TEUR 8.450 ausgezahlt. Das Schiffshypothekendarlehen beträgt per 31.12.2020 TEUR 5.390. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Berichtsjahr von 58,6% auf 54,7%.

Die Kapitalstruktur per 31. Dezember 2020 zeigt die nachstehende Tabelle:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Eigenkapital 7.099 7.924
Fremdkapital 5.889 5.588
Langfristiges Fremdkapital 5.184 4.965
Kurzfristiges Fremdkapital 705 623
Gesamtkapital 12.988 13.512

Investitionen

Am 15. März 2016 wurde das Flusskreuzfahrtschiff MS „Monarch Empress“ zu einem Preis von EUR 13,77 Mio. zzgl. Umsatzsteuer übernommen. Im Berichtsjahr sind keine weiteren Investitionen erfolgt.

Liquidität

Dem kurzfristigen Vermögen in Höhe von TEUR 262 (Vorjahr: TEUR 391) stehen kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 678 (Vorjahr: TEUR 600) sowie kurzfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 23) gegenüber. Eine Überwachung der Liquidität findet seitens der Gesellschaft permanent im Rahmen ihrer langfristigen Planung statt.

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Barmittel und Barmitteläquivalente 225 351
Sonstige Vermögensgegenstände 30 32
Rechnungsabgrenzungsposten 8 8
Kurzfristiges Vermögen 262 391
31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Rückstellungen 26 23
Kredite (bis 1 Jahr) 206 565
Verbindlichkeiten aus L.u.L 463 26
Sonstige Verbindlichkeiten 9 9
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 705 623

3.5 Vermögenslage

In der folgenden Übersicht sind Vermögen und Schulden zum 31. Dezember 2020 dargestellt:

Aktiva 31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Sachanlagen 12.540 12.900
Anschaffungsnebenkosten 185 221
Barmittel und Barmitteläquivalente 225 351
Sonstige Vermögensgegenstände 30 32
Aktive Rechnungsabgrenzung 8 8
Summe 12.988 13.512
Passiva 31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Rückstellungen 26 23
Kredite 5.390 5.530
Verbindlichkeiten aus L.u.L. 463 26
Sonstige Verbindlichkeiten 9 9
Eigenkapital 7.099 7.924
Summe 12.988 13.512

Die Aktivseite der Bilanz betrifft mit TEUR 12.540 (Vorjahr: TEUR 12.900) im Wesentlichen das Flusskreuzfahrtschiff sowie mit TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 351) Barmittel und Barmitteläquivalente.

Auf der Passivseite der Bilanz werden im Wesentlichen Kredite von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 5.390 (Vorjahr: TEUR 5.530) sowie das Eigenkapital i.H.v. TEUR 7.099 (Vorjahr: TEUR 7.924) ausgewiesen.

Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 2020 54,7% (Vorjahr: 58,6%).

3.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Liquidität

Einer der finanziellen Leistungsindikatoren, worüber der AIF gesteuert wird, ist die Liquidität, um das Flusskreuzfahrtschiff zu refinanzieren. Zum Stichtag waren liquide Mittel in Höhe von rund TEUR 225 vorhanden. Eine Überwachung der Liquidität findet seitens der Gesellschaft permanent im Rahmen ihrer langfristigen Planung statt. Aufgrund des abgeschlossenen langfristigen Beförderungsvertrages wird – unter der Annahme eines planmäßigen Geschäftsbetriebes – sichergestellt, dass kontinuierlich genügend Liquiditätsüberschüsse generiert werden, die sich aus der Differenz zwischen Zahlungsein- und Zahlungsausgängen ergeben. Aufgrund des pandemie-bedingten Ausfalls der Chartereinnahmen war die Liquiditätsentwicklung im abgelaufenen Jahr 2020 nicht planmäßig, sodass liquiditätsverbessernde Maßnahmen (Tilgungsaussetzungen, Corona-Überbrückungshilfen I und II) erforderlich waren und umgesetzt werden konnten.

Eigenkapital

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das Eigenkapital. Die Position zeigt die Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals zuzüglich der bisher erzielten Jahresergebnisse sowie der geleisteten Auszahlungen an die Kommanditisten. Das zum Bilanzstichtag bestehende Fondsvermögen beträgt TEUR 7.099.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Der Neubau wurde unter der Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Lloyds Register (LRS) sowie dem Netherlands Shipping Inspectorate (NSI) nach den gültigen Vorschriften, insbesondere den geltenden Umweltstandards, erstellt, ausgebaut und ausgerüstet. Die jährliche Begutachtung des Schiffes beinhaltet auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

4. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem der HANSAINVEST umfasst die laufende Überwachung und Beurteilung der wesentlichen Risikoarten gemäß KAGB mittels der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzprüfung. Als wesentliche Risikoarten gelten das Adressausfallrisiko (Kreditrisiko), Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Verwahrrisiko und der Leverage. Weiterhin werden für die wesentlichen Risikoarten Stresstests durchgeführt, um die Schwächen einer ausschließlich auf Grenzauslastung basierenden Risikomessung auszugleichen.

Risikoarten

Unter Adressausfall- oder Kreditrisiken werden Verluste verstanden, die durch den Ausfall eines Ausstellers entstehen. Somit werden neben allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Wert eines Vermögensgegenstandes auch besondere Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers erfasst. Die Adressausfallrisiken des Fonds werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. In diesem Zusammenhang treten im Bereich der geschlossenen Fonds häufig Charterer, Mieter, Pächter, Betreiber, Property und Facility Manager oder allgemein Dienstleister als potentiell vom Ausfall bedrohte Adressen auf. Zur Überwachung von Kreditausfallrisiken im Fonds- und Risikomanagementprozess findet häufig eine Verwendung von externen Ratings statt. Die HANSAINVEST hat die Ratinganbieter S&P, Moodys und Fitch lizenziert.

Unter Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko wird das Risiko verstanden, welches darin besteht, dass die eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit der anderen Vertragspartei einen finanziellen Schaden verursacht. Gegenparteirisiken entstehen hauptsächlich durch OTC-Derivatetransaktionen. Hierzu finden die gesetzlichen Limite Anwendung. Da bei den geschlossenen Fonds keine gesetzlichen Limitierungen vorhanden sind, findet eine Prüfung in Anlehnung an die Limite der gesetzlichen Regelungen im internen Limitsystem statt (i.d.R. 5% /​ 10% Grenze).

Unter Zinsänderungsrisiken wird allgemein die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter Veränderungen der Zinssätze auf Vermögensgegenstände verstanden. Zinsänderungsrisiken werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. Die wesentlichen Risikoquellen sind in der Liquiditätsanlage und Fremdkapitalfinanzierung zu sehen. Die Steuerung dieses Risikos obliegt dem Dienstleister des geschlossenen Fonds und wird durch die HANSAINVEST überwacht.

Währungsrisiken beinhalten die Gefahr negativer Auswirkungen auf Vermögensgegenstände, die durch Wechselkursunsicherheit (auch Wechselkursrisiko) bedingt sind. Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus Vermögenswerten in anderen Währungen als der Fondswährung führen bei Abwertung der Währung gegenüber der Fondswährung zu Verlusten. Währungsrisiken werden fondsbezogen überwacht.

Erfahrungsgemäß hängt die Bewertung von Finanzprodukten und Anlagen stark mit der Entwicklung der Märkte zusammen, die von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte). Bei geschlossenen Fonds sind Marktpreisrisiken i.d.R. in einer signifikanten Größenordnung vorhanden. Die DerivateV findet keine Anwendung. In diesem Zusammenhang wird das Marktpreisrisiko über ein fondsindividuelles internes Limitsystem überwacht. Die Dokumentation erfolgt fondsspezifisch.

Die operationellen Risiken sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld des AIFs sowie dessen Aufbau- und Ablauforganisation zu definieren. Sie umfassen z. B. neben Personal- und IT-Risiken (Betriebsrisiken) auch Rechts- und Steuerrisiken sowie Organisationsrisiken. Bei geschlossenen Fonds führt das Risk Management auf Grund der wesentlichen Bedeutung dieser Risiken beim Dienstleister eine direkte regelmäßige Befragung durch. Um das Risiko zu begrenzen, wurde die Stelle des Compliance Officers und Geldwäschebeauftragten geschaffen, der die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften kontrolliert und überwacht. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerlichen Grundlagen und /​ oder rechtlichen Grundlagen während der Fondslaufzeit ändern und dass dies negative Auswirkungen auf den Fonds hat.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, erwartete und unvorhersehbare Liquiditätsströme auf Grund mangelnder liquidierbarer Vermögensgegenstände im Investmentvermögen nicht bedienen zu können. Die mit der Atemwegserkrankung COVID-19 verbundenen Risiken und insbesondere die hiermit verbundenen Charterratenausfälle (vgl. Risiko „Einnahmen aus der Beschäftigung des Schiffes/​Anschlussbeschäftigung“) haben ebenfalls starke Auswirkungen auf den Liquiditätsbestand der Fondsgesellschaft. Der Dienstleister erstellt eine monatliche auf zwei Jahressicht rollierende Liquiditätsplanung, die die HANSAINVEST plausibilisiert. Weiterhin wird die im Fondsprospekt dargestellte Prognose- und Ergebnisrechnung monatlich bei Bedarf angepasst. Über die monatliche und jährliche Liquiditätsplanung lassen sich Anlegerausschüttungen unter Einhaltung intern gesetzter Mindestliquiditätsquoten vorausschauend planen. In der Liquiditätsplanung wird aktuell eine Wiederaufnahme des Schiffbetriebes zum vierten Quartal 2021 angenommen. Bei länger anhaltenden Ausfällen von Charterraten kann dieses zu einer Illiquidität der Fondsgesellschaft führen.

Die HANSAINVEST stellt im Rahmen der Verwahrstellenverträge sicher, dass keine wesentlichen Verwahrrisiken die Investmentvermögen betreffen können. Sollte die HANSAINVEST nicht verwahrfähige Vermögensgegenstände erwerben oder das Risk Management eine Anzeige eines Verwahrrisikos für einen bestimmten Vermögensgegenstand seitens der Verwahrstelle erhalten, wird dieses Risiko einzelfallspezifisch betrachtet.

Leverage ist jede Methode, mit der die Verwaltungsgesellschaft das Risiko eines von ihr verwalteten Investmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf andere Weise erhöht. Für jedes von der HANSAINVEST verwaltete Investmentvermögen wird sowohl nach Brutto- als auch nach der Commitment-Methode der Leverage berechnet und entsprechend den Anforderungen des KAGB einer Limitierung unterworfen. Das Flusskreuzfahrtschiff wird über Eigen- und Fremdmittel finanziert.

Pandemierisiko /​ Höhere Gewalt

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat aktuell weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben geführt. Die Weltgesundheitsorganisation hat sie am 11. März 2020 offiziell zur Pandemie erklärt. Es erfolgen Einschnitte wie die Schließung von Freizeitangeboten und Geschäften, Kontaktverbote oder gar komplette Ausgangssperren. Dies hat bis jetzt und auch weiterhin erhebliche Folgen für Unternehmen, Volkswirtschafen und die globale Wirtschaft insgesamt. Vor diesem Hintergrund lassen sich die mit den Investitionen dieses Fonds verbundenen Risiken derzeit nicht abschließend absehen.

Ferner ist in Pandemiesituationen, wie der aktuell vorherrschenden, damit zu rechnen, dass sich die aufgeführten Risiken verstärkt und kumuliert realisieren, sich negativ auf das Ergebnis des Fonds auswirken und unter Umständen sogar zu einem Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen können.

Das Risiko „Einnahmen aus der Beschäftigung des Schiffes/​Anschlussbeschäftigung“ beschreibt das spezielle Adressausfallrisiko, dass die in der Liquiditätsplanrechnung unterstellten Einnahmen aus dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag erzielt werden. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Einnahmen hängt von der vollständigen Erfüllung des Beförderungsvertrags ab.

Im Zuge der internationalen und nationalen Einschränkungen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie hat der Caterer aufgrund Höherer Gewalt die vertraglichen Charterraten im März 2020 bis jetzt eingestellt. Erst mit der Aufhebung der Reisewarnung in die USA müsste der Charterer seine Zahlungen wieder leisten. Die Loss of Hire Versicherung tritt bei einer Pandemie nicht ein. Der Wegfall dieser Einnahmen ist ein existentielles Risiko für den Fonds.

Das Risiko „Schiffsbetrieb und Revitalisierung“ beinhaltet das Risiko, dass über die im Beförderungsvertrag zu zahlende pauschale Vergütungen hinsichtlich der Kosten für Catering- und Hotelleistungen, Schiffsbetriebs- und Reisekosten sowie der Managementkosten hinausgehende Zahlungen vertraglich nicht abgedeckt werden und die Fondsliquidität somit zusätzlich beansprucht. Dieses Risiko wird ebenfalls im Rahmen des Liquiditätsmanagementsystems und des Internen Limitsystems überwacht.

Die gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzprüfung beinhaltet die Vorgaben der fondsindividuellen Anlagebedingungen sowie des KAGB. Für die Überwachung werden die Vermögensaufstellung, Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie zusätzliche Reportings herangezogen. Das Interne Limitsystem dient der Überwachung von Risikoklumpen. Zur Identifizierung von Risikoklumpen und deren Einstufung in wesentliche oder unwesentliche Risiken wird im Zuge des Aufbaus des Risikomanagementsystems der Fondsprospekt analysiert. Diese Analyse fließt mit einer entsprechenden Auswertung in eine umfassende Dokumentation ein, in welcher jedes Risiko beschrieben und eingestuft wird, um im Anschluss darüber zu entscheiden anhand welchen Tools und in welchem Rhythmus eine entsprechende Überwachung stattfinden soll.

Im Stresstest werden acht Szenarien gerechnet. Die ersten drei Hauptszenarien werden für jeden geschlossenen Fonds gleich berechnet. Die weiteren fünf Szenarien werden fondsindividuell festgelegt. Die individuellen Stresstest-Szenarien basieren auf empirischen negativen Entwicklungen der wertbeeinflussenden Faktoren in der Vergangenheit. Die Szenarien bilden somit in Bezug auf die einzelnen Risikokategorien die Erfahrungswerte der HANSAINVEST aus der Verwaltung von Fonds als auch historische Marktentwicklungen ab.

Die in den vorstehenden Abschnitten Liquiditätsrisiko, Pandemierisiko/​ Höhere Gewalt sowie das Risiko Einnahmen aus der Beschäftigung des Schiffes/​ Anschlussbeschäftigung beschriebene Situation deutet auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die in Abhängigkeit von der Dauer der Corona-Einschränkungen des Reisebetriebs und den damit zusammenhängenden möglicherweise zukünftig noch andauernden Chartereinahmen-Ausfällen Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und das Unternehmen im ungünstigsten Fall nicht in der Lage sein könnte, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen. Auf Grundlage der getroffenen Maßnahmen (Tilgungsaussetzung, bewilligte und bereits erhaltenen Überbrückungshilfe I und II sowie weitere beantragte Überbrückungshilfe III) geht die Geschäftsleitung unverändert von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.

Risikoprofil

Das Risikoprofil des AIF ergibt sich hauptsächlich aus der Aussetzung der Zahlungen durch den Chaterer wegen der COVID-19 Pandemie, deren Dauer noch nicht abgeschätzt werden kann. Erst mit der Aufhebung der Reisewarnung in die USA wäre wieder mit Zahlungen zu rechen. Des Weiteren besteht das Risiko, dass der Verkaufserlös des Schiffes zum geplanten Fondslaufzeitende geringer ausfällt als erwartet.

 

Hamburg, den 30. April 2021

Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch die Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

gez. Kai-Michael Pappert

gez. Holger Ebsen

Bilanz zum 31.12.2020

Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen
1. Sachanlagen 12.540.000,00 12.900.000,00
2. Anschaffungsnebenkosten 185.406,00 221.291,00
3. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 224.844,50 351.190,69
4. Sonstige Vermögensgegenstände 29.523,88 31.662,20
5. Aktive Rechnungsabgrenzung 7.851,17 8.121,86
Summe Aktiva 12.987.625,55 13.512.265,75

B. Passiva

1. Rückstellungen 25.580,00 23.094,00
2. Kredite
a) von Kreditinstituten 5.390.032,30 5.529.553,46
b) Andere 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 463.485,85 26.076,70
4. Sonstige Verbindlichkeiten
a) Andere 9.484,78 9.483,85
5. Eigenkapital
a) Kapitalkonto Komplementär 0,00 0,00
b) Kapitalkonto Kommanditisten 8.502.490,62 8.931.620,74
c) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung (-) -1.403.448,00 -1.007.563,00
Summe Passiva 12.987.625,55 13.512.265,75

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020

Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 516.743,46 4.356.658,28
b) Zinsen und ähnliche Erträge 232,00 0,00
c) Sonstige betriebliche Erträge 205.871,58 1.145,83
Summe der Erträge 722.847,04 4.357.804,11
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -189.512,67 -204.509,77
b) Bewirtschaftungskosten -750.127,06 -2.631.258,28
c) Verwaltungsvergütung -87.626,16 -87.253,67
d) Verwahrstellenvergütung -17.500,00 -17.500,00
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -10.772,92 -11.670,87
f) Sonstige Aufwendungen -95.532,10 -221.525,87
Summe der Aufwendungen -1.151.070,91 -3.173.718,46
3. Ordentlicher Nettoertrag -428.223,87 1.184.085,65
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -428.223,87 1.184.085,65
5. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung -360.000,00 -400.000,00
b) Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten -35.885,00 -35.886,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -395.885,00 -435.886,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -824.108,87 748.199,65

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Sechste „River Cruiser“ geschlossene Investment KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist bei Handelsregister A des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 118518 registriert.

Der Jahresabschluss der Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Bestimmungen des KAGB sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 21 und 22 KARBV, ergänzt um die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264 a-c HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenklassen einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen des § 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf den Ansatz passiver latenter Steuern wird entsprechend § 274a HGB verzichtet.

Rückstellungen sind entsprechend des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB bilanziert, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB anderes vorsehen.

Der Verkehrswert eines Schiffes ist in der Regel durch ein Ertragswertverfahren entsprechend § 33 Abs. 2 KARBV oder durch ein Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Im Berichtsjahr 2020 ist das Vergleichswertverfahren zur Anwendung gekommen.

Die Anschaffungsnebenkosten werden nach § 271 Abs. 1 Nr. 2 KAGB gesondert ausgewiesen und über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren abgeschrieben.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden zu ihrem Nennwert nach § 29 Abs. 2 KARBV bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag nach § 29 Abs. 3 KARBV angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste getrennt voneinander ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine Veräußerungsergebnisse erzielt und der ordentliche Nettoertrag ist identisch mit dem realisierten Ergebnis.

Das realisierte Ergebnis resultiert aus dem ordentlichen Nettoertrag. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anzusetzenden Verkehrswert wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag bzw. Aufwand aus der Neubewertung berücksichtigt. Der Saldo wird als nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ausgewiesen. Das realisierte Ergebnis bildet die Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung auf den Kapitalkonten.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden als täglich verfügbare Bankguthaben unter Barmittel und Barmitteläquivalente mit ihrem Nennwert nach § 29 Abs. 2 KARBV ausgewiesen (TEUR 225; Vorjahr: TEUR 351). Sie betreffen liquide Mittel, die auf Girokonten hinterlegt sind.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 30; Vorjahr: TEUR 31) betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung.

Bei der Aktiven Rechnungsabgrenzung (TEUR 8; Vorjahr: TEUR 8) handelt es sich um vorausbezahlte Zinsen und Versicherungsaufwendungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Passiva

Rückstellungen (TEUR 26; Vorjahr: TEUR 23) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung.

Unter Kredite (TEUR 5.390; Vorjahr: TEUR 5.530) werden Darlehen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 463; Vorjahr: TEUR 26) resultieren unter anderem aus Verbindlichkeiten für Schiffbetriebskosten sowie Verwaltungs- und Managementkosten.

Sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 9; Vorjahr: TEUR 9) betreffen in voller Höhe kreditorische Debitoren.

Die Verbindlichkeiten haben im Berichtsjahr (Vorjahr) die nachfolgenden Restlaufzeiten:

Restlaufzeit
insgesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre gesichert durch Schiffshypothek
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Kredite 5.390 206 1.197 3.987 5.390
(5.530) (565) (2.470) (2.495) (5.530)
2. Verbindlichkeiten aus L.u.L. 463 463 0 0 0
(26) (26) (0) (0) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 9 9 0 0 0
(9) (9) (0) (0) (0)
5.863 679 1.197 3.987 5.390
(5.565) (600) (2.470) (2.495) (5.530)

Bei den Krediten handelt es sich um ein Darlehen zur Finanzierung des Binnenschiffes. Das Darlehen ist durch eine Schiffshypothek sowie durch Abtretung von Chartereinnahmen und Versicherungsleistungen besichert.

Die Position Eigenkapital weist das Kapitalkonto der Kommanditisten (TEUR 8.502; Vorjahr: TEUR 8.932) mit ihrem Nennwert gem. § 272 HGB sowie die nicht realisierten Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung (TEUR -1.403; Vorjahr: TEUR -1.008) aus.

Persönlich haftende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr die Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von TEUR 25.

Die persönliche haftende Gesellschafterin hat für das Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 13 von der Gesellschaft erhalten.

Da die Komplementäre keine Einlage leistet und nicht am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt ist, zeigen die Verwendungs- und die Entwicklungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung und Entwicklung der Kapitalanteile des Kommanditisten.

Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

31.12.2020
EUR
A. Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 7.924.057,74
1. Entnahmen für das Vorjahr -906,25
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -428.223,87
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -395.885,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 7.099.042,62
B. Summe Eigenkapital 7.099.042,62

Verwendungsrechnung zum 31.12.2020

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -428.223,87 1.184.085,65
2. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 428.223,87 -1.184.085,65

Für die Komplementäre ergibt sich kein zu verwendender Ergebnisanteil.

Anfangsbestand Umbuchungen Entnahmen Zuweisung Restgewinn Verlustanteil Endbestand
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Komplementäre
Kapitalkonto Komplementär 0,00 0,00
B. Kommanditisten
Kapitalkonto I Einlagenkonto 7.893.500,00 7.893.500,00
Kapitalkonto II Ergebnissonderkonto 2.250.318,01 -824.108,87 1.426.209,14
Kapitalkonto III Rücklagenkonto 0,00 0,00
Kapitalkonto IV Entnahmekonto -2.219.760,27 -906,25 -2.220.666,52
Eigenkapital 7.924.057,74 0,00 -906,25 -824.108,87 7.099.042,62

Erläuterung der Kapitalkontenentwicklung

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) der Fondsgesellschaft ist die Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH, die nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Die Komplementärin leistet keine Einlage in die Gesellschaft. Für die Komplementärin werden daher keine Kapitalkonten geführt.

Für jeden Kommanditisten wird ein Kapitalkonto geführt, wobei auf den Kapitalkonten der Kommanditisten folgende Sachverhalte gebucht werden:

Die jeweiligen Pflichteinlagen der Kommanditisten sowie das Agio. Die Pflichteinlage ist maßgeblich für die Ergebnisverteilung.

Zudem werden Gewinne- bzw. Verluste gebucht, ohne dass hierdurch eine Nachschusspflicht entsteht.

Die von den Kommanditisten geleisteten Agien werden auf die jeweiligen Rücklagenkonten der Kommanditisten gebucht und zum Ende des Geschäftsjahres, das auf die Gleichstellung der Ergebnissonderkonten nach § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages folgt, zugunsten der Ergebnissonderkonten aufgelöst. Im Berichtsjahr 2020 ist die Gleichstellung erfolgt.

Über das Entnahmekonto werden die Ausschüttungen (Entnahmen) gebucht.

Das Kommanditkapital wird von der Treuhandkommanditistin PCE Asset Management GmbH, Hamburg (bis 31. Dezember 2019: PCE Fondsmanagement GmbH) gehalten, über die sich die Anleger als Treugeber beteiligt haben. Die PCE Asset Management GmbH und die Monarch Waterways GmbH sind jeweils mit einer Kommanditeinlage in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) bzw. TEUR 689 (Vorjahr: TEUR 689) am AIF beteiligt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Die Erträge (TEUR 517; Vorjahr: TEUR 4.358) betreffen im Wesentlichen das Entgelt für die Beförderungsleistungen des Flusskreuzfahrtschiffes.

Sonstige Betriebliche Erträge (TEUR 206; Vorjahr: TEUR 1) betreffen mit TEUR 205 Überbrückungshilfe des Bundes.

Aufwendungen

Die Zinsen aus Kreditaufnahmen (TEUR 190; Vorjahr: TEUR 205) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für langfristige Schiffshypothekendarlehen.

Bewirtschaftungskosten (TEUR 750; Vorjahr: TEUR 2.631) resultieren im Wesentlichen aus Schiffsbetriebs- und Reisekosten (TEUR 665; Vorjahr: TEUR 1.355) sowie Versicherungsaufwendungen (TEUR 64; Vorjahr: TEUR 127).

Die Verwaltungsvergütung (TEUR 88; Vorjahr: TEUR 87) enthält die Vergütung der KVG.

Unter der Verwahrstellenvergütung (TEUR 18; Vorjahr: TEUR 18) wird die Mindestvergütung der Verwahrstelle ausgewiesen.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (TEUR 11; Vorjahr: TEUR 12) beinhalten die Prüfungskosten des Jahresberichts.

In den Sonstigen Aufwendungen (TEUR 96; Vorjahr: TEUR 222) sind im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (TEUR 32) sowie Haftungsvergütung (TEUR 13) enthalten. Die Treuhandvergütung in Höhe von TEUR 31 wird über die Hansainvest an die PCE Asset Management GmbH weitergeleitet.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung wurde ein Schiffsfinanzierungsvertrag mit der Banque CIC (Schweiz) AG geschlossen. Im Zuge des Finanzierungsvertrages wurden der Bank folgende Sicherheiten gestellt:

Abtretung der Einnahmen aus dem Beförderungsvertrag mit Gate 1

Abtretung der Versicherungsansprüche Hüll & Machinery

Hinterlegung des Original-Schiffbriefes bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung

Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek zugunsten der finanzierenden Bank.

Eine hieraus resultierende Inanspruchnahme wird als gering eingestuft.

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer

Kai-Michael Pappert, Kaufmann

Holger Ebsen, Bankfachwirt

Sonstige Angaben gem. § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilswert (EUR) 899,30
Umlaufende Anteile (Stück) 7.894*)

*) Ein Anteil entspricht 1.000 Euro gezeichnetem Kommanditanteil

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 25 Abs. 3 Nr. 5 i.V.m. § 14 KARBV

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert*)
2020 EUR 7.099.042,62 EUR 899,30
2019 EUR 7.924.057,74 EUR 1003,81
2018 EUR 7.745.236,85 EUR 981,15

*) Ein Anteil entspricht EUR 1.000 gezeichnetem und eingezahltem Kommanditkapital.

Der Nettoinventarwert (Fondsvermögen) beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 7.099.042,62.

Die Anteilswertentwicklung wird u.a. durch Mittelbewegungen beeinflusst und stellt keine Renditebetrachtung dar. Der Rückgang des Anteilswertes resultiert im Berichtsjahr aus dem negativen Ergebnis des Geschäftsjahres.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr.1, § 166 Abs. 5 KAGB i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Durchschnittlicher Nettoinventarwert EUR 7.511.550,18
= Gesamtkostenquote*) % 2,81
Transaktionskosten**) EUR 0,00
Erfolgsabhängige Vergütung % 0,00
Transaktionsabhängige Vergütung EUR 0,00

*) Die Gesamtkostenquote drückt vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragene Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode.
**) Transaktionskosten: Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Vergütung gem. § 158 i.V.m. § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 3b KARBV

Vergütungen und Kosten HANSAINVEST (KVG)*) EUR 87.626,16
Beratervergütung inkl. Property Management Fee**) EUR 0,00
Verwahrstellenvergütung Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG EUR 17.500,00

*) Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwands-Erstattungen. Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütungen. Hierbei wird von der KVG an die PCE Fondsmanagement GmbH ein Betrag i.H.v. TEUR 37 für Dienstleistungstätigkeiten weitergeleitet.
**) Es erfolgte keine Zahlung im Berichtszeitraum.

Ausgabeaufschläge (Agio) und Übertragungskosten der Anleger gem. § 158 i.V.m. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB sowie § 6 der Anlagebedingungen

Für den Erwerb der Beteiligung hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5% des Anlagebetrages zu zahlen.

Im Falle einer Übertragung der Beteiligung hat der Anleger sämtliche Aufwendungen zu tragen, die der Gesellschaft aufgrund dessen entstehen. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht berechnet.

Angaben zum Vermögensgegenstand gem. § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 KARBV

Schiffsname Schiffstyp Schiffsgröße (m) Tragfähigkeit
MS „Monarch Empress“ Flusskreuzfahrtschiff Länge über Alles: 109,92 m Max Anzahl der Passagiere:
Breite über Alles: 11,45 m 144
Tiefgang Service: 1,65 m
Tiefgang Ballast: 2,01 m
Fixpunkt: 6,04 m
Freibord: 1,16 m
Leergewicht (t) Bau- und Erwerbsjahr (Jahr) Klassifikation und das Jahr der letzten Klassedockung technische Spezifikationen
1.400 2015/​2016 Klasse: Lloyds Register (LRS) Hauptmaschinen: 2 Stück 4-Takt Caterpillar Dieselmotoren
Klassezeichen: + A1 I.W.W. Typ: C32 (elektronisch gesteuert)
Passenger Ship, Inland, Navigation je ca. 746 kW bei 1.800 UpM
Restlaufzeit des Chartervertrages (Jahre) Nettocharterrate nach Befrachtungskommissionen Restlaufzeit des Bereederungsvertrages und Höhe der Bereederungsgebühr Ort der Registrierung im Seeschiffsregister
3,2 Variabler Anteil: Schiffsbetriebs- und Reisekosten: EUR 36,00 pro Bett und pro Tag b.a.w., längstens bis zum Verkauf des Schiffes Hamburg, Nr.82 BSR 22768
Catering- u. Hotelleistungen: EUR 29,48 pro Bett und pro Tag Managementvergütung: TEUR 85 p.a.
Fester Anteil:
Finanzrate: TEUR 1.725 p.a.
Versicherung: TEUR 127 p.a.
technisches u. nautisches Schiffsmanagement: TEUR 85 p.a.
Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter vertraglichen Beziehungen des AIF im Lagebericht
Fremdfinanzierungsquote Verkehrswert etwaige wesentliche Wartungsarbeiten Aussagen zu notwendigen Investitionen zur Einhaltung von bestehenden und künftigen Umweltstandards
(TEUR)
43% 12.540 Ruderpropeller keine
(guter Zustand)

VI. Nachtragsbericht

Der Corona-Virus hat nach wie vor große Auswirkungen auf die Tourimusbranche und somit auch auf die Flusskreuzfahrt. Die Sechste “River Cruiser“ hat bei der finanzierenden Bank eine Tilgungsaussetzung beantragt. Diese ist bis einschließlich März 2021 gewährt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresberichts wurde seitens der finanzierenden Bank über eine Verlängerung der Tilgungsaussetzung noch nicht final entschieden.

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank hat am 20. April 2021 eine Abschlagszahlung auf die beantragte Überbrückungshilfe III in Höhe von TEUR 283 bewilligt.

 

Hamburg, den 30. April 2021

Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch die Verwaltung Sechste „River Cruiser“ GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

gez. Kai-Michael Pappert

gez. Holger Ebsen

WIEDERGABE DES VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Nachtragsbericht des Anhangs sowie im Abschnitt Risikobericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Einnahmenausfälle in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie im Abschnitt Risikobericht im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne von § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Jahresbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Sechste „River Cruiser“ GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit§ 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 30. April 2021

Certis GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dierk Hanfland, Wirtschaftsprüfer

gez. Martina Heinsen, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der InvKG entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt wurde und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Hamburg, den 30. April 2021

gez. Kai-Michael Pappert

gez. Holger Ebsen

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