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Schutz der Spareinlagen

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Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind in der EU bei Insolvenz einer Bank oder Sparkasse 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt. Erst danach greift die Einlagensicherung der privaten Banken. Bei diesem freiwilligen System der Institute wurde zum 1. Januar die frühere Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts auf 20 Prozent abgesenkt. Trotz dieser Reduzierung sind selbst bei kleinen Banken pro Kunde noch eine Million Euro abgesichert. Daher muss die Änderung niemand beunruhigen. Der Einlagensicherungsfonds schützt Sicht- und Termineinlagen der 173 privaten Mitgliedsbanken. Bei Pleiten sind sämtliche Guthaben auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Sparbriefe geschützt. Kunden von Sparkassen, von Volks- und Raiffeisenbanken und von öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen, weil diese Institute eigene Sicherungssysteme bei Bankenpleiten haben. Aktien, Fonds, Anleihen und auch Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung. Über sein Wertpapierdepot kann jeder Kunde auch bei einer Bankenpleite weiter frei verfügen und die Papiere auf andere Institute übertragen.

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