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Russland soll 253 Millionen Euro Entschädigung an Georgien zahlen – doch Moskau weigert sich

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Ein aufsehenerregendes Urteil aus Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Russland über 253 Millionen Euro Entschädigung an Georgien zahlen muss. Der Grund: das russische Vorgehen nach dem Kaukasuskrieg von 2008, insbesondere im Zusammenhang mit den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien.

Nach dem kurzen, aber heftigen Krieg hatte Russland in diesen Gebieten tausende Soldaten stationiert und dort de facto die Kontrolle übernommen. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Menschenrechte – insbesondere von georgischen Bürgern, die durch die militärische Präsenz und Grenzverschiebungen betroffen waren.

Das Gericht stellte fest, dass Russland unter anderem für rechtswidrige Tötungen, Misshandlungen und Zwangsvertreibungen verantwortlich ist. Die jetzt zugesprochene Summe von 253 Millionen Euro soll als Entschädigung für die Opfer und ihre Angehörigen dienen.

Doch ob Georgien das Geld jemals erhält, ist fraglich. Russland hat bereits vor Jahren erklärt, Urteile des EGMR nicht mehr anzuerkennen und sich nach seinem Ausschluss aus dem Europarat 2022 auch von dessen Gerichtsbarkeit losgesagt. Das bedeutet: Das Urteil hat vor allem symbolischen Charakter – juristisch ist es bindend, praktisch aber kaum durchsetzbar.

Für Georgien ist das Urteil dennoch ein wichtiger politischer Erfolg. Es bestätigt die internationale Sichtweise, dass Russland durch sein Handeln in den besetzten Gebieten internationales Recht gebrochen hat.

📌 Hintergrund:
Der Kaukasuskrieg im August 2008 dauerte nur wenige Tage, hatte aber weitreichende Folgen. Nach dem militärischen Konflikt erkannte Russland die Regionen Abchasien und Südossetien als unabhängige Staaten an – ein Schritt, der international kaum Unterstützung fand. Bis heute betrachtet die Mehrheit der Staaten beide Regionen als Teil Georgiens.

💬 Fazit:
Das Urteil des EGMR ist ein deutliches Signal gegen russische Machtpolitik und ein Zeichen der Solidarität mit Georgien. Auch wenn die Entschädigung wohl nie fließen wird, zeigt die Entscheidung, dass Menschenrechtsverletzungen nicht vergessen werden – selbst dann, wenn sie politisch kaum zu sanktionieren sind.

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