Wird eine Debitkarte auf dem Versandweg an den Kunden abhanden gebracht und anschließend von Unbefugten für Geldabhebungen genutzt, kann dem Kontoinhaber ein Anspruch auf Erstattung der abgehobenen Beträge zustehen. Darüber hinaus kommen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen das Kreditinstitut in Betracht.
Maßgeblich ist dabei, ob die Karte den Verfügungsbereich des Kontoinhabers überhaupt erreicht hat und ob diesem ein eigenes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Gelangt die Debitkarte bereits vor der Zustellung in die Hände Dritter und erfolgen anschließend unautorisierte Verfügungen, trägt regelmäßig das Kreditinstitut die Darlegungs- und Beweislast für eine etwaige Pflichtverletzung des Kunden.
Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den Vorschriften des Zahlungsdiensterechts sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Betroffene Kontoinhaber sollten unberechtigte Abbuchungen unverzüglich bei ihrer Bank reklamieren und den Verlust der Karte melden.
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