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Robert Habeck

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Die Bundeswahlleiterin

5. Bekanntmachung
über eine Mandatsnachfolge
im 21. Deutschen Bundestag

Vom 17. September 2025

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Robert Habeck – gewählt über die Landesliste der Partei BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN (GRÜNE) in Schleswig-Holstein – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes der Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Niederschrift erklärt, dass er auf seine Mitgliedschaft im 21. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 31. August 2025 verzichtet hat.

Auf Grund der Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestages ist er gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes mit Ablauf des 31. August 2025 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist als nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Landesliste der Partei GRÜNE für Schleswig-Holstein

Frau Mayra Tjorven Vriesema

vom Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes hat Frau Vriesema die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 1. September 2025 erworben.

Wiesbaden, den 17. September 2025

W/​2000149100-WB4025

Die Bundeswahlleiterin

Dr. Ruth Brand

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