Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3 vom: 21.08.2025
Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3 vom: 21.08.2025

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Kombinationen von ACE-Hemmern mit
Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3

Vom 21. August 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 21. August 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 7. August 2025 (BAnz AT 24.09.2025 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der AM-RL wird die Festbetragsgruppe „Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1“ in Stufe 3 wie folgt gefasst:

„Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe
und Vergleichsgrößen:
Wirkstoffe Vergleichsgrößen
Perindopril + Amlodipin + Indapamid
Perindopril arginin
Amlodipin besilat
4,75 5 2,5
Ramipril + Amlodipin + Hydrochlorothiazid
Amlodipin besilat
7,23 6,5 19,42
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln, Tabletten“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. August 2025

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG:Gold, Kosovo und „revolutionäre Finanzsysteme“ – oder: Wenn selbst die Bafin plötzlich sehr neugierig wird

Manchmal klingt die Finanzwelt wie ein Netflix-Drehbuch mit zu wenig Realitätssinn. Goldhändler...

Allgemeines

Kennen Sie schon unsere Suchmaschine investigate.jetzt?

Bevor Sie investieren: Unsere Suchmaschine kann Sie vor teuren Fehlern bewahren Gemeinsam...

Allgemeines

Das Gehirn der Zukunft – warum wir trotz KI vielleicht menschlicher werden müssen

Künstliche Intelligenz wird immer schneller, effizienter und mächtiger. Viele Menschen fragen sich...

Allgemeines

Tulsi Gabbard tritt zurück – wegen einer Diagnose, die alles verändert

Tulsi Gabbard galt als eine der mächtigsten Frauen in Washington. Als Direktorin...