Rechtsanwalt Röhlke zum Thema Lombard Classic 3-die Insolvenz

Wir gehen davon aus, dass Rechtsanwalt Röhlke auch dem vorläufigen Gläubigerausschuss des nun in Insolvenz befindlichen LombardClassic3 angehören wird. Insofern dürfte der Artikel von ihm auch interessant sein für unsere User.Lombardium-Skandal: Beunruhigende Entwicklung für die Lombardium Betroffenen – auch Lombard Classic 3 KG meldet Insolvenz an – Totalschaden für Anleger droht.

Am 04.05.2017 um 11:36 Uhr war es soweit: Das Amtsgericht Chemnitz hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG angeordnet und auch hier Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Insolvenzkette rund um den Lombardium-Skandal

Der Vorgang reiht sich nahtlos ein in die Insolvenzkette rund um die Unternehmen des „Lombardium“-Verbundes aus Hamburg. Nach der Insolvenz der Lombardium Hamburg KG, die als Hauptschuldner der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC3) fungierte, war die Insolvenz der LC3 zu erwarten gewesen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertritt eine Vielzahl geschädigter Mandanten und hat bereits Erfahrung in der gerichtlichen Aufarbeitung des Lombardium-Skandals.

Unternehmen Lombardium-Konzern: Fidentum GmbH – Erste Oderfelder GmbH & Co. KG – LC2 – LC3

„Nachdem durch die Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber der Lombardium Hamburg KG im Dezember 2015 bekannt wurde, dass diese unerlaubte Geschäfte betrieben hatte, fielen die Unternehmen des Lombardium-Konzerns wie Dominosteine. Zunächst traf es die prospektverantwortliche Fidentum GmbH, die auch den Vertrieb des Kapitalanlagenproduktes organisiert hatte, dann die Erste Oderfelder GmbH & Co. KG, die für die ersten Tranchen der Lombard-Anlagen der Vertragspartner der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter war.

Schon hier schlug die Empörung der Anleger große Wellen, als bekannt wurde, dass von den mutmaßlich eingesammelten über 100 Mio. Euro nur ein unterer einstelliger Prozentbereich übrige geblieben ist und der Insolvenzverwalter möglicherweise sogar noch die bisherigen Ausschüttungen zurückverlangt. Die Erste Oderfelder KG (auch als LC 2 bekannt) hatte das Geld der Anleger, ebenso wie die jetzt insolvente LC 3, weiter verliehen an die Lombardium Hamburg KG, die wiederum ebenfalls Insolvenz anmelden musste. Damit bestand auch für die LC 3 zu keinem Zeitpunkt mehr die Möglichkeit, wirtschaftlich auf die Beine zu kommen und das Geld der Anleger zurückzuzahlen. Die Insolvenz ist logische Folge der anscheinend planwidrigen Mittelfehlverwendung bei der Lombardium Hamburg KG. Die gerichtliche Aufarbeitung des Falles in zivilrechtlicher Hinsicht dürfte sich jetzt auf eine Haftung der Vertriebsgesellschaften und Kapitalanlagenberater konzentrieren“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Wie geht es weiter – Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger – Haftung und Schadensersatzanforderungen?

Im Frühjahr 2016 hatte die Staatsanwaltschaft in Hamburg eine groß angelegte Durchsuchung der Geschäftsräume des Lombardium-Konzerns vorgenommen, ohne dass bisher eine Anklageerhebung bekannt geworden ist. Ob sich die Verantwortlichen strafrechtlich ihrem Richter stellen müssen, ist derzeit noch unbekannt. Zivilrechtlich sind Anleger bereits erfolgreich gegen die LC 2 auf Rückzahlung ihrer Einlagen vorgegangen, allerdings ging die Erste Oderfelder KG in die Insolvenz, bevor Rechtskraft eintreten konnte. Da die ursprünglichen Verträge mit der Fondgesellschaft somit nicht mehr erfüllt werden können, konzentrieren sich die Ansprüche der Anleger jetzt zwangsläufig auf Schadensersatzforderungen.

Hier scheinen nur Ansprüche gegen die Vertriebsgesellschaften und die Berater übrig zu bleiben, da die prospektverantwortliche Gesellschaft Fidentum GmbH zwischenzeitlich ebenfalls insolvent gegangen ist. Die Komplementärsgesellschaften der Ersten Oderfelder KG und auch der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG dürften wirtschaftlich ebenfalls kaum in der Lage sein, die immensen Schäden der Anleger jemals begleichen zu können.

„Bereits Anfang 2017 haben Röhlke Rechtsanwälte ein Urteil für eine hier vertretene Mandantin gegen einen Kapitalanlagenberater der LC 3 vor dem Landgericht Leipzig erwirkt. Es handelt sich zwar bisher nur um ein Versäumnisurteil, gegen das der Vermittler Einspruch eingelegt hat. Ein solches Urteil ergeht aber nur, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Argumentation der Klägerseite Sinn macht und das begehrte Klageziel trägt.

Wir hatten vorgetragen, dass der Berater zum Zeitpunkt der Vermittlung der Beteiligung an der LC 3, konkret war es eine Vermittlung im Januar 2014, bereits wissen konnte, dass die Lombardium Hamburg KG unerlaubte Geschäfte betreibt. Denn die Vertriebe haben bereits im November 2013 eine Liste mit Pfandgegenständen bekommen, in der die illegalen Inhabergrundschuldgeschäfte aufgeführt waren. Schon deswegen hätte hier eine erhöhte Aufklärungspflicht bestanden“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Tipp: Vermögensschadenshaftpflicht für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler

Da seit einigen Jahren die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht vor Genehmigung der Versicherungsvermittlung und Finanzanlagenvermittlung besteht, haben betroffene Anleger hier im Falle eines gerichtlichen Erfolges durchaus Optionen, so die Erfahrungen des Berliner Juristen. Allen betroffenen Anlegern ist geraten, umgehend anwaltlichen Rat aufzusuchen, um weiteren Schaden abzuwenden.

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