RE Fashion Real Estate AG-Insolvenzeröffnung

In dem Verfahren über die Anträge d.1) Freistaat Bayern, vertr. d. d. Finanzamt München, Winzererstraße 47 a, 80797
München, Gz.: 143/101/71787 – VOX30 – 568/16 Ins
– antragstellende Gläubigerin zu 1-

2) Barmer GEK, Postfach 900104, 90492 Nürnberg, Gz.: 15724319
– antragstellende Gläubigerin zu 2 –

3) BIG direkt gesund, Postfach 100124, 06140 Halle (Saale), Gz.: 15724319
– antragstellende Gläubigerin zu 3 –

4) FRE Fashion Real Estate AG, vormals: TKN Real Estate Solutions AG, Friedhofstraße
6, 40764 Langenfeld, vertreten durch den Vorstand Vorbauer Miro,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 172188
– Schuldnerin –auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

FRE Fashion Real Estate AG, vormals: TKN Real Estate Solutions AG, Friedhofstraße 6,
40764 Langenfeld, vertreten durch den Vorstand Vorbauer Miro,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 172188
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hornecker Ralf, Sendlinger Straße 56/II, 80331 München, Gz.: 1210/16
Geschäftszweig: Planung und Entwicklung von Immobilienprojekten

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 18.08.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Marsstraße 24, 80335 München
Telefon: +49(89)386679950
Telefax: +49(89)3866799599
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 10.10.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 21.11.2016
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 21.11.2016
09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.04.2016 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 22.08.2016

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