Die Ausschüttung bleibt aus, die Rückzahlung wird verschoben, und irgendwann taucht das Unternehmen im Insolvenzregister auf. Spätestens dann stellen sich Anleger die Frage, die dieser Reihe ihren Namen gibt: Wo ist mein Geld?
In 14 Folgen sprechen Thomas Bremer und Rechtsanwalt Daniel Blazek über das, was nach einer gescheiterten Kapitalanlage wirklich zählt – und darüber, wie man die nächste Katastrophe vorher erkennt. Es geht um Gold, das angeblich irgendwo lagert, um Popcorn-Automaten, die vielleicht nie existiert haben, um BaFin-Verfügungen, Insolvenzverfahren, Vermittler, die „das ist sicher“ gesagt haben, und um das zweite Geschäft, das nach dem Verlust mit geschädigten Anlegern gemacht wird. Die Regel für alle Folgen: so wenig Juristendeutsch wie möglich, und wenn ein Fachbegriff nötig ist, wird er sofort übersetzt.
Sie können die Reihe von Folge 1 bis 14 am Stück hören oder gezielt die Folge auswählen, die zu Ihrer Situation passt. Jede Folge dauert zwischen drei und sieben Minuten und endet mit der Frage: Was mache ich ganz praktisch zuerst?
Die Folgen im Überblick
Folge 1: Wenn die Traumrendite zum Albtraum wird
Warum auch Unternehmer, Ärzte und Ingenieure auf schlechte Anlagen hereinfallen, weshalb acht Prozent Rendite eine wirtschaftliche Erklärung brauchen und warum ein Sachwert und der rechtliche Anspruch darauf zwei verschiedene Dinge sind. Mit den sechs Fragen, die man vor jeder Überweisung beantworten können sollte.
Folge 2: TGI AG und TRUST GOLD – wo ist eigentlich das Gold?
Wenn im Kundenportal 500 Gramm Gold stehen, gehören sie einem dann? Welche Nachweise man sehen wollen sollte, was Maßnahmen der Finanzaufsicht bedeuten und warum eine „Vertragsübertragung auf eine andere Gesellschaft“ niemals aus Bequemlichkeit angeklickt werden darf.
Folge 3: Wenn die Finanzaufsicht eingreift
BaFin, FMA, Sonderbeauftragte, Fehlerbekanntmachung: Was eine aufsichtsrechtliche Maßnahme tatsächlich sagt – und was nicht. Warum Prüfung, Verdacht, Anhörung, Verfügung und Bestandskraft unterschiedliche Stationen sind und der Firmensitz im Ausland kein Freifahrtschein ist.
Folge 4: Insolvenz – jetzt ist mein Geld also weg?
Antrag, vorläufige Verwaltung, Eröffnung, Abweisung mangels Masse: die Stationen eines Insolvenzverfahrens verständlich erklärt. Warum eine festgestellte Forderung nicht bedeutet, dass das Geld kommt, und warum der Insolvenzverwalter nicht der Anwalt des einzelnen Anlegers ist.
Folge 5: Popppy, Ballooony und die Automaten
Der Automatenkomplex als Lehrstück für Direktinvestments: Existiert der konkrete Automat, ist er eindeutig zugeordnet, ist der Anleger wirklich Eigentümer geworden? Dazu die Insolvenzanfechtung – wenn nach dem Verlust auch noch frühere Zahlungen zurückgefordert werden – und die aktuelle vorläufige Verwaltung bei vending.works.
Folge 6: Der Vermittler sagte: Das ist sicher
Tippgeber, Vermittler, Berater – warum die tatsächliche Tätigkeit zählt und nicht das Etikett. Weshalb ein Verlust nicht automatisch ein Beratungsfehler ist, warum WhatsApp-Verläufe vollständig gesichert werden müssen und warum auch Vermittler ihre Unterlagen frühzeitig sichern sollten.
Folge 7: Rechtsschutzversicherung – zahlt die wirklich alles?
Deckungsanfrage, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse für Kapitalanlagen und die Frage nach dem Zeitpunkt: Warum „Ihre Rechtsschutz zahlt“ kein Freifahrtschein für eine Klage ist und Rechtsschutz keine Erfolgsaussicht ersetzt.
Folge 8: Das zweite Geschäft mit dem geschädigten Anleger
Nach dem Verlust kommt die Werbewelle: Kanzleien, Prozessfinanzierer, Interessengemeinschaften, Forderungsankäufer. Was seriöse Hilfe von Hoffnungsverkauf unterscheidet, warum „kein Kostenrisiko“ gerechnet werden muss und woher die Absender eigentlich die Kontaktdaten haben.
Folge 9: Urteil gewonnen – Geld trotzdem weg
Ein Urteil ist kein Geldautomat. Warum Vollstreckung und Bonität des Gegners von Anfang an Teil der Prozessstrategie sein müssen und wann ein guter Anspruch wirtschaftlich trotzdem unattraktiv ist.
Folge 10: Haftet der Geschäftsführer persönlich?
Firma pleite, Chef muss zahlen – klingt logisch, ist aber falsch. Welche Ansatzpunkte für eine persönliche Haftung es gibt, warum Pflicht, Verschulden, Kausalität und Schaden auseinandergehalten werden müssen und weshalb am Ende vor allem Beweise zählen.
Folge 11: Gold, Token, Krypto und andere schöne Geschichten
Blockchain, Token, KI-Strategie, physisches Gold: Je moderner oder greifbarer ein Investment klingt, desto wichtiger werden dieselben Grundfragen. Was kaufe ich, welche Rechte habe ich, wer schuldet mir was – und was passiert bei Insolvenz?
Folge 12: Mauritius, Liechtenstein, Schweiz – was bringt die Auslandsfirma?
Ein Sitz im Ausland ist weder Gütesiegel noch Warnsignal. Was der Auslandsbezug für Aufsicht, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vollstreckung bedeutet und was sich mit einem einzigen Klick auf „Übertragung zustimmen“ ändern kann.
Folge 13: Die ersten 24 Stunden nach dem Zusammenbruch
Die praktische Checkliste: Portal sichern, Verträge und Abrechnungen herunterladen, offizielle Quellen vor Foren lesen, keine schnelle Kündigung, eine eigene Chronologie anlegen. Fünf Schritte, die später enorm viel Zeit und Geld sparen.
Folge 14: Wie erkenne ich die nächste Katastrophe vorher?
Zehn Fragen, bevor Geld fließt, ein Ampel-Spiel mit den beliebtesten Vertriebsfloskeln – „garantierte Rendite“, „nur heute“, „BaFin genehmigt“ – und die Erkenntnis, dass die beste Zeit für die Frage „Wo ist mein Geld?“ nicht nach dem Zusammenbruch liegt, sondern vor der Überweisung.
Betroffen? Das können Sie jetzt tun
Sichern Sie zuerst alle Unterlagen: Verträge, Abrechnungen, Kontoauszüge, E-Mails und Chatverläufe – vollständig, nicht als einzelne Screenshots. Prüfen Sie den offiziellen Status über Insolvenzbekanntmachungen, BaFin und Handelsregister, bevor Sie Foren lesen. Unterschreiben oder klicken Sie keine Übertragung, Abtretung oder Verzichtserklärung, ohne sie verstanden zu haben. Und lassen Sie sich bei erheblichen Beträgen frühzeitig qualifiziert beraten.
Hinweis: Die Folgen geben allgemeine Informationen wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Behördliche Maßnahmen und laufende Verfahren werden als solche benannt; eine Vorverurteilung von Unternehmen oder Personen ist damit nicht verbunden.
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