Startseite Allgemeines PROCON GmbH Hamburg – kein nach § 10 ZAG zugelassenes Unternehmen
Allgemeines

PROCON GmbH Hamburg – kein nach § 10 ZAG zugelassenes Unternehmen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

PROCON GmbH, Hamburg, kein nach § 10 ZAG zugelassenes Unternehmen

Die BaFin stellt klar: PROCON GmbH, Hamburg, hat keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die PROCON GmbH wirbt für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager/in“. Interessierte sollen dem Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf dessen Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.

Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin verweist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent auch auf ihre Warnung vom 21. November 2011. Bei der Annahme des vermeintlich lukrativen Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Soweit die PROCON GmbH behauptet, sie melde die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Delegation verlässt während französischer Rede den UN-Sicherheitsrat

Die US-Delegation hat am Montag demonstrativ eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats verlassen. Der...

Allgemeines

„Odyssee“-Übersetzerin zerlegt Nolans Kinoepos

Christopher Nolans neuer Film „The Odyssey“ begeistert Kritiker und lockt weltweit zahlreiche...

Allgemeines

Gehen den USA im Krieg gegen Iran die Raketen aus?

Nach fast 40 Tagen intensiver Kämpfe gegen Iran drängt US-Präsident Donald Trump...

Allgemeines

Johnson & Johnson bietet bis zu 5,5 Milliarden Dollar für Vergleich in Babypuder-Verfahren

Der US-Gesundheitskonzern Johnson & Johnson will einen langjährigen Rechtsstreit um talumhaltiges Babypuder...