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PIM Gold GmbH – Amtsgericht Offenbach, das zuständige Insolvenzgericht, antwortet auf unsere Presseanfrage

creozavr (CC0), Pixabay
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Wie angekündigt hatten wir dem Amtsgericht Offenbach, dem zuständigen Insolvenzgericht, eine Presseanfrage übermittelt zu dem von Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja versendetem Schreiben, worüber wir ja ausführlich berichtet hatten. In dem Antwortschreiben heißt es:

„vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.02.2020. Nach Rücksprache mit dem Insolvenzgericht kann ich mitteilen, dass das Gericht erst nachträglich über das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 12. Februar 2020 informiert worden ist.

Zu dem von Ihnen angesprochenen möglichen Konflikt ist Folgendes zu sagen: Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, im Interesse der Gläubiger möglichst viele Masse zu generieren und diese zu Befriedigung ihrer Forderungen an die Gläubiger auszukehren.

Der Insolvenzverwalter handelt insoweit vor allem im Interesse der Gläubiger. Es ist in der Praxis nicht unüblich, dass Anwälte aus der Kanzlei des Insolvenzverwalters zur Vertretung bei der Stimmabgabe in der Gläubigerversammlung bevollmächtigt werden.

Im Übrigen bitte ich um Verständnis, wenn die von Ihnen formulierten Fragen im Einzelnen nicht konkret beantwortet werden können.

Eine rechtliche Bewertung von Verfahrenshandlungen kann in einem laufenden Verfahren im Rahmen einer Presseanfrage nicht vorgenommen werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Insolvenzverwalter seine Verbindung mit der Depré Rechtsanwalts AG offengelegt hat.

Im Übrigen hat der Insolvenzverwalter auf Rückfrage gegenüber dem Gericht erklärt, dass die bevollmächtigten Gläubigervertreter der Depré Rechtsanwalts AG sich bei der Abstimmung über die Wahl bzw. Abwahl des Insolvenzverwalters der Stimme enthalten werden, um nicht den Anschein eines Interessenkonflikts zu erwecken.

Mit freundlichen Grüßen“

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