Während andere Angeklagte nach einer Verurteilung noch über Rechtsmittel nachdenken, hatte ein Mann vor dem Hanauer Landgericht offenbar einen deutlich direkteren Ansatz gewählt. Sein Feindbild schien jedenfalls eindeutig festzustehen.
Trotz Handschellen an Händen und Bauch beschloss der Verurteilte während der Urteilsverkündung, die Staatsanwältin persönlich für das Urteil verantwortlich zu machen. Juristische Feinheiten wie Gewaltenteilung, richterliche Unabhängigkeit oder die Tatsache, dass Richter Urteile sprechen, spielten dabei offenbar keine entscheidende Rolle.
Der Mann überwand in Sekunden, wofür Sicherheitskonzepte eigentlich gedacht sind, und griff die Staatsanwältin an. Vier Wachtmeister mussten eingreifen, um die spontane Form der „Urteilskritik“ zu beenden.
Aus dem Justizministerium hieß es anschließend, es handele sich um einen Angriff auf den Rechtsstaat. Beobachter merkten an, dass der Täter offenbar eine sehr persönliche Vorstellung davon hatte, wo dieser Rechtsstaat gerade sitzt.
Immerhin wurde damit eine juristische Grundsatzfrage beantwortet: Wer im Gerichtssaal das Feindbild des Tages ist, muss nicht zwingend derjenige sein, der das Urteil gesprochen hat.
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