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Öffentliche Zustellung der Rücknahme des Zustimmungsbescheids vom 27.07.2023 zu der UER-Projekttätigkeit „Associate gas recovery and utilization in Mizhi County, Shaanxi Province“ (OUUP)

rapplw (CC0), Pixabay
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Umweltbundesamt

Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung
der Rücknahme des Zustimmungsbescheids vom 27.07.2023 zu der UER-Projekttätigkeit
„Associate gas recovery and utilization in Mizhi County, Shaanxi Province“ (OUUP)
gemäß § 48 VwVfG in Verbindung mit §§ 7, 10 UERV

Vom 23. März 2026

I.

Das Umweltbundesamt gibt bekannt, dass der in Abschnitt II. dieser Bekanntmachung genannte Verwaltungsakt gemäß §§ 9, 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt wird.

 

Berlin, den 23. März 2026

Umweltbundesamt

Im Auftrag
Christoph Kühleis

II.

Das Umweltbundesamt erlässt auf der Grundlage von § 48 VwVfG in Verbindung mit §§ 7, 10 UERV unter dem Geschäftszeichen V 2.6 – 18710-0172/​109 an

Yulin Xingchen Weiye Energy Company Ldt.
2-2-803, Anju Jiayuan, Yingbin Road
Mizhi County, Yulin City
Shaanxi Province
P.R. of China

folgenden Verwaltungsakt:

1.

Der Zustimmungsbescheid (Gz.: V 2.6 – 18710-0172/​100) zu der Projekttätigkeit „Associate gas recovery and utilization in Mizhi County, Shaanxi Province“ (OUUP) vom 27.07.2023 wird mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

2.

Es wird festgestellt, dass UER-Nachweise, die für die Projekttätigkeit „Associate gas recovery and utilization in Mizhi County, Shaanxi Province“ (OUUP) im UER-Register ausgestellt wurden, in Höhe von 28.785.000 kg Kohlenstoffdioxidäquivalenten unrichtig sind.

3.

Der Projektträger wird verpflichtet, bis zum 01.06.2026 UER-Nachweise auf das Projektkonto zur Löschung zu übertragen, bis eine Deckung des Kontos in Höhe von 28.785.000 kg Kohlenstoffdioxidäquivalenten gewährleistet ist.

4.

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 2. und 3. wird angeordnet.

5.

Der Projektträger trägt die Kosten des Verfahrens.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder durch die die Schriftform ersetzende elektronische Form oder zur Niederschrift beim Umweltbundesamt, City Campus, Haus 3, Eingang 3A, Buchholzweg 8, 13627 Berlin, Deutschland, einzulegen.

Der Bescheid mit dem Geschäftszeichen V 2.6 – 18710-0172/​109 kann im Umweltbundesamt, City Campus, Haus 3, Eingang 3A, Buchholzweg 8, 13627 Berlin, Deutschland, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, eingesehen werden.

 

Berlin, den 23. März 2026

Umweltbundesamt

Im Auftrag

Christoph Kühleis

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