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Öffentliche Zustellung CrowdTiger GmbH – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Zustellung des Gebührenbescheides nach § 1 i.V.m. § 22 Abs. 4
Bundesgebührengesetz (BGebG) i.V.m. § 1 Nr. 3, 2 Abs. 1
Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV) und der Anlage zu § 2
Abs. 1 FinDAGebV (Gebührenverzeichnis) i.V.m. § 10 Abs. 5 (BGebG) im Rahmen des
Gestattungsverfahrens eines Wertpapier-Informationsblattes der Emittentin CrowdTiger AG

WA 33-Wp 7107/​00454#00001

Gemäß § 10 Abs. 2 VwZG in der derzeit gültigen Fassung wird der

Gebührenbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20.05.2022

Geschäftszeichen WA 33-Wp 7107/​00454#00001 (ursprüngliches GZ: WA 52-Wp 7107/​00454-50087498)

für CrowdTiger GmbH

An die Geschäftsführung,
Marokkanergasse 7,
1030 Wien,
Österreich,

öffentlich zugestellt.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG). Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Gebührenbescheid liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 33 (Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt) für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 20.05.2022

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
gez. Bauer

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