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Neues Förderprogramm gegen Einsamkeit richtet sich jetzt auch an junge Menschen

한국화가김현정_KimHyunJung (CC0), Pixabay
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Der Bund erweitert das Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“. Künftig können nicht nur Projekte für Erwachsene zwischen 28 und 59 Jahren gefördert werden, sondern erstmals auch Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis einschließlich 27 Jahren.

Mit dem aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanzierten Programm sollen Kommunen und gemeinnützige Organisationen neue Begegnungsorte, Beratungsangebote und Netzwerke gegen Einsamkeit aufbauen. Interessenbekundungen können bis spätestens 28. Februar 2027 eingereicht werden.

Einsamkeit betrifft nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Millionen Menschen. In der Zeitverwendungserhebung 2022 erklärte jede sechste Person ab zehn Jahren, sich häufig einsam zu fühlen. Das entspricht rund 12,2 Millionen Menschen in Deutschland.

Besonders stark betroffen sind junge Erwachsene: In der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren fühlt sich etwa jede vierte Person häufig einsam. Bei Menschen ab 65 Jahren ist es ungefähr jede zehnte. Neben dem Alter beeinflussen auch Einkommen, Bildung, Erwerbstätigkeit und die persönliche Lebenssituation das Risiko sozialer Isolation.

Arbeitslosigkeit, Armut, das Leben als Single oder alleinerziehender Elternteil sowie Migrationserfahrungen können Einsamkeit begünstigen. Auch ein fehlendes soziales Umfeld, schlechte Infrastruktur und der Mangel an frei zugänglichen Treffpunkten spielen eine Rolle.

Bei jungen Menschen kommen weitere Belastungen hinzu. In der Schulzeit können Ausgrenzung, Gruppendruck und die Suche nach der eigenen Identität zu Einsamkeit führen. Beim Wechsel in Ausbildung oder Studium gehen häufig alte Kontakte verloren, während neue Freundschaften erst entstehen müssen. Später sorgen Berufseinstieg, Zeitmangel, unterschiedliche Lebenswege und der Druck, mit anderen mithalten zu müssen, für zusätzliche Belastungen.

Soziale Medien können zwar Kontakte ermöglichen, gleichzeitig aber Vergleichsdruck und Selbstzweifel verstärken. Viele oberflächliche Verbindungen ersetzen nicht unbedingt verlässliche persönliche Beziehungen.

Das Förderprogramm setzt deshalb auf zwei getrennte Bereiche. Der erste Baustein richtet sich ausschließlich an Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke eines Stadtstaates. Unterstützt werden Projekte für Menschen zwischen 28 und 59 Jahren.

Kommunen können beispielsweise lokale Aktionspläne gegen Einsamkeit entwickeln, Beratungsstellen aufbauen, bestehende Hilfsangebote besser vernetzen oder digitale Kontaktmöglichkeiten schaffen. Möglich sind auch Kooperationen mit Vereinen, Unternehmen, Behindertenwerkstätten, Migrantenorganisationen und queeren Einrichtungen.

Die Projekte sollen nicht nur einzelne Veranstaltungen anbieten, sondern dauerhafte Strukturen schaffen. Denkbar sind zusätzliche Freizeit- und Begegnungsangebote, bessere Informationen über ehrenamtliches Engagement oder Hilfen in schwierigen Lebensphasen – etwa bei Arbeitslosigkeit, finanziellen Problemen, Trennung, Trauer oder dem Übergang in den Ruhestand.

Der neue zweite Baustein richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Seine Angebote müssen sich auf Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren konzentrieren.

Gefördert werden unter anderem soziale Treffpunkte, Beratungsangebote, Peer-Projekte sowie neue digitale und persönliche Formate gegen Einsamkeit. Auch Mitarbeitende in der Jugendarbeit sollen für das Thema sensibilisiert werden. Öffentlichkeitsarbeit soll außerdem dazu beitragen, Einsamkeit nicht länger als persönliches Versagen oder als Schwäche zu betrachten.

Nicht angesprochen werden mit diesem Programm junge Menschen, die noch nicht selbstständig leben können oder von Wohnungslosigkeit betroffen beziehungsweise bedroht sind. Für diese Gruppe gibt es das gesonderte ESF-Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“.

Die Teilnahme an allen geförderten Angeboten ist grundsätzlich freiwillig. Projekte dürfen gemeinsam mit Kommunen, Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder anderen gemeinnützigen Organisationen umgesetzt werden. Bei einem Projektverbund muss eine Vereinbarung vorgelegt werden, in der Ziele, Aufgaben und die Verteilung der Fördermittel geregelt sind.

Der Zuschuss beträgt je Projekt und Jahr mindestens 20.000 und höchstens 200.000 Euro. In den westdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin und der Region Leipzig können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen werden. In den ostdeutschen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier sind bis zu 60 Prozent möglich. Berlin und die Region Leipzig zählen dabei nicht zu dieser zweiten Gruppe.

Den verbleibenden Finanzierungsanteil müssen die Antragsteller aus eigenen Mitteln oder aus zulässigen Beiträgen Dritter aufbringen. Mindestens zehn Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben pro Jahr müssen grundsätzlich als eigener Anteil des Zuwendungsempfängers nachgewiesen werden.

Gefördert werden vor allem Personalkosten. Jedes Vorhaben benötigt eine Projektkoordination als zentrale Ansprechstelle. Das eingesetzte Fachpersonal muss in der Regel einen einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss besitzen.

Honorarkräfte dürfen einzelne Aufgaben übernehmen. Die dafür anfallenden Ausgaben dürfen jedoch höchstens 25 Prozent der Kosten des eigenen Projektpersonals betragen. Weitere förderfähige Ausgaben werden pauschal mit 20 Prozent der direkten Personalkosten berücksichtigt.

Wichtig ist, dass ein Projekt vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben darf. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Außerdem muss die gesamte Finanzierung gesichert sein. Fehlt später der zugesagte Eigenanteil, kann der Zuschuss gekürzt, widerrufen oder zurückgefordert werden.

Nicht gefördert werden gesetzliche Pflichtaufgaben, für die bereits andere öffentliche Finanzierungsregelungen bestehen. Organisationen oder Projektpartner in einem beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Förderung kommunaler Projekte läuft grundsätzlich bis Ende 2028. Projekte gemeinnütziger Träger für die Altersgruppe von 14 bis 27 Jahren können vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 unterstützt werden. Spätester Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen. Zunächst müssen interessierte Kommunen und gemeinnützige Träger bis zum 28. Februar 2027 eine Interessenbekundung über das elektronische Förderportal Z-EU-S einreichen. Ausgewählte Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines vollständigen Förderantrags aufgefordert.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung richtet sich nach der Qualität der Unterlagen, der Eignung des Projekts und den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Mit dem Programm will der Bund nicht nur kurzfristige Hilfen finanzieren. Geförderte Angebote sollen dauerhaft in kommunale, zivilgesellschaftliche oder ehrenamtliche Strukturen eingebunden werden. Das Ziel ist, Einsamkeit früher zu erkennen, Betroffenen den Zugang zu Unterstützung zu erleichtern und Orte zu schaffen, an denen aus zufälligen Begegnungen wieder stabile soziale Kontakte entstehen können.

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