Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage XIIa der Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Betroffen sind mehrere Medikamente, die bei der Bewertung neuer Wirkstoffe im deutschen Gesundheitssystem eine Rolle spielen. Der Beschluss stammt vom 7. Juli 2026 und wurde am 7. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hinter dem komplizierten Titel der Bekanntmachung steckt vor allem eine verwaltungstechnische Aktualisierung: Bei verschiedenen Arzneimitteln werden Angaben ergänzt, befristet oder aus der Liste gestrichen. Dabei geht es um sogenannte Benennungen im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V.
Wichtig für Patienten: Aus der Bekanntmachung ergibt sich kein allgemeines Verbot der genannten Medikamente. Sie besagt auch nicht automatisch, dass die Arzneimittel ihre Zulassung verlieren oder nicht mehr verordnet werden dürfen. Geändert werden zunächst die Einträge und deren Geltungsdauer in Anlage XIIa der Arzneimittel-Richtlinie.
Eine größere Gruppe der Änderungen betrifft das Asthmamedikament Reslizumab mit dem Handelsnamen Cinqaero. Seine Benennung endete am 18. August 2026 und wurde zum 19. August aus mehreren Einträgen entfernt. Das betrifft die Bewertungen der Wirkstoffe Benralizumab, Dupilumab, Mepolizumab und Tezepelumab in den jeweils genannten Patientengruppen.
Beim eigenen Eintrag zu Reslizumab laufen gleichzeitig mehrere weitere Benennungen aus. Dazu gehören Indacaterol/Mometason unter dem Handelsnamen Atectura Breezhaler, Mepolizumab als Nucala, Benralizumab als Fasenra, Dupilumab als Dupixent, Indacaterol/Glycopyrronium/Mometason als Enerzair Breezhaler sowie Tezepelumab als Tezspire. Ihre Benennung galt vom 5. Oktober 2023 bis zum 18. August 2026. Seit dem 19. August wird der entsprechende Eintrag als aufgehoben geführt.
Auch bei mehreren Diabetesmedikamenten gibt es eine einheitliche Änderung. Die Benennung der Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Saxagliptin mit dem Handelsnamen Qtern endete am 19. Juli 2026. Am folgenden Tag wurde sie aus den betroffenen Einträgen gestrichen.
Diese Anpassung betrifft bestimmte Patientengruppen bei den Wirkstoffen Ertugliflozin, Insulin icodec, Semaglutid und Tirzepatid. In den jeweiligen Übersichten wird nun ausdrücklich festgehalten, in welchem Zeitraum Qtern benannt war.
Weitere Änderungen betreffen die Krebsmedikamente Pembrolizumab und Enfortumab Vedotin. Beim Eintrag zu Enfortumab Vedotin endete die Benennung von Pembrolizumab, bekannt unter dem Handelsnamen Keytruda, am 17. Juli 2026. Der entsprechende Hinweis wurde zum 18. Juli aufgehoben.
Umgekehrt wurde beim Eintrag zu Pembrolizumab die Benennung von Enfortumab Vedotin unter dem Handelsnamen Padcev ebenfalls auf den Zeitraum vom 3. April 2025 bis zum 17. Juli 2026 begrenzt. Seit dem 18. Juli gilt auch diese Angabe als aufgehoben.
Die vielen Fußnoten und Datumsangaben sollen die Entwicklung der Arzneimittelliste nachvollziehbar machen. Sie dokumentieren, welche Präparate in bestimmten Patientengruppen zu welchem Zeitpunkt benannt waren und wann diese Benennung beendet wurde.
Der Beschluss trat bereits am 9. Juli 2026 mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite des G-BA in Kraft. Die ausführlichen Gründe für die Änderungen stellt der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Internetseite bereit.
Für Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen sind solche Aktualisierungen vor allem für die korrekte Anwendung der Arzneimittel-Richtlinie und für laufende Nutzenbewertungsverfahren wichtig. Patienten, die eines der genannten Medikamente erhalten, sollten ihre Behandlung nicht aufgrund dieser Bekanntmachung eigenständig ändern oder abbrechen. Medizinische Fragen gehören weiterhin in das Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
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