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Published On: Sonntag, 31.03.2024By Tags:

Um den finanziellen Druck der Energiekrise zu mildern, profitierten Gas- und Fernwärmekunden seit Oktober 2022 von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent statt der üblichen 19 Prozent. Diese steuerliche Erleichterung endet nun am Ostersonntag. Diese Maßnahme war Teil eines Bündels von Regierungsinitiativen, die auf den dramatischen Anstieg der Energiepreise, ausgelöst durch den russischen Angriff auf die Ukraine, reagierten. Zu diesen Initiativen gehörten unter anderem der Tankrabatt und die Energiepauschale.

Die Entscheidung für die temporäre Steuersenkung fiel im Kontext einer geplanten, aber letztlich nicht umgesetzten Gasumlage, die zusätzliche finanzielle Lasten für die Verbraucher bedeutet hätte. Die Senkung war ursprünglich an die Dauer der vorgesehenen Gasumlage gekoppelt, wurde jedoch trotz deren Aussetzung beibehalten, insbesondere vor dem Hintergrund weiter steigender Energiepreise.

Die Kosten der Maßnahme für den Staat, zunächst auf über 13 Milliarden Euro geschätzt, dürften aufgrund zwischenzeitlich gefallener Gaspreise und gesunkener Verbrauchszahlen letztlich geringer ausfallen. Schätzungen zufolge konnten die Verbraucher über den Zeitraum von anderthalb Jahren mit rund elf Milliarden Euro entlastet werden.

Während einige Politiker die Steuersenkung als wichtigen Beitrag zur Abfederung der Energiekosten sehen, gibt es auch kritische Stimmen, die auf die späte Umsetzung und mangelnde Zielgenauigkeit der Maßnahme hinweisen. Besonders bedürftige Haushalte stehen nun vor der Herausforderung, sich auf erneut steigende Kosten einzustellen, nicht zuletzt wegen der ansteigenden CO₂-Abgabe.

Mit dem Auslaufen der Steuersenkung müssen Verbraucher ab April mit einem Anstieg der Energiekosten um etwa elf Prozent rechnen, was für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt Mehrkosten von circa 220 Euro jährlich bedeutet. Experten empfehlen, diese Gelegenheit für einen Tarifvergleich zu nutzen, um potenzielle Einsparungen zu realisieren. Zudem wird geraten, den Energieverbrauch zum Ende des Steuerermäßigungszeitraums genau zu dokumentieren, um die reduzierte Mehrwertsteuer für den gesamten März in Anspruch nehmen zu können.

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