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Nächster Insolvenzantrag: Hansa Luftbild AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

geralt (CC0), Pixabay
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Bei der Hansa Luftbild AG mit Sitz in Greven ist das Insolvenzeröffnungsverfahren offiziell angelaufen. Das Amtsgericht Münster hat am 15. April 2026 um 14:10 Uhr im Verfahren 70 IN 18/26 erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Damit ist klar: Das Unternehmen steht nun unter gerichtlicher Aufsicht.

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Münster bestellt. Ab sofort gilt: Verfügungen der Gesellschaft über eigenes Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet, die Hansa Luftbild AG kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen.

Besonders wichtig für Geschäftspartner und Schuldner des Unternehmens: Zahlungen dürfen nicht mehr an die Hansa Luftbild AG selbst geleistet werden. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Wer dennoch an das Unternehmen zahlt, riskiert, nicht schuldbefreiend zu leisten.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig gestoppt. Das betrifft auch bereits laufende Maßnahmen – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Ziel solcher Anordnungen ist es, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und einen ungeordneten Zugriff einzelner Gläubiger zu verhindern.

Die Hansa Luftbild AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15420 eingetragen und hat ihren Sitz an der Airportallee 1 in 48268 Greven.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch keine endgültige Insolvenz eröffnet. Es handelt sich zunächst um das Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem geprüft wird, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Für Gläubiger, Geschäftspartner und mögliche Anleger ist das ein deutliches Warnsignal:
Die Lage ist ernst – und ab jetzt läuft alles nur noch unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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