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Nach Klarstellung der FMA Liechtenstein: Stellungnahmen von Härting Rechtsanwälte und Kanzlei Weik angefragt

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
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Die Klarstellung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) vom 11. Juni 2026 zur TGI AG sorgt weiterhin für erheblichen Gesprächsstoff. Mit ihrer Veröffentlichung hat die Behörde mehrere Sachverhalte ausdrücklich richtiggestellt und dabei Aussagen zurückgewiesen, die in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit der Verfügung gegen die TGI AG öffentlich diskutiert wurden.

Besonders deutlich stellte die FMA klar, dass sie weder neue noch angepasste Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen der TGI AG genehmigt oder gutgeheißen habe. Ebenso betonte die Aufsichtsbehörde, dass sie weder die Unkündbarkeit bestehender Verträge angeordnet noch vorgeschrieben habe, dass bereits ausgezahlte Rabatte oder Gebühren zurückgefordert oder verrechnet werden müssten.

Darüber hinaus verweist die FMA erneut darauf, dass die TGI AG über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung verfügt und nicht berechtigt ist, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.

Vor dem Hintergrund dieser Klarstellung haben wir sowohl die renommierte Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte als auch die Kanzlei Weik Rechtsanwälte in Wien um eine rechtliche Einschätzung gebeten.

Im Mittelpunkt unserer Anfrage stehen unter anderem die Fragen, wie die Klarstellung der FMA rechtlich zu bewerten ist, welche Auswirkungen sie auf Kunden, Geschäftspartner und Vertriebspartner der TGI AG haben könnte und ob die aktuellen Ausführungen der Behörde aus Sicht der Juristen weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Zudem haben wir die beiden Kanzleien gefragt, ob die Klarstellung der FMA geeignet ist, die öffentliche Diskussion zu versachlichen, oder ob aus ihrer Sicht weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf besteht.

Beide Kanzleien wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis spätestens 15. Juni 2026, 14:00 Uhr, zu übermitteln.

Sobald die Antworten vorliegen, werden wir über die Einschätzungen berichten. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Stellungnahme eingehen, werden wir dies im Sinne einer transparenten Berichterstattung ebenfalls entsprechend dokumentieren.

Die Aufmerksamkeit richtet sich damit nicht nur auf die angekündigte Reaktion der TGI AG, sondern zunehmend auch auf die Einschätzungen unabhängiger Rechtsexperten. Für viele Kunden und Geschäftspartner dürften gerade diese Bewertungen von besonderem Interesse sein, nachdem die FMA mit ihrer jüngsten Klarstellung mehrere bislang kursierende Darstellungen ausdrücklich zurückgewiesen hat.

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