Müssen Prominente haften?

Als Werbegesicht lässt sich viel Geld verdienen. Doch ein BGH-Urteil besagt: Wer mit seinem guten Namen für Kapitalanlagen wirbt, der muss eventuell später auch haften. Das könnte für einige Berühmtheiten teuer werden.Auslöser des Urteils ist Rupert Scholz.

Der frühere Verteidigungsminister (CDU) hatte für den 2005 pleitegegangenen Fonds „Deutscher Vermögensfonds I“ geworben – sowohl in Zeitungsinterviews, als auch im Anlageprospekt des Fonds. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil die Haftung von Prominenten verschärft. Wer für eine Kapitalanlage wirbt, der muss möglicherweise Schadenersatz zahlen. Dies droht nun Rupert Scholz. Doch er ist nicht der einzige, der mit seinem bekannten Namen Anlageprodukte vertrat…

Johannes B. Kerner für die jetzt ins Schlingern geratene Air Berlin
Oliver Kahn für DWS
Felix Magath für ein Proukt der DZ Bank
Manfred Krug für die Telekom
Oliver Bierhof auch für DWS
Niki Lauda für Quadriga

usw

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