Startseite Allgemeines Muss man Deutschland nicht einfach lieben? Heimtechniker kauft 52.000-Euro-Mercedes für 5.555 Euro – und wundert sich, dass das nicht durchgeht
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Muss man Deutschland nicht einfach lieben? Heimtechniker kauft 52.000-Euro-Mercedes für 5.555 Euro – und wundert sich, dass das nicht durchgeht

qimono (CC0), Pixabay
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In einer Geschichte, die klingt wie der Versuch, bei Monopoly mit Spielgeld ein echtes Hotel zu kaufen, hat das Oberlandesgericht Celle entschieden: Wer einem sterbenskranken Senioren einen Luxuswagen zum Preis eines gebrauchten Motorrollers abschwatzt, muss sich nicht wundern, wenn der Deal platzt.

Ein Heimtechniker, offenbar mit einem Faible für „Schnäppchen“, hatte einem 86-jährigen Heimbewohner – schwer krank, tumorgeschädigt, diabetesgeplagt – dessen Mercedes Benz E 300 für sagenhafte 5.555 Euro abgekauft. Marktwert des Wagens: ca. 52.000 Euro. Nur zur Erinnerung: Das ist fast zehnmal so viel. Man muss kein Mathegenie sein, um das „leicht ungleich“ zu finden.

Der Technikexperte leistete brav eine Anzahlung von 555 Euro (vielleicht symbolisch für seine Moral?) – wenige Tage später verstarb der Verkäufer. Doch der Heimtechniker pochte auf „sein Auto“ und wollte es vom Nachlasspfleger ausgehändigt bekommen. Schließlich sei Privatautonomie doch was Schönes! Der Erbschaftsverwalter blieb jedoch standhaft – und der Streit landete vor Gericht.

Das OLG Celle reagierte so trocken wie deutlich:
Privatautonomie, schön und gut – aber irgendwo hört der Spaß auf. Und zwar genau da, wo § 138 BGB, also die Sittenwidrigkeit, anfängt. Die Richter waren sich einig: Wer einem sterbenskranken Senior sein Auto quasi für ’n Appel und ’n Ei abluchst, handelt nicht clever, sondern sittenwidrig. Vertrag: nichtig.

Die Argumentation des Heimtechnikers, er habe ja schließlich auch mal ein paar technischen Hilfsdienste geleistet, zog nicht. Diese waren – man glaubt es kaum – ordnungsgemäß über die Heimleitung abgerechnet worden. Keine Bonuspunkte also.

Das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Lüneburg) hatte noch auf „formnichtige Schenkung“ gemacht. Man kann sagen: Das Ergebnis ist dasselbe, aber das OLG hat die moralische Latte einfach noch etwas höher gehängt.

Fazit:
Ein krankes Gewissen kann man nicht mit einem günstigen Auto heilen. Und wer glaubt, sich für den Preis eines gebrauchten Staubsaugers einen Neuwagen sichern zu können, sollte eher bei Kleinanzeigen bleiben – nicht bei Patienten mit Hirntumor.

Deutschland, du bürokratisches Gerechtigkeitswunderland – man muss dich einfach lieben.

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